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Ein europäisches Konzept für die Katastropheneinsätze entsteht

Bild Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 verstärkte die EU die Zusammenarbeit.

Bei der Gründung der Europäischen Gemeinschaften und auch längere Zeit danach war Katastrophenschutz kein Thema der europäischen Integrationsbestrebungen. Ende der 1980er Jahre begannen dann aber auch die damaligen Mitgliedstaaten angesichts größerer Umweltkatastrophen, eine zwischenstaatliche Zusammenarbeit auf diesem Gebiet ins Leben zu rufen.

Die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit im Katastrophenschutz in der EU noch weiter auszubauen, hat sich aufgrund mehrerer schwerer Katastrophen im letzten Jahrzehnt und insbesondere aufgrund der wachsenden Bedrohung durch den Terrorismus gezeigt.

Nach dem Terroranschlag vom 11. September 2001 beschlossen daher im Oktober 2001 die Innenminister der EU das "Gemeinschaftsverfahren zur Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit bei Katastrophenschutzeinsätzen", das auch als "Mechanismus" bezeichnet wird.

Das Ziel dieses Mechanismus, an dem die 25 Mitgliedstaaten der EU, die 3 EWR-Staaten sowie Bulgarien und Rumänien teilnehmen, liegt in der besseren Koordinierung der gemeinschaftlichen Hilfsmaßnahmen bei Natur-, Technologie- und Umweltkatastrophen.

Dem Prinzip der europäischen Solidarität folgend, soll der Mechanismus immer dann aktiviert werden, wenn nationale Hilfsmaßnahmen eines Mitgliedstaates nicht ausreichend sind, um bei schweren Notfällen angemessen reagieren zu können. Im Anlassfall werden die Behörden im Katastrophengebiet in die Lage versetzt, rasch auf ein weit gespanntes Netz von Katastrophenschutzexperten und Einsatzteams in der Gemeinschaft zurückgreifen zu können. Damit wird im Ernstfall sichergestellt, dass die besten Kräfte aus der gesamten EU so schnell wie möglich in die betroffenen Gebiete geschickt werden können. Weiters ermöglicht es Experten aus ganz Europa, regelmäßig zusammenzukommen, Erfahrungen auszutauschen und von Beispielen bewährter Praxis aus den übrigen Ländern zu lernen.

Das Verfahren wurde seit 2001 bereits mehrfach angewendet, unter anderem nach den Erdbeben in Algerien, im Iran, in Marokko oder bei den Waldbränden in Portugal.

Die Abteilung II/4 im BM.I ist die österreichische Drehscheibe für den EU-Mechanismus. Die Bundeswarnzentrale fungiert als permanente Kontaktstelle für Hilfeersuchen und als Koordinationsstelle im Falle von Einsätzen.

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