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Katastrophenhilfe der Bundesländer

EUDREX Die Bundesländer organisieren Hilfsdienste und stellen Ressourcen bereit.

Die Katastrophenhilfe und der Katastrophenschutz umfassen ein weites Feld von Maßnahmen, die der Verhinderung von Katastrophen sowie der Beseitigung oder Linderung ihrer Auswirkungen dienen. Unter Katastrophen sind dabei Ereignisse zu verstehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen, die Umwelt oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Abwehr oder Bekämpfung der Gefahr oder des Schadens einen koordinierten Einsatz der dafür notwendigen personellen und materiellen Ressourcen erfordert.

Maßnahmen zum vorbeugenden Schutz vor Katastrophen fallen sowohl in die Zuständigkeit des Bundes als auch der Länder. Maßnahmen zur Abwehr, Beseitigung oder Linderung der Auswirkungen eingetretener oder unmittelbar drohender Katastrophen (Katastrophenhilfe) sind überwiegend eine Angelegenheit der Bundesländer. Alle Bundesländer haben hierfür entsprechende Gesetze erlassen, die vor allem die behördliche Einsatzleitung auf den Ebenen Gemeinde, Bezirk und Land festlegen. Den Bundesbehörden kommen dabei komplementäre Aufgaben zu.

Die Einsatzvorsorgen für die Katastrophenhilfe obliegen demgemäß in erster Linie den Bundesländern. Dazu gehören vor allem die Aufstellung von Katastrophenhilfsdiensten sowie die Bereitstellung der für die Katastrophenhilfe erforderlichen Ressourcen.

Katastrophenschutz in den neun österreichischen Bundesländern:

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