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Internationale Zusammenarbeit im Rahmen der Katastrophenhilfe

Bild Nach dem verheerenden Erdbeben in Armenien 1988 verbesserten insbesondere die VN die internationale Zusammenarbeit.

Bevölkerungswachstum, ökonomische und technologische Entwicklungen sowie ökologische Veränderungen führten im letzten Jahrhundert zu einem dramatischen Anstieg von Umwelt-, Natur- und Technologiekatastrophen. Nationale Ressourcen reichen mitunter nicht mehr aus, um diese Katastrophen wirksam zu bekämpfen, eine verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist daher angesagt.

Seit den 1980er Jahren sind deshalb internationale Organisationen, insbesondere die Vereinten Nationen (VN), die NATO-Partnerschaft für den Frieden und die EU bestrebt, Konzepte zur Verbesserung der internationalen Hilfe in Katastrophenfällen zu entwickeln.

Zu den grundlegenden Zielen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zählen die Verbesserung der Frühwarnung, die Einrichtung nationaler Kontaktstellen für die Kommunikation im Anlassfall, die Evidenthaltung von Ressourcen für grenzüberschreitende Einsätze, gemeinsame Ausbildungs- und Übungsvorhaben sowie die Zusammenarbeit in der Prävention.

Wegbereitend waren die Vereinten Nationen, die als Konsequenz aus dem verheerenden Erdbeben in Armenien bereits 1988 Aktivitäten im Bereich der internationalen humanitären Hilfe und Katastrophenhilfe setzten und 1991 eine grundlegende Resolution verabschiedeten, deren Ziel die Unterstützung nationaler Katastrophenhilfekapazitäten und die Effizienzsteigerung bei humanitären Operationen ist. Hierfür wurde auch das damalige Department of Humanitarian Affairs geschaffen, das nach einer Reorganisation 1998 im UN OCHA (UN-Office for the Coordination of Humanitarian Affairs) in Genf aufging. Österreich hat diese Bemühungen von Anfang an aktiv u.a. durch Abstellung von Experten unterstützt und eine führende Rolle beim Ausbau des Katastrophenhilfesystems der VN gespielt. Das BM.I ist in Österreich die zentrale Ansprech- und Koordinationsstelle für Hilfeersuchen im Wege der VN.

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