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FAQs: Die wichtigsten Fragen zur Eurofighter-Beschaffung

Hier finden Sie die Antworten.

FAQs Task Force Eurofighter:

Warum wurde die Task Force Eurofighter gegründet?

Nach der sukzessiven Einstellung der strafbehördlichen Ermittlungsverfahren, die im Zusammenhang mit der Beschaffung und dem Ankauf der Abfangjäger "Eurofighter" standen, wurde im Jahr 2011 von der Staatsanwaltschaft Wien zu GZ 604 St 6/11f neuerlich ein strafbehördliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Diese neuen Ermittlungen haben im November 2012 im BMLVS dazu geführt, die Task Force Eurofighter unter der Führung des Leiters der Internen Revision, Generalmajor Mag. Hans Hamberger, zur Untersuchung des seinerzeitigen Beschaffungsvorgangs einzusetzen.

Was ist der Auftrag der Task Force Eurofighter?

Die Task Force Eurofighter ist beauftragt, im Wirkungsbereich des BMLVS die Beschaffung der Abfangjäger Eurofighter möglichst umfassend zu untersuchen. Sofern Rechtsverletzungen zu Lasten der Republik Österreich festgestellt werden können, wurde die Task Force Eurofighter beauftragt, zu klären, ob aus diesen Ansprüche der Republik Österreich abgeleitet und diese allenfalls im Wege zivil- oder strafrechtlicher Verfahren geltend gemacht werden können.

Wer bildet die Task Force Eurofighter?

Die Task Force Eurofighter steht unter der Leitung von Generalmajor Hans Hamberger, Leiter der internen Revision im BMLVS und besteht im Wesentlichen aus Experten des BMLVS. Die Finanzprokuratur unter der Leitung von Präsident Wolfgang Peschorn unterstützt das BMLVS mit einer umfassenden rechtlichen Expertise. Zu speziellen Sachfragen werden externe Experten zugezogen: Grant Thornton Unitreu Advisory GmbH als Forensik-Experten; Held Berdnik Astner & Partner Rechtsanwälte GmbH als Experten des österreichischen Strafrechts; Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom Rechtsanwälte als Experten für Korruptionsrecht in den USA und im Vereinigten Königreich sowie die Zivilrechtsexperten Univ.-Prof. Dr. Christian Rabl und Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletecka.

Warum wurden auch externe Berater eingesetzt?

Die Task Force Eurofighter hat im Verlauf ihrer Tätigkeit nicht nur auf die Expertise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMLVS zurückgegriffen, sondern mit Beginn der Intensivierung der Untersuchungen und ihrer Ausweitung auf den angelsächsischen und US-amerikanischen Rechtsbereich auch externe Experten beigezogen. Auf Grund des hohen Interesses an einer Geheimhaltung der Untersuchungen waren zur Intensivierung der Untersuchungen im Projekt "Minerva" gerade externe Experten beizuziehen. Zudem war es geboten, die Untersuchungen von der laufenden Abwicklung der Geschäftsbeziehungen des BMLVS mit Airbus klar zu trennen.

Was sind die wesentlichen Untersuchungsergebnisse der Task Force Eurofighter?

Die Untersuchungen der Task Force Eurofighter belegen einerseits konkrete Anhaltspunkte für straf- und zivilrechtlich relevante Täuschungshandlungen von verantwortlichen Entscheidungsträgern und Organen, die den beiden Airbus-Unternehmen zugerechnet werden können. Sie haben andererseits hervorgebracht, dass durch diese arglistigen Täuschungshandlungen die Republik Österreich massiv geschädigt wurde.
Die Untersuchungen der Task Force Eurofighter haben darüber hinaus eindeutige Hinweise dafür hervorgebracht, dass die Vereinbarung und Abwicklung der sogenannten Gegengeschäfte, insbesondere die von den beiden Airbus-Unternehmen zu verantwortende Zwischenschaltung des Vector-Netzwerkes, eine Grundlage sowie Quelle für unredliches Verhalten zulasten der Republik Österreich waren. Darüber hinaus belegen sie, dass wesentliche Inhalte von Beschaffungsvorgängen betreffend Rüstungsmaterial ohne Zutun der Republik Österreich über einige wenige Personen, die als Berater und Bevollmächtigte der Anbieter des Rüstungsmaterials auftreten, initiiert und abgewickelt haben.

Welche Konsequenzen zieht das BMLVS aus dem Bericht der Task Force Eurofighter?

Neben der straf- und zivilrechtlichen Aufarbeitung des Beschaffungsvorgangs Eurofighter, der vorerst zu einer Strafanzeige mit Privatbeteiligtenanschluss gegen zwei Airbus-Unternehmen führte, hat der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport, Hans Peter Doskozil aufgrund der Erkenntnisse aus dem Task Force Bericht zwei weitere Aufträge erteilt:
1. Er hat die Finanzprokuratur unter der Leitung des Präsidenten Wolfgang Peschorn beauftragt, gemeinsam mit weiteren Experten alle Compliance-Vorschriften und vertraglichen Grundlagen zu militärischen Beschaffungsvorgängen zu überarbeiten und bis Ende Mai 2017 entsprechende Empfehlungen für eine saubere Beschaffung vorzulegen. Untersucht werden soll, ob und gegebenenfalls durch welche weiteren organisatorischen und strukturellen Maßnahmen Entscheidungen zur Vergabe und zum Ankauf von Rüstungsmaterial transparenter gestaltet und der Einflussnahme durch Proponenten eines Berater- und Interessensnetzwerkes entzogen werden kann.

2. Als weitere Konsequenz aus dem Bericht der Task Force Eurofighter hat Bundesminister Doskozil den Kommandanten der Luftstreitkräfte, Brigadier Karl Gruber, damit beauftragt, eine Arbeitsgruppe im BMLVS zu leiten, die alle militärischen und betriebswirtschaftlichen Optionen zur Sicherstellung der Luftraumüberwachung der Republik Österreich untersuchen und bewerten soll. Dies vor dem Hintergrund, dass dem Österreichischen Bundesheer die derzeit für die Sicherung des österreichischen Luftraums eingesetzten Saab 105 OE nur noch bis längstens 2020 zur Verfügung stehen und die laufenden, jährlichen Betriebskosten der Eurofighter sehr hoch sind. Ziel ist, die Sicherheit des österreichischen Luftraums so effektiv wie heute, aber kostengünstiger zu garantieren. Die Arbeitsgruppe wird fihre Analyse und entsprechende Empfehlungen bis Ende Juni 2017 vorlegen.

Wie gestaltet sich die weitere Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Wien?

Im Zuge der Aufarbeitung des Beschaffungsvorgangs Eurofighter wurden weitere aufklärungswürdige Punkte identifiziert, die nun von der Task Force Eurofighter genauer geprüft werden. Die Task Force Eurofighter wird die Staatsanwaltschaft Wien bei den künftigen Ermittlungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten unterstützen.

Ist die Arbeit der Task Force Eurofighter mit diesem Bericht beendet?

Die Arbeit der Task Force Eurofighter ist mit dem am 16.02.2017 vorgelegten Bericht nicht beendet. Im Zuge der Aufarbeitung des Beschaffungsvorgangs Eurofighter wurden weitere aufklärungswürdige Punkte identifiziert, die nun von der Task Force Eurofighter genauer geprüft werden. Die Task Force Eurofighter wird die Staatsanwaltschaft Wien bei den künftigen Ermittlungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten unterstützen.


FAQs Strafanzeige und Privatbeteiligtenanschluss der Republik Österreich:

Warum wurde eine Strafanzeige eingereicht?

Die Ermittlungen der Task Force Eurofighter haben konkrete Anhaltspunkte für straf- und zivilrechtlich relevante Täuschungshandlungen von verantwortlichen Entscheidungsträgern und Organen, die Airbus-Unternehmen zugerechnet werden, erbracht. Aufgrund dieser Erkenntnisse war es für das BMLVS geboten, eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien einzubringen.

Wer wurde angezeigt?

Airbus Defence and Space GmbH (vormals EADS Deutschland GmbH) und die Eurofighter Jagdflugzeug GmbH sind Gegenstand der Anzeige, weil die strafrechtlich relevanten Handlungen der Organe und Entscheidungsträger den beiden Airbus-Unternehmen diesen über das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) zuzurechnen sind.

Was wird den Airbus-Unternehmen vorgeworfen?

Aufgrund der Untersuchungen der Task Force Eurofighter geht das BMLVS in seiner Strafanzeige davon aus, dass Organe und Entscheidungsträger, die den beiden Airbus-Unternehmen zuzurechnen sind, die Republik Österreich über Jahre hinweg listig in die Irre geführt bzw. rechtswidrig und vorsätzlich getäuscht und betrogen haben. Dies sowohl im Hinblick auf den wahren Kaufpreis als auch auf die wahre Lieferfähigkeit und Ausstattung des Kaufgegenstandes. Durch die strafrechtlich relevanten Täuschungshandlungen ist der Republik Österreich ein erheblicher Vermögenschaden entstanden.

Worin besteht der Betrugsvorwurf über den Wert des Kaufpreises?

Im Kaufpreis von EUR 1,959 Milliarden wurden fast 10 Prozent, exakt EUR 183,4 Millionen, für Gegengeschäftskosten eingepreist. Dies, obwohl die Republik Österreich bereits in den ersten Ausschreibungsunterlagen von 2001 eindeutig gefordert hat, Kosten für die Abwicklung der geforderten Gegengeschäfte gesondert auszuweisen. Es besteht der dringende Verdacht, dass die irrlistig eingepreisten EUR 183,4 Millionen letztendlich dazu dienten, eigene und fremde Kosten für kriminelle und nicht kriminelle Geschäfte, die unter anderem auch der Anbahnung und Abwicklung der so genannten Gegengeschäfte dienten, zu bezahlen. Darüber hinaus besteht der Verdacht, dass die listig herausgelockten Geldbeträge über ein dafür auch geschaffenes Netzwerk an Brokern und Sub-Brokern im Umfeld von und im Zusammenhang mit Vector geschleust wurden, um auch kriminelle Handlungen zu finanzieren.

Worin besteht der Betrugsvorwurf über die Lieferfähigkeit des Kaufgegenstandes?

Es besteht der dringende Verdacht, dass die verantwortlichen Entscheidungsträger von Eurofighter Jagdflugzeug GmbH und Airbus Defence and Space GmbH weder in der Lage noch willens waren, der Republik Österreich die vertraglich vereinbarten Eurofighter zu liefern. Die Airbus-Unternehmen hatten sich verpflichtet, zwischen Juni 2007 und Dezember 2007 vier, im Jahr 2008 elf und im Jahr 2009 weitere drei Stück Abfangjäger der Type Eurofighter im Bauzustand Tranche 2 Block 8 oder aber Eurofighter im Bauzustand Tranche 1 Block 5 mit der Verpflichtung zur Umrüstung auf Tranche 2 zu den vereinbarten Lieferzeitpunkten zu liefern.

Was ist das Ziel der Strafanzeige mit Privatbeteiligung?

Das BMLVS verfolgt damit zwei Ziele: Wir wollen zum einen gezielte Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien zu den angezeigten strafrechtlich relevanten Sachverhalten anstoßen. Die Task Force Eurofighter wird die Staatsanwaltschaft Wien bei diesen Ermittlungen unterstützen.

Das zweite Ziel ist es, die Wiedergutmachung des Vermögensschadens zu erreichen, der der Republik Österreich durch die angezeigten rechtswidrigen und schuldhaften Täuschungshandlungen der den beiden Airbus-Unternehmen zuzurechnenden Organe und Entscheidungsträger entstanden ist.

Wird es weitere Strafanzeigen geben?

Die Task Force Eurofighter hat in ihrer Arbeit auch Hinweise auf mögliche Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Verdacht auf Korruption bei der Eurofighter-Beschaffung gefunden und die dementsprechenden Unterlagen über die Finanzprokuratur der Staatsanwaltschaft Wien übermittelt. Diese Sachverhalte wurden nicht angezeigt, weil sie bereits Gegenstand eines laufenden Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Wien sind. Aber es ist nicht auszuschließen, dass es noch zu weiteren Untersuchungen der Task Force und in Folge zu weiteren Strafanzeigen kommen kann. Nach heutigem Erkenntnisstand ist des Weiteren nicht auszuschließen, dass auch Schutzbestimmungen anderer Länder, insbesondere durch die Einschaltung des Vector-Netzwerkes zur Abwicklung der Gegengeschäfte auch britisches und US-amerikanisches Recht, verletzt wurden. Sollten sich weitere Verdachtsmomente ergeben, werden weitere Untersuchungen der Task Force Eurofighter und in Folge weitere Strafanzeigen nicht ausgeschlossen.

Gibt es Anhaltspunkte, dass internationales Recht gebrochen wurde?

Aus Sicht der Compliance-Vorschriften des anglo- und US-amerikanischen Rechts bestehen Anhaltspunkte dafür, dass wegen der zahlreichen Gegengeschäfte mit US-amerikanischen Gegenparteien und deren Abwicklung durch die Einschaltung des Vector-Netzwerks die Zuständigkeit englischer und /oder US-amerikanischer Behörden begründet worden sein könnte. Die diesbezüglichen Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass nach Abschluss der Untersuchungen gegebenenfalls eine Eingabe bei den englischen oder US-amerikanischen Behörden in Erwägung gezogen wird.

In welchem Zusammenhang steht die Strafanzeige mit Ermittlungen in Deutschland?

In deutschen Medien wurde kolportiert, dass es beim Verkauf von Eurofighter-Kampfflugzeugen an Österreich zu dubiosen Zahlungen in Höhe von EUR 90 Millionen gekommen sei. Die EUR 90 Millionen, welche vom Finanzamt München nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden, sollen über mutmaßliche Briefkastenfirmen offenbar in dunkle Kanäle geflossen sein. Die aktuell in den Medien bekannt gewordenen Vorwürfe der deutschen Finanzbehörden gegen Airbus stützten die Strafanzeige des BMLVS, die am 16.2.2017 eingereicht wurde.

Wie hoch ist der von der Republik Österreich angezeigte Schaden?

Das rechtswidrige und schuldhafte Verhalten von EF und Airbus hat die Republik Österreich dazu veranlasst, den Kaufpreis für die Eurofighter zu zahlen, den sie ohne die dargestellten Täuschungshandlungen nicht bezahlt hätte. Zusätzlich hat dieses Verhalten von EF und Airbus die Republik Österreich dazu veranlasst, Betriebskosten für die Eurofighter aufzuwenden, die sie in dieser Höhe nicht für den Abfangjäger des Zweit-Bieters aufgewendet hätte.
Der heute bekannte Schaden kann somit in der Summe dieser beiden Posten abzüglich des heutigen Sachwerts der irrigerweise angeschafften Eurofighter bis zu EUR 1,1 Milliarden betragen. Er steht jedenfalls mit zumindest einem Betrag von EUR 183,4 Millionen fest, die die angezeigten Airbus-Unternehmen im Rahmen ihrer listigen Irreführung in den Kaufpreis eingepreist haben. Hinzu kommt der Schaden aus den zukünftig entstehenden Mehraufwendungen für den Betrieb des teureren Eurofighters, der heute noch nicht beziffert werden kann.

Sind die Ansprüche der Republik nicht verjährt?

Durch die Strafanzeige mit der Privatbeteiligung der Republik Österreich bleiben die zivilrechtlichen Ansprüche der Republik Österreich gewahrt.

Müssen die abgewickelten Gegengeschäfte rückabgewickelt werden?

Nein, die redlich abgewickelten und noch bis 2018 abzuwickelnden Gegengeschäfte im Zusammenhang mit dem Ankauf von 15 Eurofighter Abfangjägern sind von der Strafanzeige, die vom BMLVS am 16.2.2017 bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht wurde, unberührt. Eine Rückabwicklung der bereits abgeschlossenen Gegengeschäfte ist aus Sicht des BMLVS ausgeschlossen.

Hat der Vergleich 2007 nicht eine völlig neue Rechtslage geschaffen?

Der Vergleich 2007 ändert nichts an der Strafbarkeit der Betrugsdelikte der beiden angezeigten Airbus-Unternehmen. Den die Republik Österreich im Jahr 2007 vertretenden Organen und Vertretern war weder bekannt, dass der Kaufpreis überhöht war, noch wurden sie darüber aufgeklärt, dass die Lieferfähigkeit der Flugzeuge nicht gegeben war. Wären die heute vorliegenden Sachverhalte bekannt gewesen, hätte die Republik Österreich weder den ersten Kaufvertrag 2003 noch den Vergleich 2007 mit den damals vereinbarten Bedingungen abgeschlossen.

Warum wurde der Schaden nicht bei einem Zivilgericht eingeklagt?

Bei dringendem Verdacht auf strafrechtlich relevante Handlungen ist es geboten, die rechtliche Klärung zivilrechtlicher Ansprüche über eine Privatbeteiligung am Strafverfahren zu suchen. Durch den Privatbeteiligtenanschluss am Strafverfahren durch die Republik Österreich am 16.2.2017 ist die Verjährung der Ansprüche der Republik Österreich unterbrochen und fortwährend gesichert.

Warum tritt die Republik Österreich nicht vom Eurofighter-Vertrag zurück?

Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport und das Österreichische Bundesheer haben einerseits die Sicherung des österreichischen Luftraums zu garantieren und andererseits dafür zu sorgen, dass die dafür aufgewendeten Steuermittel sorgsam verwendet werden. Die österreichischen Luftstreitkräfte sorgen derzeit höchst professionell und durch den Einsatz von 15 Eurofighter und den Saab 105 OE für die Sicherheit des österreichischen Luftraums. Es wäre nicht zu verantworten, diese Sicherheit durch eine unvorbereitete und rasche Auflösung aller Verträge mit den Eurofighter-Lieferanten zu gefährden. Allerdings ist es die Verpflichtung des BMLVS, alle Schritte zu setzen, um einen einmal festgestellten Vermögensschaden der Republik Österreich zurückzufordern. Mit der am 16.2.2017 bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebrachten Strafanzeige mit Privatbeteiligtenanschluss der Republik Österreich sind alle diesbezüglichen Ansprüche der Republik Österreich gewahrt.

Wäre ein rascher Vergleich nicht sinnvoller als ein langes Strafverfahren?

Aufgrund der Erkenntnisse der Task Force Eurofighter besteht der dringende Verdacht, dass zwei Airbus-Unternehmen über Jahre hinweg strafrechtlich relevante Täuschungshandlungen gesetzt und damit der Republik Österreich einen erheblichen Schaden zugefügt haben. Aufgrund dieser Faktenlage war das BMLVS verpflichtet, eine Strafanzeige einzubringen. Der Schaden der Republik Österreich wurde in einem Privatbeteiligtenanschluss am Strafverfahren festgestellt. Die weitere strafrechtliche Aufarbeitung und Beurteilung obliegt nun den zuständigen Ermittlungsbehörden.
Eine Schadenswiedergutmachung auf zivilrechtlichem Wege ist davon unberührt.

Wie wirkt sich die Strafanzeige auf die laufende Zusammenarbeit mit Airbus Group aus?

Die laufende Zusammenarbeit zwischen dem Österreichischen Bundesheer und seinen Eurofighter-Lieferanten ist derzeit im laufenden Betrieb professionell. Das BMLVS sieht keinen Grund, dass sich das in Zukunft ändert.

Warum wird die Strafanzeige des BMLVS nicht veröffentlicht?

Um die Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden und etwaige Persönlichkeitsrechte nicht zu beeinträchtigen, wird die Strafanzeige mit Privatbeteiligtenanschluss, die am 16.02.2017 über die Finanzprokuratur und im Auftrag des BMLVS bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht wurde, nicht veröffentlicht.


FAQs Luftraumüberwachung Österreich:

Braucht Österreich überhaupt Abfangjäger?

Abfangjäger sind zur Sicherung der Luftsouveränität der Republik Österreich unverzichtbar. In der Teilstrategie Verteidigungspolitik der derzeit geltenden österreichischen Sicherheitsstrategie wird unmissverständlich ausgeführt, dass "die Luftsouveränität und Luftraumüberwachung in Österreich gewährleistet sein müssen". Dem Österreichischen Bundesheer fällt die Aufgabe der Überwachung und Sicherung des Luftraums zu. Um diese Aufgabe zu erfüllen, braucht das Österreichische Bundesheer Kampfflugzeuge mit Lenkwaffen, die wetter- und tageszeitunabhängig einsetzbar und in der Lage sind, sogenannte "sehr schnelle Luftfahrzeuge", die mehr als 900 km/h fliegen, abzufangen.

Wie wird Österreichs Luftraum derzeit überwacht und gesichert?

Das Österreichische Bundesheer betreibt zwei Flotten von Düsenluftfahrzeugen. Einerseits stehen 15 Eurofighter Jagdflugzeuge mit Lenkwaffen im Einsatz. Ergänzend dazu sind Saab 105 OE-Flugzeuge, bewaffnet mit Bordkanonen, bis längstens 2020 in Verwendung.

Wieviel und welche Abfangjäger hat die Republik Österreich 2003 gekauft?

Am 1.7.2003 wurde von der Republik Österreich und EADS/Eurofighter Jagdflugzeug GmbH ein Vertrag über die Lieferung von 18 Stück Eurofighter ("Vertrag V1") sowie der Vertrag betreffend Ausrüstung, logistische Leistungen, Ausbildung und Simulation ("Vertrag V2") unterzeichnet. Beide Verträge wurden am 22.8.2003 rechtswirksam. Damit wurde die Beschaffung von 18 Eurofighter der Tranche 2 zu einem Preis von 1,96 Milliarden abgeschlossen. Bei verspäteter Verfügbarkeit von Flugzeugen der Tranche 2 war vereinbart, dass auch Eurofighter-Flugzeuge der Tranche 1 Block 5 geliefert werden können, mit einer Verpflichtung einer Umrüstung der Flugzeuge der Tranche 1 Block 5 auf Tranche 2 Block 8. EADS/Eurofighter Jagdflugzeug GmbH hat sich vertraglich dazu verpflichtet, zwischen Juni 2007 und Dezember 2007 vier, im Jahr 2008 elf und im Jahr 2009 weitere drei Stück Abfangjäger der Type Eurofighter zu liefern.

Was waren die Eckpunkte des Vergleichs von 2007?

Ende Juni 2007 wurden zwischen der Republik Österreich und Eurofighter Jagdflugzeug GmbH/EADS mit einer als "Vergleich" titulierten Vertragsänderung die im Vertrag V1 und V2 vorgesehenen Leistungs- und vertraglichen Bestimmungen wesentlich abgeändert. Der unterzeichnete Vertrag umfasst eine "Vergleichspunktation" und "Nebenpunkte". So wurde unter anderem eine Reduktion der Lieferverpflichtung für 18 Stück Eurofighter der Tranche 2 auf 9 "neue" und 6 "gebrauchte" Eurofighter der Tranche 1 und eine Rückzahlung von EUR 250 Millionen an die Republik Österreich vereinbart.

Welcher Typ und welche Tranchen des Eurofighters wurden schlussendlich geliefert?

In Folge des Vergleichs wurden insgesamt 15 Eurofighter der Konfiguration Tranche 1 geliefert, teils gebraucht.

Was kostet der laufende Betrieb der 15 Eurofighter-Abfangjäger?

Die 15 derzeit in Österreich eingesetzten Eurofighter sind aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit und ihres spezifischen Nachrüstungsbedarfs im Betrieb sehr kostenintensive Abfangjäger. Ab Erreichen des Vollbetriebs (1050 bis 1200 Flugstunden p.a.) von 2010 bis zum Jahr 2016 stiegen die jährlichen systemspezifischen Betriebskosten von EUR 30 Millionen auf über EUR 70 Millionen und werden 2017 bei ca. EUR 80 Millionen liegen. Es ist damit zu rechnen, dass die Betriebskosten in den nächsten Jahren auf mehr als EUR 100 Millionen per anno steigen. Durch die notwendige Nach- und Aufrüstung der Eurofighter der Tranche 1 auf Bauelemente der Tranche 2 sind weitere Kostensteigerungen zu erwarten, die derzeit noch nicht abschätzbar sind.

Werden die 15 österreichischen Eurofighter weiter eingesetzt?

Die Strafanzeige mit Privatbeteiligtenanschluss, die das BMLVS am 16.2.2017 bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht hat, hat keine Auswirkungen auf die Verfügbarkeit der österreichischen Eurofighter durch das Österreichische Bundesheer. Der Einsatz der 15 österreichischen Abfangjäger steht auch weiterhin in der alleinigen Disposition des Österreichischen Bundesheeres. Allerdings wird im Bericht der Task Force Eurofighter auf das Risiko steigender Betriebskosten und auf die finanziellen und technischen Schwierigkeiten bei der Nach- und Aufrüstung der 15 Eurofighter der Tranche 1 auf Bauelemente der Tranche 2 eingegangen.
Im Auftrag des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport, Hans Peter Doskozil, wird eine Sonderkommission im BMLVS unter der Leitung des Kommandanten der Luftstreitkräfte, Brigadier Karl Gruber, alle militärischen und betriebswirtschaftlichen Optionen zur Sicherstellung der Luftraumüberwachung der Republik Österreich untersuchen und ihre Empfehlungen bis Ende Juni diesen Jahres vorlegen. Ziel ist, die Sicherheit des österreichischen Luftraums so effektiv wie heute, aber kostengünstiger zu garantieren.

Was sagt der vom deutschen Verteidigungsministerium veranlasste KPMG-Bericht 2014 zu den Eurofighter der Tranche 1?

Probleme mit den steigenden Betriebskosten bei den Eurofighter-Jagdflugzeugen der Tranche 1 sind auch aus Deutschland bekannt. Ein Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, der 2014 im Auftrag des deutschen Verteidigungsministeriums erstellt wurde, führt aus, dass die Eurofighter der Tranche 1 ein erhöhtes Kostenrisiko und das Risiko einer verkürzten Lebensdauer aufweisen. Die KPMG-Experten empfehlen, dass Deutschland im Hinblick auf die weitere Nutzung der Eurofighter der Tranche 1 eine rasche und klare Nutzenentscheidung treffen sollte, die auch die Möglichkeit des vorzeitigen Ausstiegs aus dem Eurofighter der Tranche 1 umfassen sollte.

Welche Empfehlungen gibt die Task Force Eurofighter hinsichtlich der Luftraumüberwachung?

Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Task Force Bericht hat der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport eine Arbeitsgruppe im BMLVS unter der Leitung des Kommandanten der Luftstreitkräfte, Brigadier Karl Gruber, beauftragt, alle militärischen und betriebswirtschaftlichen Optionen zur Sicherstellung der Luftraumüberwachung der Republik Österreich zu untersuchen und ihre Empfehlungen bis Ende Juni diesen Jahres vorzulegen. Ziel ist, die Sicherheit des österreichischen Luftraums militärisch effektiv und auch wirtschaftlich effizient sicherzustellen.

Wann kommt es zu einer Neuausschreibung der Saab 105?

Die Saab 105 OE stehen noch bis längstens 2020 zur Verfügung. Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Task Force Bericht hat der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport eine Arbeitsgruppe im BMLVS unter der Leitung des Kommandanten der Luftstreitkräfte, Brigadier Karl Gruber, beauftragt, alle militärischen und betriebswirtschaftlichen Optionen zur Sicherstellung der Luftraumüberwachung der Republik Österreich zu untersuchen und ihre Empfehlungen bis Ende Juni diesen Jahres vorzulegen. Ziel ist, die Sicherheit des österreichischen Luftraums so effektiv wie heute, aber kostengünstiger zu garantieren.

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