FORMEIN - Auslandseinsatzpräsenzdienst bei formierten Einheiten
Das Bundesheer bietet Männern und Frauen aller Dienstgrade eine Verwendung im Ausland an. Formierte Einheiten werden für den Bedarfsfall aufgestellt und im Rahmen internationaler Operationen zur Friedenssicherung, Konfliktverhütung und Hilfeleistung in Katastropenfällen ins Ausland entsendet.
Wer kann sich melden
Zum Auslandseinsatzpräsenzdienst können sich alle Personen melden - innerhalb bestimmter Altersgrenzen, die mindestens sechs Monate Grundwehrdienst oder Ausbildungsdienst geleistet haben. Darüber hinaus werden laufend zivile SpezialistInnen gesucht (z.B. ÄrztInnen oder TechnikerInnen).
Sicherheit
Der zivile Arbeitsplatz bleibt für die Dauer des Auslandseinsatzpräsenzdienstes gesichert. Krankenversicherung für unterhaltsberechtigte Angehörige, Versorgungsleistungen bei Invalidität sowie die Hinterbliebenenversorgung im Todesfall sind gesetzlich gewährleistet.
Wer informiert Sie
Die für den Auslandseinsatzpräsenzdienst zuständige Militärbehörde ist das Heerespersonalamt. Für alle Fragen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Heerespersonalamtes am Montag von 07.30 bis 19.00 Uhr und Dienstag bis Freitag von 07.30 bis 16.00 Uhr unter der Service Line 0810 810 161 zur Verfügung.
Weiterführende Information:
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz - ASVG, BGBl.Nr. 189 / 1955 (Merkblatt)
- Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991, BGBl.Nr. 683 (Merkblatt)
- Auslandseinsatzgesetz 2001, BGBl. I Nr.55 (Gesetzestext)
- Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, BGBl. I Nr. 66 / 1999 (Gesetzestext)
- Heeresgebührengesetz 2001, BGBl. I Nr. 31 (Gesetzestext)
