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Österreich beteiligt sich an EU-Gefechtsverbänden

Wien, 23. November 2004  - Die Europäischen Gefechtsverbände, also rasch verfügbare EU-Einsatzgruppen sind ein aktueller Entwicklungsschritt in der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Mit ihnen soll die Krisenreaktionsfähigkeit der EU gestärkt werden, was nur sinnvoll ist, wenn man sich die März-Unruhen im Kosovo im Jahr 2004 vor Augen führt.

Bekanntlich hat sich Österreich bereits im Jahr 1998 zur Weiterentwicklung der gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und zu den Petersberg-Aufgaben (friedenserhaltende und friedensschaffende Maßnahmen im Rahmen der EU) bekannt. Die Gefechtsverbände sind eine logische Weiterentwicklung der 60.000 Mann starken EU-Einsatztruppe, die im Jahr 2000 beschlossen wurde. Sie unterscheiden sich lediglich durch die raschere Verfügbarkeit.

Ein Gefechtsverband hat eine Stärke von ca. 1.500 Mann, wobei immer zwei in einem Halbjahresrhythmus einsetzbar sein sollen. Spätestens 10 Tage nach einem Beschluss des Rates der Europäischen Union soll der Beginn einer Operation im Einsatzraum sichergestellt sein. Die Einsatzdauer kann bis zu 120 Tage betragen, wobei der Verband in diesem Zeitraum komplett autark agieren soll.

Es sind dabei alle Einsätze gemäß Artikel 17 EU-Vertrag möglich. Das sind: Humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, Aufgaben im Bereich des Krisenmanagements und der Krisenbewältigung im gesamten Spektrum der Petersberg-Aufgaben.

Die Masse der Einsatzgruppen wird multinational gebildet, das heißt, mehrere Staaten stellen Truppen zu einem Gefechtsverband ab. Österreich plant einen Beitrag in der Stärke von ca. 200 Soldaten. Diese könnten aus den Bereichen Infanterie, Pioniere oder ABC-Abwehr kommen. Die Teilnahme an einem Verband ist durch den Artikel 23f B-VG verfassungsrechtlich gedeckt. Der Beschluss einer konkreten Operation wird auf Basis der UN-Charta und dem internationalen Recht erfolgen und folgt dem normalen EU-Entscheidungsverfahren (Prinzip der Einstimmigkeit - Gemeinsame Aktion nach Artikel 14 EU-Vertrag).

Die Entscheidung für einen Einsatz in Österreich erfolgt durch Ministerratsbeschluss und Genehmigung durch den Hauptausschuss des Nationalrates. Damit bleibt selbstverständlich die nationale Entscheidungsfreiheit gewahrt. Die Absicht an der Teilnahme an diesen Gefechtsverbänden wurde bereits in den Empfehlungen der Bundesheerreformkommission zum Ausdruck gebracht.

Beim formellen EU-Verteidigungsministertreffen am 22. November 2004 in Brüssel hat Bundesminister Günther Platter seine Absicht bekundet, gemeinsam mit Deutschland und der Tschechischen Republik eine rasch verfügbare Einsatzgruppe zu bilden. Detailgespräche zur Bildung dieses Verbandes werden folgen.

Österreich wird die EU-Gefechtsverbände mit rund 200 Soldaten unterstützen.

Österreich wird die EU-Gefechtsverbände mit rund 200 Soldaten unterstützen.

Minister Platter plant einen gemeinsamen Verband mit Deutschland und Tschechien.

Minister Platter plant einen gemeinsamen Verband mit Deutschland und Tschechien.

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