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Landesverteidigungsrat empfiehlt neue Heeresgliederung

Wien, 30. März 1998  - Verteidigungsminister Dr. Werner Fasslabend legte dem Landesverteidigungsrat in der Sitzung vom 30 03 l998 den Bericht über die Adaptierung der Heeresgliederung Neu vor. Der Landesverteidigungsrat hat der Bundesregierung die Umsetzung in der vorgeschlagenen Form empfohlen. Nachfolgend werden die wichtigsten Schritte auf dem Weg der Erarbeitung dieser neuen Gliederung nochmals in Erinnerung gerufen:

Nach Ausarbeitung eines neuen operativ-taktischen Konzeptes hat Österreich mit der Heeresreform der Jahre 1992 bis 1996 als einer der ersten Staaten in Europa auf die neue sicherheitspolitische Lage reagiert. Inzwischen sind zahlreiche andere Staaten Europas diesem Beispiel gefolgt. Diese Reform war umfassend ausgelegt und beinhaltete sowohl eine Verwaltungsreform der Zentralstelle und der Ämter, eine neue Heeresgliederung, eine Reform der Infrastruktur, eine Ausbildungs- und Waffenschulreform, ein neues Einsatzkonzept, die Modernisierung des Dienstbetriebes und Verbesserungen im Soldatenalltag, Personaleinsparungen sowie die Verbesserung der Personalstruktur und der materiellen Ausstattung. Dieses Reformpaket bedeutete den größten Umbau des Bundesheeres seit seinem Bestehen; im Beschaffungsbereich wurde der qualitative Schritt zu hochwertiger Elektronik und zur Lenkwaffentechnik vollzogen.

Mit dem Situationsbericht `96 hat der Verteidigungsminister dem Nationalrat termingerecht Rechenschaft über die Reform als eine der Voraussetzungen für die Präzisierung weiterer notwendiger Entwicklungsschritte gelegt. Gleichzeitig betraute der Verteidigungsminister die militärische Führung mit den notwendigen Planungsarbeiten zu einer systemkonformen Fortsetzung der Bundesheerreform, mit dem Ziel einer weiteren Effizienzoptimierung und mit der Option, auf Entwicklungen im europäischen Raum weiterhin angemessen, zeitgerecht und flexibel reagieren zu können.

Die Annahme des vom Verteidigungsminister vorgelegten Situationsberichtes ´96 im Nationalrat Anfang dieses Jahres und danach im Bundesrat führt nunmehr zu wichtigen weiteren Entwicklungsschritten im Rahmen der 1992 eingeleiteten Heeresreform, nämlich zu einer

  • weiteren Reduzierung bzw. Straffung von Kommanden, Stäben und Ämtern,
  • Verdichtung im Bereich der mechanisierten Truppen,
  • besseren Differenzierung zwischen Präsenzaufgaben und territorialen Aufgaben,
  • Strukturanpassung bei der Truppengliederung,
  • Fixierung des Mobilmachungsrahmens
  • sowie weiteren Rationalisierungsmaßnahmen in allen Führungsebenen.

Damit wurde in Anpassung an das Lagebild und - wie im Situationsbericht 96 angekündigt - die l992 eingeleitete und l996 im bis dahin vorgesehenen Umfang abgeschlossene Bundesheer-Reform fortgesetzt. Die beiden Regierungsparteien haben sich nach mehrwöchigen Verhandlungen am 10. Februar 1998 auf die Adaptierungsmaßnahmen in der nunmehr vorgelegten Form geeinigt. Die wichtigsten Grundsätze und Zielsetzungen der Adaptierungsmaßnahmen sind in einer Detailinformation enthalten.

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