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Domainstreit entschieden www.bundesheer.at

Wien, 21. November 2001  - Wo Bundesheer draufsteht, muß auch Bundesheer drin sein.

Mit einer kürzlich zugestellten Entscheidung des Obersten Gerichtshofes wurde der Domainstreit zwischen dem Bundesheer und dem Betreiber der Web-Site "www.bundesheer.at" rechtskräftig beendet. Ab sofort darf unter dieser Adresse nur mehr das Bundesheer seine Informationen anbieten.

Der höchstgerichtlichen Entscheidung ist eine juristische Diskussion vorausgegangen, bei der zunächst festgestellt wurde, daß das Bundesheer ein ausschließliches Recht auf die Führung dieser Bezeichnung als Name besitzt. Nunmehr hat der Oberste Gerichtshof zusätzlich festgehalten: "Dem Namensträger muß ein berechtigtes Interesse daran zuerkannt werden, daß sein Name nicht gebraucht wird, um die Aufmerksamkeit auf Aktivitäten zu lenken, mit denen er nichts zu tun hat. Ein derartiger Namensgebrauch verletzt schutzwürdige Interessen des Namensträgers".

Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für eine Reihe anhängiger Fälle, bei denen die Namen öffentlicher Einrichtungen von privaten Anbietern als Domainnamen gewählt wurden. Das Bundesheer selbst wird nach Zuordnung des Domainnamens "bundesheer.at" durch die Registrierungsfirma auch unter dieser Adresse erreichbar sein.

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