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Bundesheer ab sofort als bundesheer.at im Internet

Wo Bundesheer draufsteht, muß auch Bundesheer drin sein!

Wien, 07. Februar 2002  - Seit Montag ist es endlich so weit: Das österreichische Bundesheer ist unter der Adresse www.bundesheer.at im Internet erreichbar. Was eigentlich ganz normal anmutet, war keineswegs unumstritten. Ein privater Anbieter hat vor einigen Jahren den Domainnamen für sich registrieren lassen und war nicht bereit, ihn dem Bundesheer als rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben. Seit dem Frühjahr 2000 waren dann die Gerichte am Zug. Schließlich gab der Oberste Gerichtshof dem Bundesheer im November 2001 Recht.

Wer nun denkt, der Fall wäre mit dem rechtskräftigen Urteil abgeschlossen gewesen, der irrt. Zwar setzte das Bundesheer die Firma, die diese Domainnamen in Österreich verkauft, von der Gerichtsentscheidung in Kenntnis, sie sah sich jedoch nicht in der Lage, den vom Gericht als rechtmäßig erkannten Zustand sofort herzustellen. Zunächst hieß es, eine von der Firma verhängte Wartefrist sei abzuwarten. Danach, so die Auskunft der Firma, könnte das Bundesheer den Domainnamen für sich anmelden.

Gesagt, getan! Ab Mitte Jänner startete das Bundesheer laufend Anmeldeversuche, die durch einen automatischen Prozeß der Anmeldefirma postwendend als ungültig zurückgewiesen wurden. Erstmals am 21. Jänner 2002 schien es einige Stunden lang, als wäre die Mühe endlich von Erfolg gekrönt. Zwei Stunden später folgte die bittere Enttäuschung: Die Anmeldung wurde wieder automatisch zurückgewiesen, weil die Anmeldung eines anderen Antragstellers zum Zug gekommen war.

Bei der Firma NIC.AT, deren Geschäftstätigkeit u.a. in der Vergabe von Domainnamen liegt, zeigte man sich von den Beschwerden des Bundesheeres zunächst nicht sehr beeindruckt. Erst eine mehrtägige "Nachdenkpause" brachte den Umschwung. NIC.AT nahm mit dem neuen Besitzer des Domainnamens Kontakt auf und konnte ihn rasch überzeugen, daß die Übertragung an den einzig rechtmäßigen Inhaber, nämlich das Bundesheer, nur zu seinem Nutzen sein konnte. Mittlerweile sind die Wogen geglättet. Zwischen allen Beteiligten herrscht bestes Einvernehmen. Die Kosten des langwierigen Verfahrens müssen übrigens nicht vom Steuerzahler, sondern vom unterlegenen Prozeßgegner getragen werden.

NIC.AT hat sich mittlerweile durch die Einrichtung einer Schlichtungsstelle eine Möglichkeit verschafft, auf Vorgaben der Rechtsordnung besser reagieren zu können. Und das Bundesheer kann allen Interessenten seine Informationen an der "richtigen" Internetadresse anbieten: www.bundesheer.at - denn wo Bundesheer draufsteht, ist jetzt auch Bundesheer drin.

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