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Maßnahmen aus Anlass der Terroranschläge in den USA

Wien, 13. September 2001  - Um Informationen bzw. Entwicklungen rasch zu erfassen und eine ständige Handlungs- und Reaktionsfähigkeit sicherzustellen, besteht im BMLV ein "Diensthabendes System" bzw. "Einsatzzentralen". Grundlegende Entscheidungen zur Lageentwicklung werden durch einen eingerichteten "Leitungsstab" aufbereitet.

Für die Amtsgebäude und Einrichtungen des Ministeriums bestehen Evakuierungspläne, die bei unvermittelt eintretenden Notfällen (z.B. Feuer) die unbedingt nötigen Sofortmaßnahmen umfassen und bei Möglichkeit zur vorsorglichen Evakuierung durch Anwendung der festgelegten Alarmierungsabläufe die weitgehende Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft sicherstellen.

In diesem Gesamtzusammenhang der Lage zeigt sich, daß die Initiativen des Sicherheitspolizeigesetzes, des Militärbefugnisgesetzes und des derzeit in parlamentarischer Behandlung stehenden Informationssicherheitsgesetzes rechtsstaatlich wichtige und zweckmäßige Maßnahmen sind.

Maßnahmen:

  • Intensivierung der passiven und aktiven Komponente der Luftraumüberwachung - insbesondere durch verstärkte Kontrolle der Flugwegführung in Kooperation mit AUSTRO-CONTROL und Bereitstellung von bewaffneten Luftfahrzeugen für sofortige Einsätze zur Luftraumsicherung.
  • Intensivierung der Sicherungsmaßnahmen im Bundesheer (genaue Personen-, Fahrzeug- und Gepäckkontrollen) und verstärkte Kontrolle und Sicherung logistischer Einrichtungen (insbesondere Munitionslager etc.).
  • Verstärkter Einsatz der Militärstreifen und der Inspektionsorgane für Sicherheitsmaßnahmen und zur Überprüfung der ständigen Funktionsfähigkeit des gesamten militärischen Sicherheitssystems.
  • Alarmierung von AFDRU (Austrian Forces Disaster Relief Unit; 125 Personen mit 20 Suchhunden sowie Spezialgerät). Diese Einheit des Bundesheeres ist auf Such- und Bergedienst spezialisierten und ermöglicht den sofortigen Einsatz zur Hilfeleistung im Bereich der Bergung von Verschütteten.

Erforderliche Maßnahmen im Bereich des BMLV:

  • Intensivierung der ressortübergreifenden Vorbereitung und Ausbildung im Rahmen des staatlichen Krisenmanagements unter Nutzung der Übungsangebote der NATO/PfP und der EU
  • Ausrüstungs- und ausbildungsmäßige Sicherstellung möglicher Assistenzleistungen des Bundesheeres
  • Überprüfung und Verbesserung der Führungsbereitschaft, Stärke und Ausrüstung der Sondereinsatzkräfte sowie der ABC-Abwehrtruppe
  • Verbesserung der technischen Ausstattung für den gesamten Bereich der Aufklärung
  • Verbesserung der Fliegerabwehr
  • Schaffung von Lufttransportkapazität
  • Forcierung des Fernmeldekommunikationssystems TETRA für das Bundesheer
  • Bereitstellung der personellen Ressourcen
  • Sanitätsdienstliche Zusammenarbeit mit zivilen und ausländischen Hilfskräften; einschließlich der Möglichkeit zur Behandlung von ausländischen Soldaten und Katastrophenopfern durch Sanitätseinrichtungen des Bundesheeres
  • Berechtigung von sanitätsdienstlichen Hilfskräften für notfallmedizinische Maßnahmen
  • Schaffung von zusätzlichern Kapazitäten zur Versorgung von Betroffenen im Falle von biologischen oder chemischen Angriffen
  • Vertiefung der multinationalen, nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit

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