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Rechtsschutzbeauftragte treffen Bundespräsident Fischer

Wien, 15. Februar 2007  - Zu einem Antrittsbesuch traf Univ. Prof. i.R. DDr. Karlheinz Probst, der Rechtsschutzbeauftragte im Verteidigungsministerium, heute Bundespräsident Dr. Heinz Fischer. Begleitet wurde er dabei von seinem Stellvertreter, OGH-Senatspräsident i.R. Prof. Dr. Ernst Markel.

Aufgaben und praktischen Erfahrungen

Probst informierte den Bundespräsidenten über seine Aufgaben, über den aktuellen Stand der Kontrolltätigkeit und über den gesetzlichen Anpassungsbedarf, den seine praktischen Erfahrungen aufzeigten. Bundespräsident Fischer nahm die Ausführungen interessiert zur Kenntnis und wünschte beiden Herren viel Erfolg in ihrer Tätigkeit.

Kontrolle der Nachrichtendienste

Der Rechtsschutzbeauftragte überprüft, ob die Arbeit der militärischen Nachrichtendienste in Einklang mit den geltenden Gesetzen steht. Er kontrolliert Maßnahmen des Heeresnachrichtenamtes und des Abwehramtes auf eventuelle Grundrechtsverletzungen, vor allem im Zusammenhang mit der Verwendung von personenbezogenen Daten.

Bestens qualifiziert

Beide Beauftragten sind für diese Tätigkeit bestens qualifiziert, sie verfügen über fundierte Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten der Grund- und Freiheitsrechte sowie der militärischen Landesverteidigung.

V.l.: Ernst Markel, Heinz Fischer, Karlheinz Probst.

V.l.: Ernst Markel, Heinz Fischer, Karlheinz Probst.

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