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A22-Unfall: Bundesheer unterstützt Aufklärung

Wien, 06. Februar 2009  - In einer Pressekonferenz informierte das Verteidigungs- und Sportministerium heute Vormittag über die heeresinternen Untersuchungsergebnisse zur Übung am Garnisonsübungsplatz Korneuburg vom 22. Jänner 2009. Ob die dort abgehaltene Nachtlehrvorführung des Militärmedizinischen Zentrums in Zusammenhang mit dem tragischen Unfall auf der A22 stand, ist nach wie vor ungeklärt.

Rolle des Heeres rückhaltlos aufklären

"Wir haben höchstes Interesse daran, die Rolle des Heeres in Zusammenhang mit dem Unfall rückhaltlos aufzuklären", erklärte dazu Generalmajor Paul Kritsch von der Gruppe Kontrolle, dem höchsten Kontrollgremium im Verteidigungsministerium. Kritsch: "Alle heeresinternen Stellen, die zur Aufklärung der Umstände beitragen können, wurden in die Erhebungen eingebunden." Ein eventuelles schuldhaftes Verhalten von Heeresangehörigen, so Kritsch, könne jedoch einzig und allein die Staatsanwaltschaft feststellen, mit der das Bundesheer "aufs Engste kooperiere".

Sicherheitsbestimmungen nicht eingehalten

Tatsache sei, so Kritsch, dass die Sicherheitsbestimmungen nicht eingehalten wurden, und die Abstände zur Autobahn bei der Zündung der fünf Nebelhandgranaten zu gering waren. Einen kausalen Zusammenhang zwischen der Nachtlehrvorführung und dem Unfall könne nur die Staatsanwaltschaft beurteilen. Die Untersuchung des Bundesheeres könne einen solchen "weder bestätigen, noch in Abrede stellen". Der Übungsplatz in Korneuburg bleibt auf Dauer für die Verwendung von Nebelhandgranaten gesperrt, die Benützungsordnungen und Sicherheitsbestimmungen aller anderen militärischen Übungsplätze werden überprüft.

Behörden klären Verschuldensfrage

Dr. Christian Mayer von der Abteilung für Disziplinar- und Beschwerdewesen des Heeres bestätigte, dass gegen die Leiter der Vorführung Disziplinarmaßnahmen eingeleitet wurden, diese bis zur Klärung der Verschuldensfrage durch die Gerichte aber ausgesetzt blieben. Die beiden Heeresangehörigen wurden aus der Ausbildung abgezogen. Weitere Schritte hingen - ebenso wie Fragen zu Schadensersatzleistungen - von den Ergebnissen der ermittelnden Behörden ab.

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