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Nach Hochwasser: Bundesheer unterstützt Aufräumarbeiten

Niederösterreich, 26. Juni 2009  - Auch am Freitag gehen die Hilfeleistungseinsätze des Österreichischen Bundesheeres in Niederösterreich in unverminderter Stärke weiter. Insgesamt unterstützen rund 550 Soldaten in den Bezirken Scheibbs, Melk und Krems die Einsatzkräfte der Feuerwehren und die Bevölkerung bei den Aufräumarbeiten nachdem die Pegelstände der Flüsse in der Nacht zum Freitag weiter gesunken sind.

Beseitigung von Schlamm und Verklausungen

Neben dem Rückbau von Hochwasserschutzmaßnahmen, wie Sandsackwälle und ähnliches, werden von den Soldaten vorrangig Verkehrsbehinderungen durch Schlamm und Schwemmgut beseitigt. Im Raum Ybbsitz beseitigen Pioniere Verklausungen, die sich bei den Unterführungen entlang der B31 gebildet haben. In den Gemeinden, Gresten, Ruprechtshofen und St. Leonhard sind Soldaten mit teils schwerem Räumgerät im Einsatz, um die Verkehrswege wieder ungehindert befahrbar zu machen. Auch am Messegelände in Wieselburg schreiten die Aufräumarbeiten zügig voran. Dort unterstützen Heereskräfte bei Auspumparbeiten und beseitigen Schlamm und Schwemmgut.

Einsatz von schwerem Gerät

In den Gemeinden Spitz und Weißenkirchen in der Wachau sind Soldaten mit teils schwerem Gerät vorrangig damit beschäftigt, die nach wie vor gesperrte Donauuferstraße wieder befahrbar zu machen. Zudem sind dort Milizsoldaten der Pionierkompanie Niederösterreich mit Baumaschinen und Minibagger der Raiffeisen-Holding NÖ-Wien eingesetzt, die der Militärkommando-Partner über das 2001 eigens dafür installierte Katastrophenhilfenetzwerk in die Einsatzführung des Militärkommandos Niederösterreich einbringt. Die Aufräumarbeiten der Heereskräfte werden auch über das kommende Wochenende weiter andauern.

Die Soldaten reinigen die überschwemmten Straßen.

Die Soldaten reinigen die überschwemmten Straßen.

Auch Bagger werden eingesetzt, um die Schlamm-Massen zu bewältigen.

Auch Bagger werden eingesetzt, um die Schlamm-Massen zu bewältigen.

Straßenunterführungen werden von Verklausungen befreit.

Straßenunterführungen werden von Verklausungen befreit.

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