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Platter: Pensionsansprüche für Präsenzdiener deutlich verbessert - zukünftig werden 30 statt zwölf Monate auf die Pension angerechnet

Wien, 11. Juni 2003  - Der Nationalrat hat heute mit dem Pensionssicherungsgesetz auch die Pensionsansprüche für Soldaten des Bundesheeres neu geregelt. „Mit diesem Beschluss ist eine jahrelange Forderung vieler Soldaten verwirklicht worden“, sagte Verteidigungsminister Günther Platter. Platter ist es gelungen, die Pensionsansprüche von Präsenzdienstleistenden in den Verhandlungen zum Pensionssicherungsgesetz deutlich gerechter zu gestalten. „Nunmehr werden bis zu 30 Monate Präsenzdienst für die Pension berücksichtigt. Das spüren vor allem jene Soldaten, die eine Zeitlang beim Bundesheer verpflichtet oder im Auslandseinsatz waren“, so Platter. Bislang wurden lediglich zwölf Monate als Beitragszeiten für die Pension angerechnet.

Das Gesetz erfasst Personen im Präsenzdienst und ehemalige Präsenzdiener gleichermaßen: Grundwehrdiener, Truppen-, Kader- und Waffenübende, Funktionsdienstleistende, Zeitsoldaten und Präsenzdiener im Auslandseinsatz sowie Präsenzdiener, die zu einem Einsatz bzw. zu außerordentlichen Übungen herangezogen werden oder deren Entlassung aufgeschoben wird.

Mehr Pensionsgerechtigkeit für präsenzdienstleistende Soldaten im Inland und im Auslandseinsatz

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