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Neu: Heerespersonalamt zuständig für Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe von Zivildienern

Wien, 30. Mai 2011  - Mit 1. Juni 2011 ändert sich die Zuständigkeit für die Zuerkennung von Familienunterhalt, Partnerunterhalt und Wohnkostenbeihilfe für Zivildiener. Anstelle der Bezirkshauptmannschaften und Bezirksämter werden derartige Anträge ab nun durch das Heerespersonalamt erledigt. Dies ist eine Folge des Budgetbegleitgesetzes 2011.

Verteidigungsminister Norbert Darabos folgt damit einem Wunsch der Landeshauptleute: "Der Zusammenarbeit von Zivildienstserviceagentur und meinem Heerespersonalamt wird nun Rechnung getragen. Durch Synergien konnte das Serviceangebot für Zivildiener ausgebaut werden. Damit werden auch die Verwaltungskosten für die Republik gesenkt."

Jeder Zivildiener erhält nun bereits mit seinem Zuweisungsbescheid einen vorausgefüllten Antrag auf Familienunterhalt, Partnerunterhalt und Wohnkostenbeihilfe. Zusätzlich werden durch das Heerespersonalamt unter der Telefonnummer 0810/242 811 eine zentrale Servicenummer und auch die Möglichkeit der elektronischen Antragstellung einschließlich der Handysignatur angeboten.

"Es freut mich ganz besonders, dass wir durch diese neue Zusammenarbeit mit der Zivildienstserviceagentur die Bezirksverwaltungsbehörden, aber auch alle Gemeinden entlasten können", betont Hofrat Thomas Mais, der Leiter des Heerespersonalamtes. Seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden ab 1. Juni 2011 zusätzlich zu den bisherigen Verfahren für ihre Soldatinnen und Soldaten auch die Anträge der jährlich mehr als 13.000 Zivildiener in der gewohnten Qualität und Effizienz bearbeiten.

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