Besserer Schutz von Zivilisten in Krisenregionen
Stadtschlaining, 07. Dezember 2012 - Die Zivilbevölkerung leidet in Konflikten mehr denn je unter gewaltsamen Übergriffen. Vertreibungen und Tötungen, die Trennung von Familien, sexuelle Gewalt und die Rekrutierung von Kindersoldaten steht oft auf der Tagesordnung - die Verursacher bleiben in vielen Fällen straflos. Die Konsequenzen dieser Verletzungen sind lange Zeit spürbar und stellen in vielen Regionen ein Hindernis für dauerhaften Frieden und eine nachhaltige Entwicklung dar.
Resolution zum Schutz von Zivilisten
Die Verbesserung der Situation von Zivilpersonen ist eine der Hauptprioritäten Österreichs. Die einstimmige Annahme der UN-Resolution 1894 zum Schutz von Zivilisten in bewaffneten Konflikten bildete daher auch den Höhepunkt der österreichischen Sitzführung im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen im Jahr 2009.
Die Resolution 1894 trägt zur Verbesserung der Einhaltung der internationalen Standards zum Schutz von Zivilisten durch die Konfliktparteien bei und legt den Grundstein für eine effektive Umsetzung von Schutzaufgaben durch friedenserhaltende Operationen.
Training für Peacekeeper
In internationalen Friedensoperationen wird seitdem an der Umsetzung dieses Schutzkonzeptes und der tatsächlichen Verbesserung des Schutzes von Zivilisten gearbeitet. Alle Akteure in Friedensmissionen - Militär, Polizei und zivile Hilfskräfte - müssen dabei zusammenwirken, um so einen umfassenden Schutz zu erreichen. Eine wichtige Voraussetzung dabei ist einsatztaugliches, bereichsübergreifendes Training.
Auf Initiative des österreichischen Verteidigungsministeriums wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundeskanzleramt sowie mit Außen- und Innenministerium ein interdisziplinäres Trainingsprogramm entwickelt.
Das erste Training wurde von 3. bis 7. Dezember in der Friedensburg in Stadtschlaining abgehalten. 17 Interessierte aus 11 Nationen haben daran teilgenommen. Die zivilen Experten und zukünftigen Führungskräfte erarbeiteten gemeinsam Schutzmaßnahmen für Zivilisten in Krisenregionen.