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Beibehaltung der Wehrpflicht: weitere Vorgangsweise

Wien, 25. Jänner 2013  - Aufgrund des Volksentscheides zur Beibehaltung der Wehrpflicht wurden vom Ministerrat Richtlinien zur Umsetzung beschlossen. Demnach wird u.a. eine regierungsübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt, die noch vor dem Sommer 2013 ein Konzept zur Reform des Wehrdienstes erarbeiten soll.

Mit Ministerweisung 236/2013 wurde der Generalstab beauftragt, unter Einbeziehung der Sektionen I und V, der Gruppe Revision und der Kommunikationsabteilung eine Arbeitsgruppe einzurichten, um eine zukünftige Attraktivierung des Wehrdienstes zu ermöglichen.

Unter Berücksichtigung der wahrscheinlichsten Einsatzszenarien und der notwendigen Ressourcen stehen dabei folgende Aspekte im Fokus:

  • Bestmögliche Berücksichtigung von Fähigkeiten und Interessen der Wehrpflichtigen,
  • deutliche Reduzierung der Funktionssoldaten,
  • vermehrte Verwendung der Rekruten bei der Truppe,
  • interessante und fordernde Grundausbildung,
  • Imageverbesserung und Attraktivitätssteigerung des Berufsfeldes Bundesheer.

Ein erster Zwischenbericht ist bis Ende Februar vorgesehen.

Noch vor dem Sommer 2013 wird ein Konzept zur Reform des Wehrdienstes erarbeitet.

Noch vor dem Sommer 2013 wird ein Konzept zur Reform des Wehrdienstes erarbeitet.

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