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Militärbefugnisgesetz: Darabos trifft klare Entscheidung für Datenschutz

Wien, 07. Februar 2013  - Die Bedrohungen aus dem Cyberspace sind aktuell und real. Daher gibt es seit Jahren die Forderung der zuständigen Stellen im Bundesheer, mit Befugnissen analog der Polizei ausgestattet zu werden.

Cyber Defense

Eine Befugnisausübung ist nur im Zusammenhang mit dem Schutz von militärischen Rechtsgütern vorgesehen. Im gegenständlichen Entwurf ging es vor allem um den Bereich Cyber Defense und darum die Sicherheit bei Angriffen aus der "Steckdose" auf militärische Einrichtungen zu erhöhen.

Bundesminister Darabos hat sich nach Einwänden der Zivilgesellschaft erneut mit den zuständigen Experten über die Änderungen im Militärbefugnisgesetz beraten. Nach der Abwägung von Für und Wider traf Minister Darabos eine klare Entscheidung: Die Interessen des Datenschutzes und somit des Bürgers stehen über jenen der Nachrichtendienste. Der entsprechende Passus wird aus der Gesetzesnovelle gestrichen. Das Begutachtungsverfahren ist dazu da, gegebenenfalls Änderungen vorzunehmen.

Beitrag zur Sicherheit Österreichs

Die Nachrichtendienste leisten einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit Österreichs. Die Befugnisse sind im Militärbefugnisgesetz geregelt, ebenso die Kontrollmechanismen. Die Arbeit des Heeres-Nachrichtenamtes und des Abwehramtes unterliegen der Kontrolle des Parlaments und anderer Einrichtungen zum Schutz der persönlichen Freiheitsrechte. Die Befugnisausübung wird durch einen unabhängigen Rechtsschutzbeauftragten überwacht.

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