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Flexible Regelung für Stellungspflichtige mit Maturatermin

Wien, 27. Februar 2015  - In diesem Jahr wird erstmals von 5. bis 13. Mai die Zentralmatura abgehalten. Das Bundesheer reagiert flexibel auf etwaige Kollisionen mit Prüfungsterminen; auch auf den Wunschtermin beim Einrücken wird Rücksicht genommen. Eine Verschiebung des Stellungstermins ist jederzeit möglich. Ein Anruf beim zuständigen Militärkommando genügt.

Das Verteidigungsministerium ist hier sehr flexibel und kommt den Stellungspflichtigen gerne entgegen. Das Verschieben eines Stellungstermins hat für die Betroffenen keine Nachteile: Nach der Tauglichkeitserklärung bei der Stellung tritt eine sechsmonatige Sperrfrist vor dem Einberufungstermin in Kraft, um die Möglichkeit zu bieten, sich für den Zivildienst entscheiden zu können. Diese Sperrfrist kann auf Wunsch des Tauglichen ausgesetzt werden. Einer Einberufung zum gewünschten Termin steht daher nichts im Wege.

Zentralmatura: Bei Terminkollisionen kommt das Verteidigungsministerium den Stellungspflichtigen entgegen.

Zentralmatura: Bei Terminkollisionen kommt das Verteidigungsministerium den Stellungspflichtigen entgegen.

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