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Doskozil: Anti-Korruptionspaket für saubere Beschaffungen

  • Alle militärischen Beschaffungsvorgänge in Zukunft ohne Gegengeschäfte
  • Keine Rechtsgeschäfte des BMLVS über Lobbyisten
  • Neue Ablauforganisation bei Beschaffungsentscheidungen im Bundesheer
  • Neue Vertragsbestimmungen für alle Beschaffungen
  • Verbesserung der Transparenz

Wien, 29. Mai 2017  - Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil, Generalstabschef Othmar Commenda und Dr. Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur, haben am Montag ein umfassendes Paket zur nachhaltigen Verhinderung von unzulässigen Beeinflussungen bei Beschaffungen vorgestellt. Kernpunkte des Anti-Korruptionspakets, das sich auf die dem Bundesminister vorgelegten Empfehlungen der Finanzprokuratur stützt, sind die Abstandnahme von Gegengeschäften bei militärischen Beschaffungsvorgängen, nachhaltige Maßnahmen zur Verhinderung von unzulässigen Einflussnahmen von Lobbyisten, eine grundlegende Änderung der internen Ablauforganisation bei Beschaffungsvorgängen für das Bundesheer sowie neue, zwingende Vertragsbestimmungen. Dadurch soll eine mögliche Beeinflussung militärischer Beschaffungsvorgänge durch Lobbyisten beziehungsweise Berater- und Interessensnetzwerke ein für alle Mal unmöglich gemacht werden. 

Verteidigungsminister Doskozil: "Ich habe keinen Zweifel daran, dass der größte Teil der in Österreich vereinbarten und umgesetzten Gegengeschäfte korrekt abgewickelt werden. Aber der Bericht Task Force Eurofighter hat deutliche Hinweise dafür hervorgebracht, dass bei der Eurofighter-Beschaffung die Gegengeschäfte ein ideales Einfallstor für Korruption und Bestechung waren. Wir setzen daher umfassende Maßnahmen, um den widerrechtlichen Einfluss von Lobbyisten beziehungsweise Berater- und Interessensnetzwerken bei zukünftigen militärischen Beschaffungsvorgängen unmöglich zu machen. Österreichs Steuerzahler haben ein Anrecht darauf, dass ihr Steuergeld korrekt und sauber eingesetzt wird."

"Militärische Beschaffungen berühren die ureigenen Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen Österreichs und verlangen damit unbestritten eine besondere Vertraulichkeit. Gleichzeitig müssen sich die österreichischen Steuerzahler aber sicher sein, dass wir unbeeinflusst von den Interessen diverser Anbieter das bestmögliche Gerät zum bestmöglichen Preis erwerben. Mit diesem Paket an Maßnahmen soll das sichergestellt werden", so Doskozil weiter.

Grundlage für diese Entscheidungen bilden "Empfehlungen zur nachhaltigen Verhinderung von unzulässigen Beeinflussungen bei Beschaffungen", die die österreichische Finanzprokuratur im Auftrag des Bundesministers erstellt hat und über den unten angeführten Link veröffentlicht wird.

Ein Bündel von Maßnahmen gegen Korruption und für mehr Transparenz

Um in Zukunft die unzulässige Beeinflussung von Beschaffungen nachhaltig zu verhindern, schlägt die Finanzprokuratur eine Reihe von Maßnahmen vor. 

Dr. Wolfgang Peschorn: "Das BMLVS hat bereits in der Vergangenheit große Anstrengungen unternommen, einen hohen Standard bei seinen Beschaffungen zu etablieren. Wir haben nach Analyse des derzeitigen Vorgangs bei militärischen Beschaffungen unter Einbeziehung unseres Know Hows als 'Anwalt der Republik' maßgerechte Empfehlungen entwickelt. Dafür waren gerade auch unsere Erfahrungen aus der Causa 'Hypo' wertvoll. Die Empfehlungen können noch im Jahr 2017 umgesetzt werden."

Nicht verhandelbar und zwingend: Neue Vertragsbestimmungen für alle Beschaffungen - keine Rechtsgeschäfte des BMLVS über Lobbyisten

In Zusammenarbeit mit der Finanzprokuratur und weiteren nationalen sowie internationalen Experten werden neue, nicht verhandelbare und zwingende, Vertragsbestimmungen erarbeitet. Durch diese so genannten "terms of good conduct" soll zu Gunsten der Republik Österreich zukünftig gewährleistet sein, dass ihr Vertragspartner beziehungsweise Anbieter

a. keine unlauteren Verhaltensweisen gesetzt hat und setzen wird;b. keinen unlauteren Einfluss auf die Vergabeentscheidung der Republik Österreich genommen hat;c. sich das Verhalten aller eigenen und beauftragten Personen (Vertreter, Lobbyisten, Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte, etc.) zurechnen lassen muss;d. im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen effektiv von der Republik Österreich durch Vertragsstrafen, einer zu hinterlegenden Kaution, etc. verantwortlich gemacht werden kann;e. ausschließlich durch angestellte oder beauftragte Personen, soweit diese zur berufsmäßigen Parteienvertretung berufen sind, mit der Republik Österreich in rechtsgeschäftlichen Kontakt treten können. 

Mehr Transparenz: Einführung einer zentralen Dokumentationsstelle und eigene Recherchen zu den Anbietern

Um unzulässige Beeinflussung zu erschweren, wird eine interne zentrale Dokumentationsstelle eingerichtet, in die innerhalb von 24 Stunden jeder einzelne Kontakt mit einem Anbieter oder den von diesem beauftragten Personen von einem Ressortangehörigen eingemeldet werden muss. Das beginnt bei ersten Marktkonsultationen und geht bis zur endgültigen Vergabe. 

In Ergänzung dazu wird zukünftig das BMLVS bereits bei der Einleitung eines Beschaffungsprozesses eigene Recherchen über die potentiellen Anbieter und deren Einflussnahmemöglichkeiten auf die Vergabeentscheidung vornehmen. Dadurch sollen frühzeitig potentielle Risiken erkennbar werden, die sich aus persönlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Verbindungen eines Anbieters zu einem Berater- und Interessensnetzwerk ergeben können, das auf die Entscheidungsträger der Republik Österreich Einfluss nehmen kann.

Bessere Beschaffungsentscheidung durch stärkere Einbindung der Nutzer 

Auch der interne Prozessablauf bei den Beschaffungsvorgängen wird bis Ende des Jahres neu strukturiert. Während bislang im BMLVS ein stark untergliederter linearer Beschaffungsprozess etabliert ist, bei dem bis zur Ausschreibung die einzelnen Organisationseinheiten nacheinander in die (interne) Beschaffungsentscheidung einbezogen werden, soll es nun zu einer "Rekonstruktion der Verantwortung" kommen. Der Nutzer hat sich dazu mit Unterstützung eines Prozessbegleiters im Wechselspiel mit den betroffenen weiteren Organisationseinheiten um die Vorbereitung der Beschaffungsentscheidung zu bemühen. 

Der Nutzer wird daher auch bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, das auch in Zukunft von der Kaufmännischen Abteilung des BMLVS durchzuführen ist, stärker eingebunden. 

"Industrielle Kooperation" mit österreichischen Unternehmen im Verteidigungs- und Sicherheitsinteresse 

Das Verbot von Gegengeschäften steht industriellen Kooperationen zwischen Anbietern und österreichischen Firmen in sachlich begründeten Einzelfällen nicht im Wege. Dass Ausrüstungsgegenstände oder Rüstungsgut in Österreich montiert oder Elemente davon in Österreich zugekauft werden müssen, kann in einer Ausschreibung für die Bewertung der Angebote vorgesehen werden, soweit dadurch wesentliche Sicherheits- und Verteidigungsinteressen der Republik Österreich gefördert werden und die beabsichtigte Beschaffung nicht dem Unionsrecht unterliegt. Auch in diesen Fällen wird die Vergabe in einem transparenten Verfahren durchgeführt, so die Finanzprokuratur. Daneben sollten die Anbieter verpflichtet werden, sich vor Angebotslegung über die möglichen industriellen Kooperationsmöglichkeiten mit österreichischen Unternehmen zu informieren und dies mit dem Angebot auch nachzuweisen.

Doskozil abschließend: "Wir sind den Steuerzahlern dankbar, dass wir bis 2020 noch etwa 1,7 Milliarden Euro in das Österreichische Bundesheer investieren können. Im Gegenzug müssen sich diese aber sicher sein, dass wir mit ihrem Geld sorgsam umgehen. Mit dem neuen Antikorruptions- und Transparenz-Paket machen wir das und senden ein klares Signal an alle Waffenlobbyisten: Das Bundesheer will nur transparente, marktkonforme und höchst professionelle Beschaffungsvorgänge nach international gültigen Standards."

Zum "Bericht der Finanzprokuratur an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport":

Auf Grundlage des Berichts der Task Force Eurofighter vom 12.2.2017 wurde vom Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) Strafanzeige gegen die Airbus Defence and Space GmbH und die Eurofighter Jagdflugzeug GmbH eingebracht. Die Staatsanwaltschaft Wien hat in der Folge zu 617 St 1/17z unter anderem gegen diese beiden Unternehmen ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Als eine weitere Konsequenz aus dem Bericht der Task Force Eurofighter hat der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport die Finanzprokuratur am 16.2.2017 ersucht, bis spätestens Ende Mai 2017 Empfehlungen für eine nachhaltige Verbesserung der Beschaffung im Wirkungsbereich des BMLVS zu erarbeiten. Diese Empfehlungen wurden dem Bundesminister am 29.05.2017 übermittelt und sind hier abrufbar. 

Minister Doskozil mit Finanzprokuratur-Präsident Peschorn: Steuergeld korrekt und sauber einsetzen.

Minister Doskozil mit Finanzprokuratur-Präsident Peschorn: Steuergeld korrekt und sauber einsetzen.

V.l: Commenda, Doskozil, Peschorn.

V.l: Commenda, Doskozil, Peschorn.

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