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FAQ: Die wichtigsten Fragen zum Bootsunfall

Wien, 28. November 2018  - Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zum Bootsunfall am 1. September 2018 auf der Donau und zur Arbeit der Bundesheer-Untersuchungskommission.

Wer war schuld am Unfall?

Die Frage der Schuld wird durch die Staatsanwaltschaft bzw. die Gerichte festgestellt. Es war ausdrücklich nicht Aufgabe der Untersuchungskommission, die Schuldfrage festzustellen. Die Untersuchungskommission hatte die Aufgabe, den Verlauf und die mögliche Ursache des Unfalls zu klären. 

Hat der Bootsführer falsch gehandelt?

Das Kentern wäre aus Sicht des Gutachters zu verhindern gewesen, wenn der Bootsführer die Geschwindigkeit herausgenommen hätte. Ob der Bootsführer fahrlässig gehandelt hat, werden die Gerichte feststellen. 

Wie geht es den Frauen und wie lautet die Prognose für die weitere Genesung?

Die Angehörigen haben ersucht, nichts über den Gesundheitszustand der Frauen zu kommunizieren.     

Ab wann wusste man, dass Teilnehmerinnen fehlen und ab wann hat man gesucht?

Bereits unmittelbar nach dem Kentern, noch auf der Donau, hat man gewusst, dass Frauen fehlen. Mehrere Soldaten sind darauf unter das Boot getaucht und haben drei Frauen hervorgeholt. 

Wann hat man die Suche eingestellt?

Die Suche wurde erst eingestellt, als die Bergung abgeschlossen war. 

Warum hat man nicht mehr gesucht, als das Boot am Ufer gelegen ist?

Ein Tauchen unter das Boot war im Uferbereich durch den Bodenkontakt nicht möglich. Daher konnte man nur unter das Boot greifen und abtasten. 

Warum hat das Bundesheer keinen Notruf abgesetzt?

Unmittelbar nach dem Unfall waren alle Bootsführer mit Rettungsmaßnahmen beschäftigt. Die Teile am Ufer konnten auf Grund der Entfernung nicht erkennen, ob bereits alle gerettet worden sind. Durch das rasche Einschreiten der zufällig vor Ort übenden Freiwilligen Feuerwehr ergab sich der Eindruck, dass die Rettungskette bereits aktiviert wurde.

Sind die Boote noch gesperrt?

Die technische Untersuchung hat ergeben, dass ein technisches Gebrechen als Ursache ausgeschlossen werden kann. Durch die Staatsanwaltschaft Korneuburg wurde das Unfallboot zur Instandsetzung freigegeben. Die Boote sind solange gesperrt, bis alle Untersuchungen abgeschlossen sind. 

Wer trägt die Verantwortung für die Alarmierung: Die Freiwillige Feuerwehr oder das Bundesheer?

Bei einem Notfall ist jeder verpflichtet, unverzüglich einen Notruf durchzuführen. Im konkreten Fall hätte ein Bootsführer oder ein Kommandant am Ufer den Notruf absetzen müssen. 

Warum haben die anderen Soldaten, die am Boot waren, nicht nach den Frauen gesucht?

Die am Unfallboot mitfahrenden Soldaten waren selbst Opfer des Unfalles und mussten sich zum Teil selbst unter dem Boot befreien. Die im Wasser schwimmenden Soldaten haben den Teilnehmern geholfen, zu den aufnehmenden Booten zu schwimmen. Die Boote wurden untereinander verbunden und ein Bootsführer hat gemeinsam mit dem Bootsführer des Unfallbootes Teilnehmerinnen aus einer Luftblase unter dem Boot geborgen.

Wieso war seitens der Pioniertruppe nicht bekannt, dass diese Boote derart leicht zum Kentern zu bringen sind?

Die Erfahrungen mit den im Jahr 2016 eingeführten Arbeits- und Mehrzweckbooten waren bis dato sehr gut. Das Fahrverhalten gilt als sehr stabil. Bis zum gegenständlichen Unfall hat es keinen derartigen Vorfall gegeben.

War der verantwortliche Bootsführer zu übermütig?

Diese Frage wurde zuallererst untersucht. Nach heutigem Wissen kann festgestellt werden, dass das Fahrverhalten bis zum ersten Welleneintritt als übliches und keinesfalls als riskantes Fahrmanöver zu beurteilen ist.

Wann war bekannt, dass sich die beiden fehlenden Frauen unter dem umgekippten Boot befinden?

Es wurde bereits nach dem Umkippen vermutet, dass noch Teilnehmerinnen fehlen. Ob diese unter dem Boot waren oder vielleicht abgetrieben wurden, war nicht klar. Es wurde die Donau auch stromabwärts abgesucht. Es wurden auch die Donau und der Uferbereich mit Stangen abgesucht.

Wie gestaltete sich die Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr?

Die Freiwillige Feuerwehr und die Stromaufsichtsbehörde sind mit Booten zum bereits gesicherten Boot auf der Sandbank gefahren und haben ab 10.07 Uhr sowohl bei der Rettung (Aufkanten des Bootes), als auch bei den Wiederbelebungsmaßnahmen tatkräftig unterstützt.

Sind die finanziellen Folgekosten für die Familien durch das Bundesheer gedeckt?

Für die Teilnehmerinnen am Girls' Camp wurde eine Unfallversicherung abgeschlossen, die Leistungen im Falle des Todes oder der dauernden Invalidität vorsieht. Der Bund wird seinen rechtlichen Verpflichtungen selbstverständlich nachkommen.

Wird es das Girls' Camp in dieser Form weiterhin geben? Wenn ja: Wann und wo findet das nächste statt?

Vor der möglichen Durchführung einer neuen Veranstaltung müssen Maßnahmen erfolgen, die sicherstellen, dass ein derartiger Unfall ausgeschlossen werden kann.

Wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet?

Der erste Schritt war und ist, den maßgeblichen Sachverhalt festzustellen. Jetzt sind die zuständigen Disziplinar- und Strafverfolgungsbehörden am Zuge, Schlussfolgerungen zu ziehen.

Wird der Bericht veröffentlicht?

Die Durchführung der heutigen Pressekonferenz zeigte, dass das Bundesheer um größtmögliche Offenheit bei gleichzeitiger Wahrung der notwendigen Verschwiegenheitspflichten bemüht ist. Während des laufenden Verfahrens ist eine Veröffentlichung nicht möglich.

Warum gab es in der Öffentlichkeit unterschiedliche Zeitangaben?

Vermutlich ist dies auf die subjektive Einzelwahrnehmung von Beteiligten zurückzuführen. Nach Auswertung aller Unterlagen (Tonprotokolle, Handydaten, Bild- und Filmmaterial) haben wir jetzt einen gesicherten Zeitablauf.

War das Boot überfüllt?

Nein, das Boot ist für 14 Personen zugelassen. Es befanden sich 13 Personen an Bord.

Wurden die Angehörigen rechtzeitig informiert?

In der ersten Phase (30 bis 45 Minuten) war die Rettung und Versorgung der Verletzten vorrangig. In dieser Phase wurde der Unfall bereits vermutlich via Smartphone und in sozialen Netzwerken geteilt; diese waren hier offensichtlich wesentlich schneller als unsere Information. Die Masse der Teilnehmerinnen hatte ihr Mobiltelefon in der Kaserne gelassen. Eine Angehörige einer unmittelbar betroffenen Frau wurde leider zu spät informiert.  

Welche Konsequenzen leitet das Bundesheer aus diesem Vorfall ab?

Zur Vermeidung derartiger Vorfälle müssen die Sicherheitsbestimmungen, die bis jetzt schon hoch waren, für Fahrten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit noch mehr erhöht werden. (Wir haben dies im Bereich der geländegängigen Kfz bereits umgesetzt.) Weiters müssen Schulungen erfolgen, dass unsere Soldaten nicht auf die eigene Rettungsfähigkeit vertrauen, sondern in einem Notfall unverzüglich externe Hilfe anfordern. Die Vorschriftenlage und der Ausbildungsstandard (insbesondere Verhalten in kritischen Situationen) müssen nachgebessert werden.

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