Bundesheer Bundesheer Hoheitszeichen

Bundesheer auf Twitter

Bootsunfall: Bundesheer-Untersuchungskommission legt Abschlussbericht vor

Wien, 28. November 2018  - Die Untersuchungskommission des Bundesheeres hat heute den Bericht zum Bootsunfall auf der Donau vom 1. September 2018 vorgestellt. Die Aufgabe der Kommission war es, den maßgeblichen Sachverhalt festzustellen. Mögliche strafrechtlich relevante Tatbestände wurden nicht untersucht; dies ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft.

Ergebnisse aus dem Bericht

  • Das Boot war technisch in Ordnung. Es konnte kein Hinweis auf ein technisches Gebrechen festgestellt werden.
  • Die Fahrweise war bis zum Unfall unauffällig. Das Kentern des Bootes hätte laut Gutachter jedoch verhindert werden können, wenn die Geschwindigkeit reduziert worden wäre; möglicherweise hat der Bootsführer die Lage anders eingeschätzt. Ob der Bootsführer schuldhaft gehandelt hat, wird die Justiz klären.
  • Unmittelbar nach dem Unfall waren alle Soldaten mit Rettungsmaßnahmen beschäftigt. Durch das rasche Einschreiten der zufällig vor Ort übenden Freiwilligen Feuerwehr ergab sich der Eindruck, dass die Rettungskette bereits aktiviert worden war.
  • Es war den verantwortlichen Kommandanten bereits unmittelbar nach dem Kentern klar, dass Frauen fehlen. Soldaten haben unter Einsatz ihres Lebens alles versucht, die Teilnehmerinnen zu retten. Es wurde noch auf der Donau unter dem Boot und am Ufer nach den Vermissten gesucht. Die Suche wurde erst eingestellt, als die beiden Frauen unter dem Boot gefunden wurden. Der Vorwurf, die Suche sei vorzeitig eingestellt worden, hat sich nicht bewahrheitet bzw. bestätigt.
  • Zum Zeitpunkt als das Boot am Ufer lag, wäre es aufgrund der Strömung und des starken Wellenganges lebensgefährlich gewesen, unter das Boot zu tauchen. Erst als das Boot durch Seilwinden des Schiffes der Schifffahrtsaufsicht „HAINBURG“ angehoben wurde, konnte der Raum darunter weiträumiger abgetastet werden.

Bestmögliche Hilfe für die Betroffenen

Generalsekretär Wolfgang Baumann: „Unsere Gedanken sind bei den beiden Frauen und ihren Familien. Wir sind seit dem Unfall in ständigem Kontakt mit den Angehörigen, aber auch mit allen anderen Frauen, die am Girls‘ Camp teilgenommen haben. Wir werden alles unternehmen, um den Frauen und ihren Familien weiterhin bestmöglich zu helfen. Wir werden die Sicherheitsbestimmungen bei Veranstaltungen anpassen: Es muss in Zukunft ein Unterschied sein, ob sich auf diesen Booten Soldaten oder Zivilisten befinden.“

Die Familien der beiden Schwerverletzten werden seit dem Unfall durch den Heerespsychologischen Dienst betreut; ebenso alle anderen Frauen, die am Girls‘ Camp teilgenommen haben. Darüber hinaus wird der Bund seinen rechtlichen Verpflichtungen nachkommen.

Generalsekretär Baumann: "Werden alles unternehmen, um den Frauen und ihren Familien weiterhin bestmöglich zu helfen."

Generalsekretär Baumann: "Werden alles unternehmen, um den Frauen und ihren Familien weiterhin bestmöglich zu helfen."

V.l.: Sektionschef Kemperle, Generalsekretär Baumann, Oberst Walzer, Sachverständiger Steffan.

V.l.: Sektionschef Kemperle, Generalsekretär Baumann, Oberst Walzer, Sachverständiger Steffan.

Eigentümer und Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung | Roßauer Lände 1, 1090 Wien
Impressum | Kontakt | Datenschutz | Barrierefreiheit

Hinweisgeberstelle