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Staatsvertrag zu "Cross-Border-Operations" ab 1. Februar in Kraft

Wien, 24. Jänner 2019  - Ab 1. Februar 2019 tritt das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft bezüglich der Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft vollinhaltlich in Kraft.

"Cross-Border-Operations"

Ab diesem Zeitpunkt können "Cross-Border-Operations" (Grenzüberschreitende Operationen) jederzeit in enger Koordination durch die nationalen Luftraumüberwachungszentralen unbürokratisch durchgeführt werden.

Raschere Reaktionsfähigkeit

"Durch dieses Abkommen können beide Staaten die Aufgabe der Luftraumüberwachung effizienter und ressourcenschonender erfüllen und erhöhen vor allem durch eine noch raschere Reaktionsfähigkeit die Sicherheit der Bevölkerung vor Gefahren aus der Luft", so Verteidigungsminister Mario Kunasek.

Grenzüberschreitende Sicherung des Luftraums 

Der ab 1. Februar 2019 gültige neue Vertrag erlaubt, dass ein auf Österreich zufliegendes verdächtiges Luftfahrzeug bereits in der Schweiz von österreichischen Luftraumüberwachungsflugzeugen "abgefangen", identifiziert und begleitet werden kann. Umgekehrt gelten für die Schweizer Luftwaffe dieselben Rechte. Das bisherige Abkommen beschränkte sich auf den Austausch von Informationen und Daten.

Durch dieses Verfahren wird wichtige Zeit zur Reaktion auf Gefahren aus der Luft gewonnen. Die Neutralität und Souveränität Österreichs sowie die Aufgabe des Bundesheeres zur Sicherstellung der Luftraumüberwachung bleiben davon unberührt. Aufgaben der militärischen Landesverteidigung sowie der Einsatz von Waffen im Gebiet des jeweils anderen Staates sind ausdrücklich verboten. Das Abkommen sieht nur die Zusammenarbeit im Rahmen des Luftpolizeidienstes vor.

Luftraumsicherungsoperation "Dädalus"

Als Übung auf die ab Februar vertiefende Zusammenarbeit wird im Rahmen der gerade laufenden Luftraumsicherungsoperation "Dädalus" 2019 am Freitag, den 25. Jänner, ein grenzüberschreitender Flug von zwei Schweizer Jets in den Vorarlberger Luftraum erfolgen.

Staatsvertrag mit der Schweiz: Beide Staaten können die Aufgabe der Luftraumüberwachung effizienter und ressourcenschonender erfüllen.

Staatsvertrag mit der Schweiz: Beide Staaten können die Aufgabe der Luftraumüberwachung effizienter und ressourcenschonender erfüllen.

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