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Generalsekretär Kandlhofer: An gesetzlicher Lösung für Ausbalancierung von Ungleichheiten wird gearbeitet

Wien, 14. Juni 2020  - Bereits in der Verfassung ist festgehalten, dass unser Heer auf Basis eines Milizsystems aufgebaut ist. Diese verfassungsmäßige Verankerung erfolgte unter Verteidigungsminister Dr. Robert Lichal vor mehr als 30 Jahren. In den vergangenen Jahrzehnten kam die Miliz jedoch nie zum Einsatz. Heuer, im Jahr 2020, mussten Milizsoldaten aufgrund der Coronakrise erstmals einrücken - die gesetzlichen Rahmenbedingungen blieben aber die gleichen.

Von privaten finanziellen Verlusten ist nicht auszugehen

Als Resultat der Rahmenbedingungen ergibt sich die ungleiche Bezahlung, die gesetzlich historische Wurzeln hat. Jedoch wurde schon vor drei Jahrzehnten eines sichergestellt: Alle Milizsoldaten erhalten neben ihrem Verdienstentgang (bis maximal 9.695 €) mehrere Zulagen, wie eine Dienstgradzulage. Von privaten finanziellen Verlusten ist also jedenfalls nicht auszugehen.

Problem wird jetzt in Angriff genommen

„Nachdem es zwischen freiwillig Waffenübenden und Einsatzpräsenzdienern zu einer ungleichen Bezahlung kommt, hat Ministerin Tanner eine Prämie von bis zu 1.000 € veranlasst. Hier ist zu bedenken, dass wir solche Maßnahmen, die in Summe weit über 1.000.000 Euro kosten, vor den diversen Kontrollinstanzen rechtfertigen müssen und wir hier am rechtfertigbaren Maximum angelangt sind. An einer langfristigen gesetzlichen Lösung arbeiten wir derzeit - jedoch bitte ich zu bedenken, dass zig Verteidigungsminister vor uns es nicht für nötig empfunden haben, dieses offensichtliche Problem zu lösen. Wir nehmen dies jetzt in Angriff. Dass die Harmonisierung solch komplexer Gehaltsschemata nicht von jetzt auf gleich funktioniert, sollte hinlänglich nachvollziehbar sein,“ so Generalsekretär Dieter Kandlhofer.

Generalsekretär Dieter Kandlhofer

Generalsekretär Dieter Kandlhofer

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