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Einstimmiger Entschließungsantrag zum Österreichischen Bundesheer im Vorarlberger Landtag

Bregenz, 08. Oktober 2020  - Am 7. Oktober 2020 hat der Vorarlberger Landtag in seiner 7. Sitzung im Jahr 2020 einstimmig einen Entschließungsantrag zum Österreichischen Bundesheer angenommen. In diesem Antrag wird die Vorarlberger Landesregierung ersucht, bei der Bundesregierung dafür einzutreten, dass bei einer Reform des Bundesheeres jedenfalls folgende – für die Sicherheit Vorarlbergs essentiellen – Punkte berücksichtigt und umgesetzt werden.

Militärkommandant Brigadier Hessel setzt sich bei der Politik für das Bundesheer ein

„Meine Absicht war es von Beginn an mit allen politischen Parteien die im Vorarlberger Landtag vertreten sind, zu sprechen. Ich war beeindruckt von der Aufgeschlossenheit und dem Interesse das mir im Thema entgegengebracht wurde. Dies motivierte mich, 14 Punkte zu entwerfen, welche notwendige Aussagen für eine politische Unterstützung für das Bundesheer darstellen. Im Oktober kam zu folgendem einstimmigen Landtagsbeschluss.

Die 14 Punkte des Entschließungsantrages des Vorarlberger Landtages

1. Die Landesverteidigung bleibt die Kernaufgabe des Österreichischen Bundesheeres. Die Basis dazu ist das hybride Bedrohungsszenario wie es im Expertenbericht ÖBH 20301 abgeleitet wurde.

2. Das bisherige System der Aufgabenteilung und Symbiose zwischen Landbrigaden und den Militärkommanden hat sich als zweckmäßig erwiesen und soll im Prinzip beibehalten werden.

3. Die regionalen militärischen Strukturen im Bundesland Vorarlberg sind hinsichtlich Fähigkeiten und Anzahl der verfügbaren Soldaten und nur zweier Kasernenstandorte bereits am untersten Limit. Eine weitere Ausdünnung an Qualität und Quantität darf nicht erfolgen.

4. Es braucht zwei Garnisonsstandorte, - im Süden für den Bereich der Bezirke Bludenz und Feldkirch, - im Norden für den Bereich der Bezirke Bregenz und Dornbirn. Diese sind für einen autarken Betrieb von zumindest 14 Tagen als Voraussetzung für die Weiterentwicklung zu Sicherheitsinseln2 auszubauen.

5. Professionelle militärische Erstreaktionskräfte, wie derzeit die Kaderpräsenzeinheit, müssen permanent im Lande stationiert bleiben und in plötzlich auftretenden Krisensituationen unmittelbar zur Verfügung stehen.

6. Da die meisten Aspekte hybrider Bedrohungen keine Vorwarnzeiten haben, muss es für einen raschen Ersteinsatz professionelle präsente Kräfte mit einer breiten Palette an Fähigkeiten, wie zur Zeit das Hochgebirgs-Jägerbataillon 23, geben, inklusive mittelschwerer Bewaffnung, hoher Mobilität und gepanzerten Fahrzeugen (aktuell 8 Hägglunds).

7. Diese gepanzerten Fahrzeuge dienen - der Landesverteidigung, - der Unterstützung im Rahmen der sicherheitspolizeilichen Assistenz - und dem Katastrophenschutz und sind für das Land Vorarlberg daher ein nicht mehr wegzudenkender Sicherheitsgewinn.

8. Als Ergänzung zur Erstreaktionsfähigkeit und zu den präsenten Kräften ist die Miliz ein wichtiger Faktor und muss für die vorgesehenen Aufgaben entsprechend befähigt werden.

9. Das Militärkommando Vorarlberg ist ein wichtiger Faktor für die Zivil-Militärische-Zusammenarbeit und soll für die Aufgaben der Einsatzvorbereitung und Einsatzführung optimiert werden.

10. Es braucht weiterhin eine ganzjährig rasch verfügbare Personalressource, wie derzeit in Form der Militärmusik, die für Aufgaben im Rahmen von sicherheitspolizeilichen Assistenzen und zur Katastrophenhilfe zur Verfügung stehen.

11. Der Baupionierzug im Rahmen des Militärkommandos muss erhalten bleiben. Das Ziel ist im Hinblick auf das vermehrte Auftreten relevanter Schadereignisse eine Aufstockung dieser Fähigkeiten auf eine Pionierkompanie.

12. Zur Ergänzung der regionalen Strukturen ist zur Verstärkung für alle möglichen Einsätze eine Hangarierungsmöglichkeit für zwei Hubschrauber notwendig.

13. Die Ausstattung, Ausrüstung und Kaserneninfrastruktur der Bundesheer-Kräfte in Vorarlberg müssen zeitgemäß und den Aufgaben entsprechend zweckmäßig sein.

14. Für den Fall, dass die Umsetzung der oben genannten Punkte 1 – 13, nach der Beurteilung im Generalstab, einen finanziellen Mehraufwand bedeutet, ist die Aufbringung dieser notwendigen finanziellen Mittel auf Bundesebene sicherzustellen.“

Ein Bericht der Redaktion Militärkommando Vorarlberg

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