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Ukraine: 3 Fragen - 3 Antworten, Teil 11

Wien, 07. März 2022  - In Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine wird auch über Österreichs Neutralität diskutiert. Doch was bedeutet diese tatsächlich?

Antworten zur österreichischen Neutralität:

Österreich ist militärisch und nicht politisch neutral. Was müssen wir daher tun und was dürfen wir nicht tun?

Das Neutralitätsgesetz verbietet den Beitritt Österreichs zu militärischen Bündnissen und die Stationierung von fremden Soldaten auf österreichischem Boden. Darüber hinaus bestehen auch völkerrechtliche Verpflichtungen. Zum Beispiel sind wir verpflichtet zu verhindern, dass Streitkräfte eines an einem Krieg beteiligten Staates österreichisches Staatsgebiet nutzen.

Neutral zu sein bedeutet somit, dass Österreich militärisch alles selbst können muss und sich in keinem Bereich auf Partner verlassen darf. Müssen wir das Bundesheer daher am Boden und in der Luft mit allem ausstatten, was moderne Armeen benötigen?

Ja genau. Als neutraler Staat muss das Bundesheer eigenständig über alle Fähigkeiten zum Schutz der österreichischen Souveränität und Integrität verfügen - am Boden, in der Luft und auch im Cyber-Raum. Eine Integration oder eine Abstützung auf Streitkräfte von Partnerstaaten ist verfassungs- und völkerrechtlich nicht möglich.

Was passiert aber nun, wenn ein EU-Mitgliedsland angegriffen wird, muss Österreich dann Beistand leisten?

Österreich ist durch Artikel 42, Absatz 7 des Vertrages der Europäischen Union zum Beistand verpflichtet. Allerdings ist Österreich durch die sogenannte "Irische Klausel" nicht zum militärischen Beistand verpflichtet. Dieser Beistand kann zum Beispiel auch durch politische Unterstützung oder wirtschaftliche Hilfen erfolgen.

Wir beantworten Fragen rund um den Konflikt in der Ukraine.

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