Bundesheer Bundesheer Hoheitszeichen

Bundesheer auf Twitter

Treffen der EU-Verteidigungsminister am 3. und 4. November 1998 in Wien - Ein Erfolg

Wien, 30. Oktober 1998  - Am 3. und 4. November 1998 findet in Wien ein Treffen der Verteidigungsminister der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union statt. Es handelt sich dabei um eine Veranstaltung außerhalb des offiziellen Tagungskalenders der österreichischen EU-Präsidentschaft, die als Treffen "sui generis" auf den in Ratifizierung begriffenen und in Kürze in Kraft tretenden "Vertrag von Amsterdam" Bezug nimmt. Die Initiative dazu ist vor geraumer Zeit vom österreichischen Verteidigungsminister Dr. Werner Fasslabend ausgegangen. Aus dem "Vertrag von Amsterdam" ergibt sich nämlich für die EU eine neue Dimension in bezug auf die gesamteuropäische Verteidigungsidentität, das europäische Krisenmanagement sowie die Bewältigung von "Petersberg-Missionen".

Alle 15 EU-Verteidigungsminister haben ihre Teilnahme an der Konferenz in Wien zugesagt. Die Verteidigungsminister Großbritanniens, Italiens und Finnlands werden eigene Referate zur Materie einbringen und somit eine wesentliche Basis für die Diskussionen liefern. In der Konferenz soll geprüft werden, welche Konsequenzen der demnächst in Kraft tretende "Amsterdamer Vertrag" auf die sicherheitspolitische und militärische Dimension der EU hat und weiters die operativen Erfordernisse des Krisenmanagements ausloten.

Der "Vertrag von Amsterdam" ist im Juni 1997 von den Staats- und Regierungschefs der EU verabschiedet worden. Zentral für das Treffen der Verteidigungsminister der EU-Mitgliedsstaaten in Wien sind die Bestimmungen des Artikels 17 des EU-Vertrages (neu). Dieser Artikel betrifft die Sicherheit der Union. Es wird darin die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) angesprochen. Zur GASP gehört in letzter Konsequenz auch die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik, die zu einer gemeinsamen Verteidigung führen könnte, falls der Europäische Rat dies beschließt. Ein derartiger Beschluß bedarf der Annahme durch die Mitgliedsstaaten gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften. Im Artikel 17 werden auch die sogenannten "Petersberg-Missionen" angesprochen. Die Petersberg-Erklärung datiert vom 19. Juni 1992 und umfaßt humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen. Damit sind die "Petersberg-Aufgaben" ausdrücklich in die GASP einbezogen.

Nach dem Artikel 17 des Vertrages von Amsterdam ist die WEU wie bisher integraler Bestandteil der Entwicklung der EU. Sie eröffnet der EU den Zugang zu einer operativen Kapazität, insbesondere im Zusammenhang mit den Petersberg-Aufgaben, und unterstützt die EU bei der Festlegung der verteidigungspolitischen Aspekte der GASP. Dementsprechend fördert die EU engere institutionelle Beziehungen zur WEU im Hinblick auf die Möglichkeit der Integration der WEU in die EU, falls der Europäische Rat dies beschließt.

Gruppenfoto der Konferenzteilnehmer

Gruppenfoto der Konferenzteilnehmer

Eigentümer und Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung | Roßauer Lände 1, 1090 Wien
Impressum | Kontakt | Datenschutz | Barrierefreiheit

Hinweisgeberstelle