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Neujahrsempfang des Diplomatischen Corps am 9. Jänner 2001

Grußadresse des Apostolischen Nuntius in Österreich, DDr. Donato Squicciarini

Wien, 12. Jänner 2001  - In der Grußadresse anläßlich des Neujahrsempfanges des Diplomatischen Corps in der Wiener Hofburg am 9. Jänner 2001 betont der Apostolische Nuntius in Österreich, DDr. Donato Squicciarini, die Bedeutung der Menschenrechte, der Grundfreiheiten und der aktiven Zusammenarbeit für einen dauerhaften Frieden - auf nationaler und internationaler Ebene.

DDr. Donato Squicciarini erwähnt nicht nur die wichtige Stellung internationaler Organisationen, er bedankt sich ausdrücklich bei den Friedenstruppen des österreichischen Bundesheeres für "das unermüdliche Engagement" im Dienst für den Frieden.

Die Grußadresse im Wortlaut:

Exzellenz, sehr geehrter Herr Bundespräsident!

Zu Beginn des neuen Jahres haben die Mitglieder des in Wien akkreditierten Diplomatischen Corps die Ehre, Ihnen, Herr Bundespräsident, in diesem traditionsreichen Saal im Namen der souveränen Staatsoberhäupter und Regierungen unserer Staaten und Ihrer Bürger respektvolle und aufrichtige Glückwünsche zum Jahreswechsel auszusprechen.

Über den Anlaß des Jahreswechsels hinaus ist diese Begegnung Ausdruck des gemeinsamen Anliegens und des uns verbindenden Bemühens, die Beziehungen zwischen Völkern und Staaten immer mehr auf dauerhaften, gerechten Frieden und auf das Gemeinwohl aller auszurichten.

Papst Johannes Paul II. sagte am 20. Juni 1998 in seiner großen "Europarede" in der Wiener Hofburg folgendes: "Diese historische Stätte ist ein sehr passender Ort, zunächst den Blick über die Grenzen dieses Landes hinaus zu weiten auf das sich einigende Europa und dessen Einbindung in die Völkerfamilie aller Kontinente ..."

Dem kommt umso größere Bedeutung zu, als auch das vergangene Jahr nicht frei von Konflikten, schwerwiegenden und gefährlichen Spannungen, terroristischen Aktivitäten und friedensgefährdenden Situationen verschiedenster Art war.

Anderseits sollte man auch die vielseitigen Bemühungen unzähliger Menschen in vielerlei Funktionen und Positionen und das unermüdliche Bemühen von Politikern und Diplomaten nicht übersehen, Vermittler im Dienste von Frieden und Freundschaft zwischen Menschen, Völkern und Staaten zu sein.

Das gilt auch für die vielen internationalen Organisationen und Konferenzen, die sich diesem Ziel verschrieben haben.

Von den Schrecken des zweiten Weltkriegs ausgehend, haben die Vertreter von 51 Staaten am 26. Juni 1945 in San Francisco die Charta der Vereinten Nationen unterzeichnet mit dem Ziel, einer friedlichen Völkergemeinschaft den Weg zu bahnen.

In der Charta der Vereinten Nationen wird zum ersten Mal ein enger Zusammenhang hergestellt zwischen dem Ziel der Festigung des Weltfriedens und der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion.

Zu den Zielen der Vereinten Nationen gehört es, eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen.

Ein Schritt von besonders großer Bedeutung war die Beschlußfassung der Generalversammlung der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1948 über die allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

An sich stand die Schaffung einer Kodifikation der völkerrechtlich relevanten Rechte und Grundfreiheiten im Vordergrund der Bemühungen der Vereinten Nationen und ihrer Organe.

In der neueren Geschichte haben sich unterschiedliche Kategorien von Menschenrechten entwickelt. Das wird in den beiden Menschenrechtspakten der Vereinten Nationen aus dem Jahre 1966 deutlich zum Ausdruck gebracht.

Um das große Engagement der Vereinten Nationen für die Sache der Menschenrechte noch weiter zu verstärken, hat auf Einladung der österreichischen Bundesregierung im Jahre 1993 die zweite Weltkonferenz der Vereinten Nationen über Menschenrechte in Wien stattgefunden.

Es war ein großer Verdienst dieser Konferenz, daß sie noch einmal nachdrücklich die Universalität und die Unteilbarkeit der Menschenrechte festgeschrieben hat.

Es geht darum, daß auch in unterschiedlichen Kulturen der Mensch als solcher im Mittelpunkt stehen muß, und ihm jene Würde zukommt, die in den verbrieften Menschenrechten wurzelt, was allgemein verbindliche ethische und moralische Werte zur Voraussetzung hat.

Ein historisch einmaliges Friedenswerk auf einem Kontinent, der Jahrhunderte hindurch von Kriegen und Konflikten heimgesucht wurde, ist die "Europäische Union".

Diese Integration Europas hat zum Ende der politischer Teilung dieses Kontinents entscheidend beigetragen. Diese Wirtschaftsgemeinschaft aber sollte als Rechtsgemeinschaft auch Solidar-, Sozial- und Wertegemeinschaft sein. Diese verlangt, noch mehr als bisher, eine Einsicht in die religiösen und geistigen Werte Europas, sowie ein gegenseitiges Verstehen innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, eine Notwendigkeit, die Österreich selbst erfahren, und dabei in seiner Haltung selbst ein Beispiel an politischer Kultur gegeben hat.

Die derzeitige Situation der weltweiten gegenseitigen Abhängigkeit erleichtert es, die Schicksalsgemeinschaft der ganzen Menschheitsfamilie besser wahrzunehmen, was den Wert des Begriffs der Solidarität deutlich macht, um das Ungleichgewicht zwischen reichen und ärmeren Ländern und auch das soziale Mißverhältnis unter den Menschen selbst abzubauen. Das Herz einer echten Kultur der Solidarität bildet die Förderung der Gerechtigkeit.

Die Bevölkerung Österreichs hat die Bedeutung dieser Solidarität und auch die Forderungen der sozialen Gerechtigkeit erkannt. Das zeigte sich in den letzten Jahren bis in die unmittelbare Gegenwart durch die vielen Hilfen die von privater und staatlicher Seite in Österreich notleidenden Menschen geleistet werden. Viele von ihnen haben in ihrem Land eine neue Heimat gefunden.

Die Werte der universellen Brüderlichkeit und der Solidarität sind insbesondere für den Globalisierungsprozeß von Bedeutung, der in zunehmendem Maße die Ziele der Wirtschaft, der Kultur und der Gesellschaft verbindet.

Die Organisation der Vereinten Nationen hat diese Problematik erkannt und dadurch thematisiert, daß sie das Jahr 2001 zum "Internationalen Jahr des Dialogs zwischen den Kulturen" erklärte.

Der Papst bestätigt den Wert dieses Dialogs in seiner Botschaft zur Feier der Weltfriedenstages, die den Titel trägt: "Dialog zwischen den Kulturen für eine Zivilisation der Liebe und des Friedens".

Im Jahr 1999 jährte sich zum 25. Mal die auf höchster politischer Ebene in Helsinki erfolgte Unterzeichnung der Schlußakte der "Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa" (KSZE). Niemand bestreitet mehr den bedeutenden Beitrag, den diese Konferenz zur Überwindung der Spaltung Europas geleistet hat.

Die "Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa" hat eine neue Dimension der Zusammenarbeit der Teilnehmerstaaten eingeleitet, die als "Kultur der Prävention" bezeichnet werden kann.

Der Weg zu einer "Kultur der Prävention" - um welche Krisen oder Konflikte immer es sich handelt - führt über den allgemein anerkannten Grundsatz der Rechtspflege, daß beiden Seiten Gelegenheit gewährt werden muß, ihren Standpunkt darzulegen; "audiatur et altera pars", heißt es schon von altersher. Mit anderen Worten: Der Weg zu einer "Kultur der Prävention" führt nur über den Dialog der Streitparteien, dessen Bedeutung nicht hoch genug eingeschätzt werden kann.

Dafür bedarf der Aufbau funktionsfähiger Kooperationsstrukturen eines längeren Prozesses. Wo solche Prozesse gelingen, wächst das Vertrauen, das essentielle Voraussetzung für den Erfolg bildet.

Wer den Frieden will, hieß es früher, muß für den Krieg gerüstet sein. Heute müssen wir sagen, wer den Frieden will, muß für den Frieden bereit sein.

Das entspricht der Konzeption der Charta der Vereinten Nationen, deren Wirken durch Organisationen, insbesondere die, die inzwischen aufgebaut wurden, wie der hohe Kommissar für nationale Minderheiten, das Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte etc. mit gleicher Zielsetzung ergänzt werden.

Die Effektivität der Menschenrechte und Grundfreiheiten hängt von ihrer Durchsetzbarkeit ab.

Die staatliche Souveränität ist ein Begriff des Völkerrechts und von diesem abhängig.

Es war und ist ein Schritt von großer Bedeutung, daß der vormals auf die staatliche Ebene beschränkte Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu einer Aufgabe der Staatengemeinschaft wurde.

Jede staatliche Souveränität ist nicht Selbstzweck, sondern, gleich dem Staat überhaupt, nur Mittel zur Herbeiführung des Wohles aller Menschen, die der Völkergemeinschaft angehören.

Im Zusammenhang mit dem immer lauter werdenden Ruf der Völker dieser Welt in allen Erdteilen nach Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit möchte ich auch heute wieder daran erinnern, daß Wien wiederholt wesentliche Beiträge zur europäischen Geschichte geleistet und in den vergangenen Jahren viele Internationale Konferenzen beherbergt hat, deren vornehmstes Ziel die Gewährleistung des Weltfriedens war.

Ich darf heute auch den Friedenstruppen des österreichischen Bundesheeres für das unermüdliche Engagement danken, das sie angesichts der großen Herausforderungen viele Jahre hindurch bewiesen haben. Vor allem die Teilnahme an Missionen im Ausland hat von den österreichischen Friedenstruppen und ihren Angehörigen große Opfer und Einsatzbereitschaft gefordert.

Zum Schluß möchte ich, im Namen meiner Kollegen im Diplomatischen Korps, aufrichtige Segenswünsche für das Neue Jahr 2001 aussprechen:

  • Ihnen, Herr Bundespräsident,
  • dem Herrn Bundeskanzler der Republik Österreich, Dr. Wolfgang Schüssel,
  • der Frau Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten, Dr. Benita Maria Ferrero-Waldner,
  • den Mitgliedern der Bundesregierung, des Nationalrates und des Bundesrates,
  • den Verantwortlichen der neun österreichischen Bundesländer und der Gemeinden,
  • allen Österreicherinnen und Österreichern.

Ein gesegnetes und glückliches Jahr 2001, Herr Bundespräsident!

DDr. Donato Squicciarini bei seiner Ansprache.

DDr. Donato Squicciarini bei seiner Ansprache.

Bundespräsident Dr. Thomas Klestil.

Bundespräsident Dr. Thomas Klestil.

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