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Militärbefugnisgesetz: Rechtsschutzbeauftragte präsentiert

Wien, 27. Juni 2001  - Anfang Juli tritt das Bundesgesetz über Aufgaben und Befugnisse im Rahmen der militärischen Landesverteidigung, kurz Militärbefugnisgesetz (MBG), in Kraft. Verteidigungsminister Herbert Scheibner hat aus diesem Anlaß heute die im MBG vorgesehenen Rechtschutzbeauftragten in Wien ernannt und der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Grazer Strafrechts- und Strafprozeßrechtsexperte Univ.-Prof. DDr. Karlheinz Probst wird für die nächsten zwei Jahre das Amt des Rechtschutzbeauftragten ausüben. Als Stellvertreter ernannte Scheibner den vormaligen Präsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Herbert Steininger und Sektionschef in Ruhe Dr. Franz Sailler. Aufgabe Probsts und seiner Stellvertreter wird es sein, die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung oder Abwehr zu überprüfen.

"Das Militärbefugnisgesetz ist zweifelsohne ein Quantensprung", so Verteidigungsminister Scheibner. "Erstmals werden Aufgaben, Rechte und Pflichten von Wachen, militärischen Nachrichtendiensten klar festgelegt und normiert", erläutert Scheibner. Damit wird Mißbrauch gesetzlich verhindert und Sanktionen werden klar definiert. Probst selbst bezeichnete die Orientierung an den Grund- und Freiheitsrechten als oberstes Gebot seiner Tätigkeit als Rechtschutzbeauftragter. "Daß hier der Datenschutz gewährleistet ist, dafür bin ich da. Dafür sind meine Stellvertreter da. Diese Garantie kann ich abgeben", so Probst. Der Jurist wies auch die in der Vergangenheit von Gegnern des neuen Gesetzes geäußerten Bedenken zur Weisungsfreiheit der Rechtsschutzbeauftragten zurück. Weder Probst noch seine Stellvertreter sind Bedienstete des Verteidigungsministeriums, schon deshalb sind Weisungen unmöglich. "Im übrigen werde ich auf mein Amt verzichten, wenn versucht werden sollte, Druck auszuüben", betonte Probst.

Das Militärbefugnisgesetz reguliert in dieser Form erstmalig umfassend die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Wachen, militärischen Nachrichtendiensten und der Luftraumüberwachung. Darüber hinaus wird genau bestimmt, wann und wie Bundesheer und Heeresverwaltung im Einsatzfall zivile Leistungen verpflichtend in Anspruch nehmen dürfen. Aber auch die Rechte der Zivilbevölkerung - etwa auf Kostenersatz, auf Beschwerde und Entschädigung bei Befugnisüberschreitung - werden genau definiert. Dadurch gibt es für jene Organe, die das Gesetz vollziehen und für die Bürger mehr Sicherheit. Weiters ist erstmals für alle militärischen Organe - einschließlich der Nachrichtendienste - eine gesetzlich festgehaltene Kontrolle gewährleistet. Somit werden die Aufgaben und Befugnisse, die bisher weitgehend aus der Verfassung abgeleitet waren, besser präzisiert, was einerseits den Bediensteten und Soldaten des Bundesheeres Sicherheit im Rahmen ihrer Diensterfüllung schafft, andererseits aber auch ermöglicht, Kompetenzüberschreitungen leichter zu verfolgen.

Zur Person des neuen Rechtschutzbeauftragten:

Karlheinz Probst, geboren am 1. Oktober 1938, habilitierte sich 1981 in den Fächern Strafrechtsgeschichte, Kriminalpolitik und Strafvollzugskunde. Im Jahr 1981 wurde er zum ao. Univ.-Prof. ernannt, seit 1999 ist er ordentlicher Professor für Strafrecht und Strafprozeßrecht an der Karl-Franzens-Universität in Graz. Daneben absolvierte er eine Milizlaufbahn beim Bundesheer. Er ist Oberst des Intendanzdienstes.

Verteidigungsminister Herbert Scheibner beim Pressegespräch.

Verteidigungsminister Herbert Scheibner beim Pressegespräch.

Univ.-Prof. DDr. Karlheinz Probst.

Univ.-Prof. DDr. Karlheinz Probst.

Dr. Franz Sailler.

Dr. Franz Sailler.

Hon. Prof. Dr. Herbert Steininger.

Hon. Prof. Dr. Herbert Steininger.

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