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Schweiz: Klare Mehrheit gegen Senkung der Militärausgaben

Bern, 27. November 2000  - Die Schweizer Bevölkerung hat sich am Sonntag, dem 26. November, mit einer deutlichen Mehrheit gegen die Volksinitiative "Sparen beim Militär und der Gesamtverteidigung" (Umverteilungsinitiative) ausgesprochen.

Über 60 Prozent lehnten den Antrag der Sozialdemokraten ab, das jährliche Armeebudget um 1,8 Milliarden Franken (16 Milliarden Schilling oder 1,16 Milliarden €) zu senken, und "für mehr Frieden und zukunftsgerichtete Arbeitsplätze" umzuverteilen.

Die Initiatoren hatten gefunden, daß die Schweiz "grotesk überrüstet" sei und sich gemessen an der Bevölkerungszahl eine der größten und teuersten Armeen der Welt leistet. So sollte die Quote von 3,1 Milliarden Franken (28 Milliarden Schilling oder 2,04 Milliarden €) in der Verfassung festgeschrieben werden.

Nicht nur Bundespräsident Adolf Ogi ("Ich akzeptiere keine halben Sachen"), auch die eidgenössische Regierung sprechen sich für die Beibehaltung des derzeitigen Militärbudgets von rund 4,9 Milliarden Franken (44,3 Milliarden Schilling oder 3,22 Milliarden €) aus, da die Schweiz keine Bündnispartner hat.

Die verfassungsmäßige Festschreibung stehe im Widerspruch zu einer zeitgemäßen Sicherheitspolitik, da ein finanzieller Handlungsspielraum wichtig für die finanzielle Flexibilität sei, so die Position der Neuen Zürcher Zeitung.

Im Vergleich zu Österreich, dessen jährliches Wehrbudget bei 0,8 % des Bruttoinlandsproduktes liegt, verfügt die Schweizerische Armee über ein Kontingent von 1,2 % des Bruttoinlandsproduktes.

Der Initiativtext:

Die eidgenössischen Räte haben die Nummerierung und die Gestaltung der Artikel im ursprünglich eingereichten Text der Volksinitiative «Sparen beim Militär und bei der Gesamtverteidigung - für mehr Frieden und zukunftsgerichtete Arbeitsplätze (Umverteilungsinitiative)» an die neue Bundesverfassung angepasst.

Der Abstimmungstext lautet nunmehr:

Art. 197 Übergangsbestimmungen nach Annahme der Bundesverfassung vom 18. April 1999.

1. Übergangsbestimmung zu Art. 57 (Sicherheit)

¹ Der Bund kürzt schrittweise die Kredite für die Landesverteidigung, bis die Ausgaben für die Landesverteidigung spätestens zehn Jahre nach Annahme dieser Übergangsbestimmung auf die Hälfte der Rechnung des Jahres 1987 reduziert sind. Die Teuerung wird dabei ausgeglichen.

² Die Bundesversammlung legt alle vier Jahre gesetzlich fest, wie die so eingesparten Mittel zu verwenden sind.

³ Ein Drittel der eingesparten Beträge wird dabei eingesetzt für zusätzliche internationale Friedenspolitik (Entwicklungszusammenarbeit, Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, Konfliktverhütung, friedliche Streitbeilegung, Abrüstung und kollektive Sicherheit).

Der Bund fördert die Umstrukturierung der von der Abrüstung betroffenen Betriebe und Verwaltungen auf zukunftsgerichtete zivile Güter und Dienstleistungsangebote und unterstützt vom Abrüstungsprozess betroffene Beschäftigte und Regionen. Der Bund äufnetzur Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen einen Konversionsfonds von 1 Milliarde Franken.

Neue Zürcher Zeitung, 13. Oktober 2000

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