Raumschutzübung "Wachhund 99" vom 16 02 bis 19 02 1999
Wien, 16. Februar 1999 - Im Jänner 1998 führte das Militärkommando Burgenland im nördlichen Burgenland eine Raumschutzübung durch, da den Analysen der Experten folgend, die Einsatzverfahren Sicherungseinsatz und Raumschutz die wahrscheinlichsten
Szenarien der Bedrohung Österreichs in Zukunft darstellen werden. Schon zum damaligen Zeitpunkt stand fest, dass dieses Übungsthema ohne Einbindung der Sicherheitsbehörden nicht ausreichend geübt werden kann.
Aus diesem Grunde wurde die Idee geboren, 1999 eine Übung in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Exekutivkörpern zu planen und durchzuführen. Die Genehmigung zur Durchführung der Übung "Wachhund 99" wurden durch die betroffenen Ministerien, Bundesministerium für Landesverteidigung und Bundesministerium für Inneres, erteilt, um die praktische Zusammenarbeit zwischen dem Militärkommando Burgenland und dem Landesgendarmeriekommando Burgenland in der gemeinsamen Aufgabenerfüllung zu erproben.
Aus diesem Grund wurde als Übungsthema die "sicherheitspolizeiliche Assistenz von Kräften des österreichischen Bundesheeres im Rahmen des Raumschutzes" gewählt.
Das Verfahren Raumschutz kommt bei subversiver Bedrohung und großflächigen terroristischen Aktionen zur Anwendung. Die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in den betroffenen Gebieten unter Zusammenarbeit
mit den Sicherheitsbehörden steht in diesem Falle im Vordergrund.
Die Sicherheitspolizeiliche Assistenz stellt eine Aufgabe dar, die gemäß Wehrgesetz 1990 im § 2 Abs. 1 lit. b zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie zur Aufrechterhaltung der
Ordnung und Sicherheit im Inneren dient. Der Einsatz des österreichischen Bundesheeres ist nur auf Anforderung durch das Bundesministerium für Inneres, bei einer Stärke über 100 Soldaten, nach einem Beschluss der Bundesregierung möglich.
Als Grundsätze der sicherheitspolizeilichen Assistenz gelten:
- Die Soldaten handeln im Auftrage der zivilen Sicherheitsbehörden
- Diese Behörden geben das Assistenzziel vor (Auftragserteilung)
- Soldaten erhalten Exekutivbefugnisse
- Art der Durchführung des Auftrages und Befehlsstruktur nach militärischen Gesichtspunkten
- Den Einsatz bis zu einhundert Soldaten ordnet der Bundesminister für Landesverteidigung an, darüber hinaus ist ein Regierungsbeschluss erforderlich
Aus dem Auftrag ergeben sich folgende Hauptaufgaben für die Übungsteilnehmer:
- Objektschutz
- Personenschutz
- Begleitschutz
- Streckenschutz
- Überwachung von Räumen
Zur erfolgreichen Bewältigung dieser umfangreichen Anforderungen ist genaue Planung und präzise Koordination zwischen Militär und Exekutive erforderlich. Infrastrukturelle und kommunikative Zusammenarbeit sind Grundvoraussetzungen hiezu.
Nun einige Kenndaten dieser Übung:
Übungsleitung:
Übungsleiter Militärkommando Burgendland: Divisionär Friedrich DIALER
Übungsleiter Landesgendarmeriekommando Burgenland: Oberst Alexander HORVATH
Übungsleitungsgefechtsstand:
TURBA-Kaserne 7423 PINKAFELD, Tel.: 03357/42371
DW 280 (Fax DW 284)
Übende Truppe:
Jägerregiment 1:
Kommandant: Oberst Gerd DIRMÜLLER
Garnisonsorte: PINKAFELD, OBERWART, GÜSSING
Das Regiment besteht aus Stabskompanie, 3 Jägerkompanien und schwerer Kompanie.
Stabsregiment 6:
Kommandant: Oberst Horst KALTENBRUNNER
Garnisonsorte: INNSBRUCK, IMST, SCHWAZ, LANDECK
Das Regiment besteht aus Stabskompanie, Fernmeldekompanie, Aufklärungskompanie, Pionierkompanie und Nachschub- und Transportkompanie.
Weitere Übungsteilnehmer:
- Ausbildungskompanie Burgenland,
- Fliegerkräfte,
- ABC-Abwehrzug Militärkommando Burgenland,
- Teile Ausbildungszentrum Jagdkampf
und Teile der Bundesgendarmerie:
- Einsatzeinheit,
- Sondereinsatzgruppe,
- Gendarmerieeinsatzkommando
Stärke der übenden Truppe:
1650 Soldaten (Rekruten des Einrückungstermines Juli 98)
ca. 150 Gendarmen
250 Heereskraftfahrzeuge
8 Hubschrauber
Übungsraum:
Die Verwaltungsbezirke OBERWART und GÜSSING