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Sozialplan im Zuge der Verwaltungsreform

Wien, 23. Oktober 2001  - Der Ministerrat hat heute im Zuge der Verwaltungsreform einen Sozialplan für öffentlich Bedienstete beschlossen.

Verteidigungsminister Herbert Scheibner ist es damit im Zuge der Verhandlungen mit dem Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport gelungen, die eigenen Ressortanliegen durchzusetzen.

Besonders das Bundesministerium für Landesverteidigung hat diese Maßnahmen seit langem angestrebt, um eine effiziente, altersangepaßte und den neuen Anforderungen gerechte Arbeitsplatzverteilung (Alterspyramide) zu erreichen, wie sie international in allen Armeen üblich ist.

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst hat diesem Plan, der Bediensteten die Möglichkeit gibt, ohne wesentliche finanzielle Nachteile "würdig" den Altersruhestand anzutreten, ebenfalls zugestimmt.

Allen Maßnahmen ist gemeinsam, daß sie strikt auf dem Prinzip der Freiwilligkeit der Inanspruchnahme beruhen und zunächst bis Ende 2003 befristet sind. Die Bundesregierung bekennt sich mit der heute beschlossenen Novelle zu einer sozialverträglichen Personalreduktion.

Für den Zeitraum der Organisationsänderungen wird nunmehr vom Gesetzgeber ein Instrumentarium zur Verfügung gestellt, das den Mitarbeitern den Rückzug aus der Beschäftigung unter vertretbaren Bedingungen möglich macht.

  • Erweiterung des geltenden Vorruhestandsmodells auf Organisationsänderungen
  • Möglichkeit der vorzeitigen Ruhestandsversetzung gegen Pensionsabschlag für Bedienstete ab einem Mindestalter von 55 Jahren,
  • Förderung von freiwilligen Austritten aus dem Beamtendienstverhältnis durch angemessene Abschlagszahlungen,
  • Erhöhung der Attraktivität von Karenzierungen durch Anrechnung von maximal 5 Jahren für zeitabhängige Rechte ohne weitere Voraussetzungen.

Diese Bestimmungen gelten grundsätzlich auch für jene von der HG-Stran 98 betroffenen Bediensteten, die noch "über dem Stand" geführt werden.

Die Maßnahmen umfassen insbesonders:

Vorruhestand

Die derzeit auf Ausgliederungen beschränkte Sozialplanregelung für Bundesbedienstete soll befristet auf nicht im Zusammenhang mit Ausgliederungen stehende Bereiche ausgedehnt werden, in denen Arbeitsplätze etwa wegen Verschlankung der Organisation wegfallen.

Die Eckpunkte sind dabei

  • ein Mindestalter von 55 Jahren
  • Pensionsantritt zu einem möglichst frühen Zeitpunkt bei Aufrechterhaltung der Pensionsanwartschaft wie bei Weiterbeschäftigung
  • ein einheitliches Vorruhestandsgeld in Höhe von 80% des Monatsbezuges bei Zustimmung zur Karenzierung innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Mitteilung über die beabsichtigte Karenzierung, ansonsten 75%; in beiden Fällen unter gänzlichem Entfall der Nebengebühren und des Pensionsbeitrages,
  • der Wegfall der besoldungsrechtlichen Begünstigung nach § 113e GG 1956 bei Ablehnung eines angebotenen Vorruhestands,
  • die Nichtnachbesetzung des Arbeitsplatzes sowie die
  • ersatzlose Einziehung der betreffenden Planstelle mit Pensionsantritt.

Die Höhe des Vorruhestandsgeldes ist damit vom Zeitpunkt der Entscheidung über die angebotene Karenzierung abhängig.

Erhöhung der Attraktivität von Karenzierungen

Bediensteten soll durch eine befristete großzügige Karenzurlaubsregelung ein vorübergehender oder auch dauerhafter Wechsel in die Privatwirtschaft erleichtert werden. Konkret soll die Zeit eines mindestens einjährigen Karenzurlaubes (maximal fünf Jahre) auf Antrag für zeitabhängige Rechte angerechnet werden können.

Abschlagszahlung bei Austritt aus dem Beamtendienstverhältnis

Freiwillige Austritte aus dem Beamtendienstverhältnis bei Auflassung des Arbeitsplatzes sollen weiters durch angemessene Abschlagszahlungen gefördert werden. Die Abschlagszahlung beträgt neun Monatsbezüge bei einer ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit von bis zu fünf und zwölf Monatsbezüge bei einer solchen von über fünf Jahren. Unterstützt wird diese Maßnahme noch durch die im Rahmen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes erfolgte Änderung des Überbrückungshilfegesetzes, wonach Überbrückungshilfe auch bei freiwilligem Austritt gebührt. In steuerlicher Hinsicht wird die Abschlagszahlung wie eine Abfertigung behandelt.

"Lehrermodell"

Weiters soll die freiwillige vorzeitige Ruhestandsversetzung gegen erhöhten, versicherungsmathematisch orientierten Abschlag befristet auf alle Bundesbeamten ausgedehnt werden. Zur Steigerung der Attraktivität des Modells soll weiters bei Vorliegen des entsprechenden Dienstalters eine aliquotierte Jubiläumszuwendung gewährt werden können.

Durch diese Maßnahmen wird im Österreichischen Bundesheer die Möglichkeit geschaffen, junge Berufssoldaten (MZ-Militärpersonen auf Zeit) aufzunehmen, die für die Einsatzaufgaben im In- und Ausland dringend benötigt werden.

Verteidgungsminister Herbert Scheibner

Verteidgungsminister Herbert Scheibner.

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