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Zukünftig 2000 Personen für internationale Operationen

Wien, 13. November 2001  - Der Ministerrat hat sich gestern in einem Beschluß festgelegt, zukünftig maximal 2000 Personen für alle internationalen Operationen zu entsenden. Dieser Beitrag umfaßt sowohl Kräfte, die in UNO-Missionen tätig werden können, als auch "Kräfte für internationale Operationen (KIOP)", die z.B. zur militärischen Krisenbewältigung im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) eingesetzt werden können. Verteidigungsminister Scheibner wird mit diesem Beschluß "im Rückengepäck" kommenden Montag zum Allgemeinen Rat der EU nach Brüssel reisen. An dem bereits im letzten Jahr offiziell eingemeldeten österreichischen Beitrag von 2000 Personen wird sich somit auch nichts ändern. Lediglich in der Zusammensetzung der Kräfte soll es zu geringfügigen Änderungen (siehe unten) kommen, die im Rahmen der "Capability Improvement Conference" am 19. November 2001 präsentiert werden sollen.

Chronologie der Ereignisse zur Mitwirkung Österreichs am Aufbau von Kapazitäten zur militärischen Krisenbewältigung im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), ein Überblick:

Als Mitglied der Europäischen Union (EU) wirkt Österreich an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Union auf Grund des Titels V des Vertrages über die Europäische Union in der Fassung des Vertrages von Amsterdam (BGBL. III Nr. 83/1998) mit. Dies schließt auch die Mitwirkung an Aufgaben gemäß Art. 17 Abs. 2 dieses Vertrages, den sogenannten "Petersberg?Aufgaben", ein. Anläßlich der österreichischen Ratifikation des Vertrages von Amsterdam wurde der Art. 23f B?VG im Jahr 1998 novelliert, sodaß er hinsichtlich der GASP der aktuellen Fassung des EU?Vertrages angepaßt ist.

Der Europäische Rat hat am 4. Juni 1999 in Köln beschlossen, "die Entwicklung von militärischen Fähigkeiten der EU zur Krisenbewältigung als eine Tätigkeit im Rahmen der GASP und als Teil der schrittweisen Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik gemäß Artikel 17 EU?Vertrag anzusehen", dabei wurde auch festgehalten, daß "die Mitgliedstaaten sich in allen Fällen das Recht vorbehalten werden, zu entscheiden, ob und wann ihre nationalen Streitkräfte eingesetzt werden."

Der Europäische Rat von Helsinki hat am 11. Dezember 1999 ein gemeinsames europäisches Planziel ("headline goal") und kollektive Fähigkeitsziele ("capability goals") festgesetzt. Bis zum Jahr 2003 werden demnach im Rahmen der freiwilligen Zusammenarbeit die Kapazitäten bzw. das Leistungsvermögen entwickelt, um bei entsprechenden Operationen Streitkräfte bis zur Korpsgröße (d.h. bis zur Stärke von 15 Brigaden bzw. mit einer Stärke von 50.000 bis 60.000), die in der Lage sind, den im Amsterdamer Vertrag genannten Petersberg?Aufgaben, einschließlich von Aufgaben mit größten Anforderungen, in vollem Umfang gerecht zu werden, rasch zu verlegen und dann einsatzfähig zu halten. Diese Streitkräfte sollten militärisch durchhaltefähig sein und über die erforderlichen Fähigkeiten in Bezug auf Streitkräfteführung und strategische Aufklärung, die entsprechende Logistik, andere Kampfunterstützungsdienste und gegebenenfalls zusätzlich Komponenten der See? und Luftstreitkräfte verfügen. Die Mitgliedstaaten sollten in der Lage sein, auf dieser Ebene innerhalb von 60 Tagen die Streitkräfte in vollem Umfang zu verlegen und in diesem Rahmen Krisenreaktionskräfte in kleinerem Umfang vorzusehen, die mit einem sehr hohen Bereitschaftsgrad verfügbar und verlegbar sind. Sie müssen in der Lage sein, eine solche Verlegung für mindestens ein Jahr aufrechtzuerhalten. Dies wird zusätzlich bereitzustellende verlegbare Einheiten (und Unterstützungselemente) mit einem geringeren Bereitschaftsgrad erfordern, damit eine Ablösung der ursprünglichen Streitkräfte vorgesehen werden kann. Die Mitgliedstaaten haben ferner beschlossen, rasch kollektive Fähigkeitsziele in den Bereichen Streitkräfteführung, strategische Aufklärung und strategischer Transport zu entwickeln.

Daraus ergab sich für die Republik Österreich die Verpflichtung, einen adäquaten Beitrag für die europäischen Streitkräfte zu leisten. Für das österreichische Bundesheer entstanden damit neue Aufgabenfelder.

In der am 20./21. November 2000 in Brüssel im Rahmen eines "Rates für allgemeine Angelegenheiten", an dem die Außen- und Verteidigungsminister teilnahmen, durchgeführten Beitragskonferenz (Capabilities Commitment Conference) haben die EU-Mitgliedsstaaten bekannt gegeben, welche Kräfte sie für die Erreichung des Planzieles und der kollektiven Fähigkeitsziele beitragen können. Die bei der Beitragskonferenz zugesicherten militärischen Mittel und Fähigkeiten wurden dem Europäischen Rat von Nizza (7./8. Dezember 2000) zur Kenntnis gebracht und gebilligt.

Im Hinblick auf die grundsätzliche Erklärung Österreichs, an der Entwicklung von militärischen Fähigkeiten der EU zur Krisenbewältigung im Rahmen der GASP teilnehmen zu wollen, hat die Bundesregierung am 17. November 2000 den gemeinsamen

der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten und des Bundesministers für Landesverteidigung, betreffend die Mitwirkung Österreichs am Aufbau von Kapazitäten zur militärischen Krisenbewältigung im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU, zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der vorgesehene Organisationsrahmen des österreichischen Beitrages, der in der Beitragskonferenz vom 20./21. November 2000 bekanntgegeben wurde, umfaßt nach diesem Bericht:

  • einen gepanzerten Infanterieverband in Bataillonsstärke für das gesamte Spektrum der "Petersberg-Aufgaben", bedarfsbezogen gemischt mit einer Panzer- bzw. einer Panzergrenadiereinheit sowie verstärkt durch eine Fliegerabwehreinheit;
  • einen leichten Infanterieverband in Bataillonsstärke nur für friedenserhaltende Einsätze;
  • eine ABC-Abwehr-Einheit;
  • eine Einheit für humanitäre Hilfeleistung (z.B. Feldspital, Trinkwasseraufbereitung) sowie
  • Einheiten und Elemente zur Unterstützung vornehmlich der eigenen, eingesetzten Verbände (z.B. Transport-, Feldlagerbaukompanie, Transporthubschrauber);
  • Stabsanteile für multinationale Kommanden sowie einen Beobachter- und Expertenpool.

Im Zuge der Analyse der bekanntgegebenen Kapazitäten durch das EU-Militärkomitee (EUMC) und der Feststellung der nicht vorhandenen, aber zwingend erforderlichen Kapazitäten, wurden die EU-Mitgliedsstaaten ersucht, einzelne Beiträge zur Verbesserung des Gesamtgefüges zu adaptieren oder zu ergänzen.

Für Österreich ergibt sich auf Grund der bisher gemeldeten Kapazitäten und im Hinblick auf eine dem Leistungsvermögen angemessene Teilnahme in diesem Zusammenhang, daß die gemeldete ABC-Abwehrkompanie im Wechsel auch für Aufgaben der zivil-militärischen Zusammenarbeit (Civil Military Cooperation / CIMIC) verwendbar sein soll, daß die Transportkompanie in ihrer Leistungsfähigkeit und der Beobachterpool zahlenmäßig verstärkt und daß - mittelfristig, bis 2005 - ein Hauptquartierselement für eine multinationale Brigade verfügbar gemacht werden soll.

Diese bereits gemeldeten Kapazitäten sowie die nun formulierten Abänderungen können durch das Bundesheer, wie die Beurteilung des Bundesministeriums für Landesverteidigung zeigt, unter folgenden Voraussetzungen bereitgestellt werden:

  • die Bildung von Kaderpräsenzeinheiten auf Basis zusätzlich verfügbarer Militärpersonen auf Zeit-Planstellen,
  • die Schaffung gesetzlicher Voraussetzungen und Einführung eines Anreizsystems,
  • die Einleitung der erforderlichen materiellen Beschaffungen, insbesondere zum Schutz der entsandten Truppen durch Mannschaftstransportpanzer sowie zur Herstellung der entsprechenden Führungsfähigkeit.

In weiterer Folge wird zu prüfen sein, ob der österreichische Beitrag qualitativ abgeändert werden soll. Dabei wären insbesondere Projekte, die sich derzeit in Beschaffung bzw. Planung befinden (Kampf- und Transportflugzeuge), zu berücksichtigen. Auch in diesem Zusammenhang stehen noch Bearbeitungen und Überlegungen zur Beteiligung an den sogenannten "gemeinsamen Fähigkeiten" (Kommandostruktur, strategische Aufklärung und strategischer Transport) aus, die ebenso wie die Kosten für die Einsätze selbst nicht abschließend geklärt werden konnten.

Um den eingemeldeten Beitrag qualitativ und quantitativ erfüllen zu können, ist es unter Berücksichtigung des für die Erfüllung zusätzlicher Aufgaben nicht ausreichenden Landesverteidigungsbudgets notwendig, über die konkreten finanziellen Erfordernisse und ihre Bedeckung Einvernehmen zwischen dem Bundesministerium für Landesverteidigung und dem Bundesministerium für Finanzen zu erzielen. Zu diesem Zweck werden das Bundesministerium für Landesverteidigung und das Bundesministerium für Finanzen unter Einbindung des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport und des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten die notwendigen Verhandlungen führen und bis Jahresende 2001 einen Finanzierungsplan vorlegen.

Bis zu 2000 Personen werden zukünftig insgesamt in internationale Operationen entsendet werden können, entweder unter EU- oder NATO-Kommando (wie im Bild im Kosovo)...

Bis zu 2000 Personen werden zukünftig insgesamt in internationale Operationen entsendet werden können, entweder unter EU- oder NATO-Kommando (wie im Bild im Kosovo)...

...oder unter Kommando der Vereinten Nationen.

...oder unter Kommando der Vereinten Nationen.

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