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Neuerungen zum Militärbefugnisgesetz

Wien, 23. Juni 2006  - Am Donnerstag modifizierte der Nationalrat das Militärbefugnisgesetz, dabei stärkte er vor allem die Stellung des Rechtschutzbeauftragten. "Das Instrument des Rechtschutzbeauftragten ist im Rahmen des Militärbefugnisgesetzes ein wesentliches Instrument für Kontrolle und Überprüfung geworden", so Verteidigungsminister Günther Platter.

Weisungsfreistellung

Als wichtigen Punkt bezeichnete Platter die Weisungsfreistellung mittels Verfassungsbestimmung. Darüber hinaus ist ein anderer Bestellmodus vorgesehen: Zukünftig werden die Rechtschutzbeauftragten durch den Bundespräsidenten auf den Vorschlag der Bundesregierung für fünf Jahre bestellt. Eine Einschränkung der Rechte der Beauftragten ist künftig nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit möglich. Gleichzeitig wurde auch das Wehrrecht novelliert. Sichtbare militärische Auszeichnungen können in Zukunft nicht nur Soldatinnen und Soldaten verliehen bekommen, sondern auch zivile Angehörige der Heeresverwaltung.

Miliz als wichtige Säule

Für ein stabiles, sicheres Umfeld im In- und Ausland gibt es drei Säulen beim Österreichischen Bundesheer: das Kaderpersonal, die Miliz und die Grundwehrdiener. Für die wichtige Säule der Miliz wird künftig ein Milizbeauftragter gesetzlich installiert. "Das ist ein klares Bekenntnis zur Miliz und ein fortschrittlicher Weg", betonte Platter. Er hob auch die gute Zusammenarbeit mit der Bundesheerbeschwerdekommission hervor, die zukünftig "Parlamentarische Bundesheerbeschwerdekommission" heißt. "Diese Kontrolle ist wichtig. Rekruten müssen gefordert werden, aber es muss ordentlich zugehen. Das ist auch größtenteils der Fall, für die Kontrolle mancher Fälle ist die Kommission eingerichtet."

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