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Präsentation des Eurofighter-Rechtsgutachtens

Wien, 25. Juni 2007  - Im heurigen April ersuchte Verteidigungsminister Darabos Prof. Dr. Helmut Koziol den am 22. August 2003 zwischen der Republik Österreich und der Eurofighter GmbH abgeschlossenen Kaufvertrag zu beurteilen. Das Gutachten sollte vor allem die Wirksamkeit des Vertrages, dessen Inhalt und die vertraglichen Verpflichtungen der Vertragsparteien beleuchten. Einleitend bemerkte Prof. Koziol, dass auf ihn nicht „der geringste Versuch einer Einflussnahme zur Erzielung eines bestimmten Ergebnisses“ ausgeübt wurde.

Kompensationsforderungen und Geschenkannahme

Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechtes stehen Eurofighter Kompensationsforderungen zu. Zudem kann Eurofighter „wohl auch Ersatz sonstiger Aufwendungen, etwa der Kosten der Verwahrung der Luftfahrzeuge und für die neuerliche Verwertung begehren.“ Koziol: „Es kann sogar zu dem Ergebnis kommen, dass die Republik zwar die Luftfahrzeuge nicht abnimmt, jedoch einen Betrag zu zahlen hat, der dem Kaufpreis nahe kommt; dies wäre im Voraus aber kaum absehbar.“ Bezüglich der Verletzung der vorgesehenen Pflichten betreffend Geschenkannahme kommt das Gutachten zum Schluss, dass „sich sowohl auf der Sachverhaltsebene als auch in rechtlicher Hinsicht erhebliche Schwierigkeiten ergeben.“ Laut dem Gutachten brächte eine Auflösung des Vertrages wegen der Zuwendungen jedenfalls erhebliche Risken aus Sicht der Republik mit sich.

Auflösungsgründe und Rechtsfolgen

Bei allen in Betracht kommenden Auflösungsgründen stellt sich die Frage, ob die Republik überhaupt konkrete Rechte ableiten kann. Andererseits aber auch, welche Rechtsfolgen durch die Ausübung von Auflösungsrechten ausgelöst werden. „Es kann daher sicherlich nicht behauptet werden, dass eine Auflösung problemlos zum Nulltarif möglich wäre und dass die Folgen einer allfälligen Auflösung noch wirtschaftlich sinnvoll wären“, so Koziol. Laut dem Gutachten wäre ein jahrelanger Rechtsstreit unvermeidlich und mit ganz erheblichen Risken verbunden. Abschließend merkte Prof. Koziol an, dass eine Situation gegeben ist, die „am sinnvollsten durch einen Vergleich zu bereinigen ist; es gibt jedenfalls ausreichende Gründe, um Eurofighter an den Verhandlungstisch zu bringen und zum Abschluss eines Vergleichs zu bewegen.“

Entscheidung in den kommenden Tagen

Verteidigungsminister Darabos wird sich am Gutachten orientieren und kündigte eine endgültige Entscheidung in den kommenden Tagen an. „Ein Ausstieg aus dem Vertrag ist nur unter ganz hohen Risken machbar, es ist im Sinne der Republik und der Eurofighter GmbH einen Vergleich anzustreben. Einsparungen sind aber möglich“, so Darabos. Der Verteidigungsminister strebt eine Verbilligung des Eurofighter-Vertrages an und geht von einer endgültigen Entscheidung in den kommenden Tagen aus. Darabos: „Es wird weniger Flugzeuge geben, es konnte ein guter Kompromiss mit Eurofighter erzielt werden, das in den Medien propagierte Einsparungspotential stimmt einigermaßen. Die Überwachung des Luftraumes wird auch zukünftig zu hundert Prozent gewährleistet sein.“

Verteidigungsminister Norbert Darabos erläutert das Gutachten von Prof. Dr. Helmut Koziol.

Verteidigungsminister Norbert Darabos erläutert das Gutachten von Prof. Dr. Helmut Koziol.

Dr. Koziol übergibt die "Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der gutachtlichen Stellungnahmen" an den Verteidigungsminister.

Dr. Koziol übergibt die "Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der gutachtlichen Stellungnahmen" an den Verteidigungsminister.

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