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Auszug aus dem Regierungsprogramm der Österreichischen Bundesregierung

Wien, 07. März 2003  - 3. Äußere Sicherheit und Landesverteidigung

Die Bundesregierung ist der traditionellen österreichischen Friedens- und Sicherheitspolitik verpflichtet und sieht in der Konfliktvermeidung- und lösung einen wesentlichen Beitrag auch zur Sicherheit Österreichs. Der Achtung der Menschenrechte und der Minderheitenrechte kommt in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung zu. Die Bundesregierung wird für diese Politik im internationalen Rahmen und in den Organisationen, denen sie angehört - insbesondere der EU, den Vereinten Nationen, der OSZE und dem Europarat - aktiv eintreten. Sie wird ihren Vorsitz im Human Security Network im Jahre 2003 besonders auf die Zielsetzung der internationalen Menschenrechtserziehung ausrichten. Die Bundesregierung wird sich weiterhin in Fortsetzung der bewährten Zusammenarbeit mit der Bundeshauptstadt aktiv um die Sicherung und Stärkung des internationalen Amtssitzes Wien bemühen.

Äußere Sicherheit und militärische Landesverteidigung sind wesentliche und unverzichtbare Elemente, um Österreich und seinen Bürgern Frieden, Freiheit, Sicherheit und Stabilität zu gewährleisten. Die Bundesregierung wird daher alles daran setzen, um die Leistungsfähigkeit des Bundesheeres weiter anzuheben und dessen Stellenwert in der Gesellschaft zu stärken.

In Zukunft werden neben den territorialen Verteidigungsaufgaben internationale Solidaritätsleistungen, Katastrophenhilfe sowie Assistenzleistungen des Bundesheeres (z.B. zur Grenzsicherung) im Vordergrund stehen. Das Bundesheer muss für alle diese Aufgaben, einschließlich der Teilnahme am gesamten Spektrum des europäischen Krisenmanagements (Petersberg-Aufgaben), der Stabilitäts- und europäischen Beistandsaufgaben, vorbereitet werden.

Weiterentwicklung der ESVP: Unterstützung der Bemühungen zur Verwirklichung der in Art. 17 des EU-Vertrags aufgezeigten Möglichkeit einer gemeinsamen europäischen Verteidigung. Aktive Mitwirkung und Mitarbeit Österreichs an einer zukünftigen Beistandsgarantie im Rahmen der Europäischen Union. Aufnahme einer Solidaritätsklausel zur Bewältigung von terroristischen Bedrohungen im Rahmen der EU. Mitwirkung an einer zukünftig verstärkten Zusammenarbeit im Bereich von Sicherheit und Verteidigung.

Österreichischer Beitrag zum Headlinegoal der EU: Österreichischer Beitrag von derzeit rund 1500 Soldaten für das militärische Planungsziel der EU, Sicherstellung der entsprechenden Ausrüstung und Maßnahmen im Personalbereich. Bereitstellung von Polizei- und Zivilschutzkräften sowie Justizpersonal für zivile Operationen im Rahmen der ESVP.

Konsequente Weiterentwicklung der Beziehungen Österreichs zur NATO im Rahmen des maßgeschneiderten Kooperationsprogrammes, der Partnerschaft für den Frieden und des Euroatlantischen Partnerschaftsrates. Unterstützung einer engen Zusammenarbeit zwischen EU und NATO. Der sicherheits- und verteidigungspolitische Nutzen einer NATO-Mitgliedschaft wird von Österreich im Lichte der sicherheitspolitischen Entwicklungen laufend beurteilt und die Beitrittsoption im Auge behalten. Ein Beitritt zur NATO würde nur mit Zustimmung der Bevölkerung (Volksabstimmung) erfolgen.

Umsetzung der Empfehlungen der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin einschließlich der Überprüfung und Weiterentwicklung der Gesamt- und Teilstrategien.

Intensivierung der sicherheitspolitischen Information der Bevölkerung

Die militärische Landesverteidigung muss auch in Österreich den Bedrohungen und Herausforderungen des 21. Jahrhunderts angepasst werden. Dazu setzt die Bundesregierung unter Federführung des BMLV eine Reformkommission ein, die auf Basis der Bundesverfassung und der geltenden Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin die Grundlage für diese Reform bis spätestens Ende 2003 erarbeiten soll. Im Rahmen dieser Kommission sollen auch alle Fragen im Zusammenhang mit der militärischen Sicherung der österreichischen Souveränität geklärt werden.

Fortsetzung der Redimensionierung der militärischen und zivilen Führungsstrukturen im BMLV und nachgeordneten Führungs- und Verwaltungsstrukturen zugunsten operativer Kräfte.

Im Rahmen der Aufgaben des Bundesheeres kommt den internationalen Verpflichtungen besondere Bedeutung zu. Ziel ist eine schlanke und schlagkräftige Einsatzorganisation. Stufenweise Erhöhung des Professionalisierungsgrades aufgrund zusätzlicher Aufgabenstellungen für das Bundesheer im Rahmen von internationalen Einsätzen.

Nachbeschaffung Luftraumüberwachungsflugzeuge:

Fortsetzung des Beschaffungsvorganges auf der Grundlage der von der Bundesregierung in der XXI. GP getroffenen Beschlüsse. Für den Ankauf der Abfangjäger werden Gegengeschäfte in maximal möglicher Höhe mit positiven Auswirkungen auf Beschäftigung, Standort und hinsichtlich des technologischen Nutzens umgesetzt. Der Ankauf soll in der gesamten Legislaturperiode nicht budgetwirksam sein.

Modernisierung der Ausrüstung und der Gerätschaften des Bundesheeres, um ein Höchstmaß an Schutz für Gesundheit und Leben der Soldaten, aber auch für die Sicherheit der Bevölkerung zur Verfügung zu haben. Ankauf der erprobten und akzeptierten Mannesausrüstung, insbesondere des Kampfanzugs. Investition im Bereich Funk- und Transportkapazitäten, elektronische Mittel und Nachtsichtausrüstung zur Grenzraumüberwachung.

Prüfung eines Versicherungsschutzes für Soldaten analog der Auslobung für die Exekutive.

Zur Sicherstellung der notwendigen Personalstärken werden im Dienstrecht die für das Bundesheer nötigen Regelungen getroffen.

Erstellung eines gesamtstaatlichen CIMIC-Konzeptes.

Ausreichende Vorsorge für die Umsetzung der gestellten Aufgaben.

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