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Unfall auf A22: Erste Untersuchungsergebnisse, Übungsplatz gesperrt

Wien, 29. Jänner 2009  - Verteidigungsminister Norbert Darabos hat am Donnerstag persönlich per Ministerweisung angeordnet, dass - unabhängig ob es einen Zusammenhang zwischen einer Bundesheer-Übung und dem Unfall auf der A22 gibt (das klären die ermittelnden Behörden) - der Garnisonsübungsplatz Korneuburg für den Einsatz von Rauch erzeugenden Mitteln auf permanenter Basis gesperrt wird. Der Minister hat weiters angeordnet, dass alle ständigen Übungsplätze des Bundesheeres in Hinblick auf die Sicherheitsbestimmungen genauestens zu überprüfen sind.

Zwischenergebnisse der Untersuchungskommission liegen vor

Die Untersuchungskommission des Militärkommandos Niederösterreich hat einen ersten Zwischenbericht zu den Ereignissen am Übungsplatz Korneuburg vorgelegt. Die Zwischenergebnisse und alle damit im Zusammenhang stehenden Protokolle und Niederschriften werden der Staatsanwaltschaft Korneuburg zur Verfügung gestellt. Das Bundesheer steht in enger Kooperation mit Staatsanwaltschaft und Polizei, um eine lückenlose Aufklärung der Ereignisse zu gewährleisten. Der Endbericht der Untersuchungskommission wird innerhalb der nächsten Tage erwartet. Weiters sind die Untersuchungen der Gruppe Kontrolle, dem höchsten Kontrollgremium im Verteidigungsministerium, sowie der Parlamentarischen Bundesheer-Beschwerdekommission im Laufen.

Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung wurde untersucht

Das Ergebnis der Befragung in Zusammenhang mit dem im Raum stehenden Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung ergab divergierende Aussagen: Ein Drittel der Rekruten, so die Untersuchungskommission, fühlte sich durch die Vorgesetzten eingeschüchtert und meinte, dass Hilfe untersagt wurde, das zweite Drittel hielt die Reaktion der Ausbilder für richtig. Das dritte Drittel machte dazu keine Angaben. Der Vorwurf der Einschüchterung wird durch die Bundesheer-Beschwerdekommission geprüft.

Der Übungsleiter selbst hatte sich unmittelbar, nachdem er erkannt hatte, dass sich auf der A22 ein Unfall ereignet hat, ein persönliches Bild von der Lage gemacht. Er sah dabei, bevor er noch die Unfallstelle einsehen konnte, das Blaulicht von Einsatzfahrzeugen. Er beurteilte daher die Hilfeleistung durch sein Personal als nicht erforderlich.

Zudem gab ein Rekrut zu Protokoll, dass eine Hilfeleistung von Seiten der Rekruten nicht möglich, ja sogar gefährlich gewesen wäre. Die Soldaten hatten weder die erforderliche Ausrüstung (Warnjacke) noch konnten sie direkt zur Unfallstelle gelangen. Die Unfallstelle ist durch einen Wildzaun vom Übungsplatz getrennt und nur über die Autobahnzufahrt zur Tankstelle möglich.

Sicherheitsbestimmungen nicht eingehalten; Disziplinarverfahren wurde eingeleitet

Die heeres-internen Sicherheitsbestimmungen für den Einsatz von Knall-, Markier- und Signalmunition wurden nicht in vollem Umfang eingehalten; die notwendigen Gefahrenzonen wurden unterschritten. Unabhängig davon, ob die Nicht-Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen in einem direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem Unfall steht, wird daher ein Disziplinarverfahren gegen den Ausbildungsverantwortlichen eingeleitet.

Ob die Nichteinhaltung der Sicherheitsbestimmungen in einem direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem Unfall steht, wird von unabhängigen Gutachtern bzw. der Staatsanwaltschaft geklärt.

Volle Kooperation mit ermittelnden Behörden

Darüber hinaus wurden am 27. Jänner 2009 - unter Einbeziehung von Spezialisten des Bundesheeres am Truppenübungsplatz Allentsteig - Versuche mit Nebelhandgranaten durchgeführt. Die Ergebnisse dazu liegen noch nicht vor. Bei Vorliegen werden sie der Staatsanwaltschaft übermittelt.

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