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A22-Unfall: Verteidigungsministerium erstellt Endbericht

Wien, 03. Februar 2009  - Der Bericht des Militärkommandos Niederösterreich zu den Ereignissen am Übungsplatz Korneuburg wurde vorgelegt. Dieser wird nun durch die Disziplinarabteilung und die Gruppe Kontrolle, dem höchsten Kontrollgremium im Verteidigungsministerium, abgeschlossen. Darüber hinaus erhebt auch noch die Bundesheer-Beschwerdekommission. Eine endgültige Klärung der Verschuldensfrage ist ausschließlich Aufgabe der Staatsanwaltschaft.

Technisches Gutachten des Bundesheeres

Insbesondere soll noch auf einem Truppenübungsplatz des Bundesheeres fünf jener Nebelgranaten gezündet werden, die auch am Übungstag am Übungsplatz in Korneuburg zum Einsatz gekommen sind. Dies wird dann durchgeführt, wenn die gleichen meteorologischen Bedingungen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Wind) wie am 22. Jänner 2009 herrschen, da nur so ein annähernd vergleichbares Ergebnis erzielt werden kann.

Eine endgültige Beurteilung der Entwicklung des künstlichen und natürlichen Nebels am Übungsplatz wird den zivilen Sachverständigen vorbehalten bleiben; hiezu gibt es unterschiedliche Messergebnisse bzw. Zeugenaussagen. Dies wird - ebenso wie die Verschuldensfrage - durch die Staatsanwaltschaft zu klären sein.

Disziplinarverfahren wurde eingeleitet

Bereits vergangene Woche hat das Bundesheer in einer Aussendung festgestellt, dass die heeresinternen Sicherheitsbestimmungen für den Einsatz von Knall-, Markier- und Signalmunition nicht in vollem Umfang eingehalten wurden; die notwendigen Gefahrenzonen wurden unterschritten. Dies wurde im Rahmen der Untersuchungen nun bekräftigt.

Unabhängig davon, ob die Nicht-Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen in einem direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem Unfall steht, wurde ein Disziplinarverfahren gegen den Ausbildungsverantwortlichen eingeleitet. Die Disziplinabteilung führt dazu weitere Erhebungen und Untersuchen durch, die zur Zeit noch andauern.

Ob die Nichteinhaltung der Sicherheitsbestimmungen jedoch in einem direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem Unfall steht, wird von der Staatsanwaltschaft geklärt. Das Bundesheer ist an der lückenlosen Aufklärung interessiert, alle heeresinternen Untersuchungsergebnisse werden den ermittelnden Behörden uneingeschränkt zur Verfügung gestellt.

Garnisonsübungsplatz gesperrt

Als erste Maßnahme wurde der Garnisonsübungsplatz Korneuburg auf Dauer für die Verwendung von Nebelhandgranaten gesperrt, bzw. werden derzeit alle militärischen Übungsplätze auf ihre Benützungsordnungen untersucht.

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