Wer schützt die Bevölkerung, wenn der Staat versagt?
Wien, 10. Juni 2009 - Was geschieht, wenn ein Staat seine Einwohner nicht vor Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen oder Völkermord schützt? Wer hilft den Menschen, wenn ihre eigene Regierung dies nicht kann oder will? Diese und ähnliche Fragen diskutieren internationale Experten von 14. bis 16. Juni in Wien. Zu dem dreitägigen Seminar lädt das New Yorker "International Peace Institute" in Zusammenarbeit mit dem österreichischen Außen- und Verteidigungsministerium.
Verantwortung für den Schutz
Die Veranstaltung an der Landesverteidigungsakademie des Bundesheeres und an der Diplomatischen Akademie gibt den Teilnehmern Gelegenheit, das Konzept der "Responsibility to Protect" - der Verantwortung für den Schutz - zu erörtern. Kernelement dieser Idee ist die Überzeugung, dass jeder Staat für den Schutz seiner Bevölkerung zuständig ist, während der Internationalen Gemeinschaft die Aufgabe zukommt, ihre Mitglieder dabei zu unterstützen.
Zentrale Rolle des UN-Sicherheitsrates
Das Konzept, das zur Diskussion steht: Für den Fall, dass eine Regierung nicht imstande oder willens ist, ihre Bevölkerung vor Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen, geht die Verantwortung auf die Internationale Gemeinschaft über. Diese kann je nach Situation diplomatische, humanitäre oder auch militärische Schritte ergreifen. Damit kommt dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eine zentrale Rolle zu. Während des Seminars kommen dementsprechend auch Friedensmissionen zur Sprache, in denen UNO-Truppen zum Schutz von Menschen eingreifen mussten.
Schutz von Frauen und Kindern
Seit Anfang des Jahres ist Österreich Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Die heimischen Vertreter wollen die Ratsmitgliedschaft unter anderem dazu nutzen, den Schutz von Zivilisten zu einem Schwerpunktthema zu machen. Insbesondere geht es dabei um Frauen und Kinder als Opfer in bewaffneten Konflikten.