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Abwehramt Thema im Untersuchungsausschuss

Wien, 27. November 2009  - Die Aufgabe des Abwehramtes ist Sabotage- und Spionageabwehr. Deshalb beobachtet es - wie jeder andere militärische Inlands-Nachrichtendienst der Welt auch - Veranstaltungen oder Demonstrationen in Zusammenhang mit dem Bundesheer. Wenn Politiker an derartigen Veranstaltungen teilnehmen, dann finden sich deren Namen auch im entsprechenden Akt.

Sämtliche Akten übermittelt

Das Verteidigungsministerium, das selbstverständlich zu 100 % mit dem Parlament kooperiert, hat im August dieses Jahres sämtliche Akten aus den beiden militärischen Nachrichtendiensten, die dem Untersuchungsgegenstand und dem Untersuchungszeitraum entsprechen, an das Parlament übermittelt. Jede nachrichtendienstliche Operation muss im Vorhinein vom unabhängigen Rechtsschutzbeauftragten überprüft und genehmigt werden. Alle Akten, die dem Untersuchungsausschuss übermittelt wurden, betreffen Operationen, die vom unabhängigen Rechtsschutzbeauftragten genehmigt wurden.

Sorgfältiger Umgang mit sensiblen Daten

Gestern, Donnerstag, waren zwei Mitarbeiter des Abwehramtes im parlamentarischen Untersuchungsausschuss geladen. Für das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport hat der sorgfältige Umgang mit sensiblen Daten aus Akten, die als "Verschluss" und "Geheim" klassifiziert sind, oberste Priorität. Deshalb haben und werden Mitarbeiter des Abwehramtes im öffentlichen Teil des Untersuchungsausschusses zu diesen Daten nicht Stellung nehmen. Denn das würde bedeuten, dass jedermann diese Daten im Internet nachlesen könnte. Ähnlich verhält es sich mit den angewandten nachrichtendienstlichen Methoden, den Verarbeitungsschritten, der nachrichtendienstlichen Beurteilung bzw. Bedeutung dieser Daten. Eine Darlegung in der Öffentlichkeit würde auch zu einer Gefährdung der künftigen Aufgabenerfüllung führen. Im nicht-öffentlichen Teil des Untersuchungsausschusses wird selbstverständlich umfangreich Auskunft gegeben.

Informationssammlung

Wenn vom Abwehramt personenbezogene Daten im Rahmen der Aufgabenerfüllung ermittelt werden, bedeutet dies weder, dass die Betroffenen "Verdächtige" noch dass sie "Beschuldigte" sind. Es geht lediglich um die Informationssammlung über möglich erwartbare Gefährdungen – bevor etwas passiert und damit dann auch nichts passiert.

Aufgaben des Abwehramtes allgemein

Aufgabe des Abwehramtes ist der Eigenschutz des Bundesheeres. Das bedeutet, es verhindert Angriffe auf Soldaten, militärische Einrichtungen und auf die militärische Sicherheit in Österreich. Zusätzlich übernimmt es den Schutz von besonders gefährdeten Personen und geheimen Informationen.

Strenge Kontrollen

Die Arbeit des Amtes unterliegt laufenden Überprüfungen, vor allem in Hinblick auf die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen. Neben heeresinternen Kontrollen spielen dabei der weisungsungebundene Rechtsschutzbeauftragte und der "Ständige Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses" im Parlament eine wichtige Rolle. Das Abwehramt gehört daher zu den am meisten geprüften Organisationseinheiten dieser Republik und hat auch vor dem Untersuchungsausschuss nicht zu verbergen. Deshalb wurde gestern - so wie es auch am 1. Dezember passieren wird - im nicht-öffentlichen Teil umfangreich Auskunft erteilt.

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