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Resozialisierung: Bundesheer unterstützt Haftfreigänger seit 1969

Wien, 13. März 2012  - Seit mehreren Jahrzehnten unterstützt das Österreichische Bundesheer Insassen von Justizanstalten dabei, ihren Weg zurück in die Gesellschaft zu finden. Bereits seit 1969 können Freigänger stundenweise in militärischen Liegenschaften arbeiten - eine Resozialisierungsmaßnahme, die auch gesetzlich festgelegt ist. Derzeit sind 22 Freigänger im Zuge dieses Projekts in ganz Österreich im Einsatz.

Landschaftspflege und Gebäudeerhaltung

Freigänger übernehmen vor allem Tätigkeiten im Bereich der Landschaftspflege, der Außengestaltung und der Gebäudeerhaltung. Militärische Funktionen dürfen sie keine ausüben, auch als Wachmannschaften kommen sie nicht zum Einsatz.

Einschränkungen

Straftäter, die wegen schwerer Delikte verurteilt wurden, dürfen zu Arbeiten auf militärischen Liegenschaften nicht herangezogen werden. Ebenso ausgeschlossen sind Strafgefangene ohne österreichische Staatsbürgerschaft.

Pilotprojekte ohne Freigänger

Im Zuge des im zweiten Halbjahr 2012 anlaufenden Pilotprojektes, mehrere Liegenschaften ohne Grundwehrdiener zu betreiben, werden keine Haftfreigänger zum Einsatz kommen.

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