Bilaterale Hilfe
Gemäß dem Motto "Wer rasch hilft, hilft doppelt" kommt der vertieften Zusammenarbeit mit den unmittelbaren
Nachbarstaaten neben den internationalen Programmen besondere Bedeutung zu, da auf diesem Weg meist am
schnellsten in einer Notsituation geholfen werden kann.
Österreich hat deshalb mit fast allen Nachbarstaaten
sowie mehreren anderen Staaten innerhalb und außerhalb Europas bilaterale Katastrophenhilfeabkommen
abgeschlossen. Diese Abkommen regeln die Zusammenarbeit zur Vorbeugung und Bekämpfung von Katastrophen am
weitesten, insbesondere durch die Festlegung der Ansprechstellen, die Erleichterung des Grenzübertritts
von Katastrophenhilfeteams, die vereinfachte Ein- und Ausfuhr von Hilfsgütern und Ausrüstungsgegenständen
ebenso wie Fragen der Einsatzführung, des Kostenersatzes, etwaige Schadenersatzansprüche und die Durchführung
gemeinsamer Übungen zur Vorbereitung auf den Ernstfall.
Im Anlassfall werden bilaterale Hilfsmaßnahmen
durch die Bundeswarnzentrale koordiniert und abgewickelt.