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Drei Fragen zur Rückführung österreichischer Staatsbürger

Drei Fragen zur Rückführung österreichischer Staatsbürger

Die Sicherheitslage im Nahen Osten bleibt angespannt, Lufträume sind gesperrt, Flugverbindungen eingestellt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie eine assistierte Rückführung österreichischer Staatsbürger am sinnvollsten organisiert werden kann – und welche Rolle militärische beziehungsweise zivile Luftfahrzeuge dabei spielen.


Was ist sinnvoller? Eine assistierte Rückführung mit militärischen oder zivilen Maschinen?

 

Im jetzigen Szenario ist eine assistierte Rückführung unter Federführung des Außenministeriums mit zivilen Luftfahrzeugen sinnvoller. Ausschlaggebend sind vor allem Kapazität und Reisezeit. Zivile Maschinen wie A320 oder A330 können pro Flug deutlich mehr Personen in die Heimat bringen.

Konkret bedeutet das: Mit einer C-130K „Herkules“ lassen sich pro Flug rund 65 Passagiere inklusive Gepäck transportieren. Zivile Muster wie A320 oder A330 befördern hingegen etwa 180 bis 440 Passagiere inklusive Gepäck. Zudem verkürzt sich die Flugzeit mit zivilen Maschinen pro Strecke um vier bis sechs Stunden.

Zivile Luftfahrzeuge verfügen insgesamt über eine wesentlich höhere Sitzplatzkapazität als militärische Muster wie A320/A330/A350/A380 im Vergleich zur C-130K. Ein weiterer Unterschied betrifft die Überflugsgenehmigungen: Zivile Flüge benötigen in der Regel keine gesonderten Überflugsgenehmigungen, während Militärflüge diese immer bei den überflogenen Staaten einholen müssen.

Militärluftfahrzeuge können zwar teils auch auf unbefestigten Pisten landen, Voraussetzung bleibt jedoch die Sicherheit in der Luft und am Boden sowie eine geordnete Passagierabfertigung. Das ist derzeit im Nahen Osten nicht verlässlich gewährleistet.

Auch bei Reichweite und Flugzeit zeigt sich ein deutlicher Unterschied. Zivile Passagierflugzeuge können mehrere hundert Passagiere nonstop befördern; ein Flug von Dubai nach Österreich dauert rund sechs Stunden. Die C-130K „Herkules“ hat eine Reichweite von etwa 5.500 Kilometern ohne Beladung; die Flugzeit von Österreich nach Dubai beträgt rund zehn Stunden. Transportiert werden können dabei rund 65 Passagiere mit Gepäck im Frachtraum, zusätzlich muss Sicherheitspersonal mitfliegen.

Zur aktuellen Lage in der zivilen Luftfahrt: Der gesamte Flugbetrieb der Lufthansa-Gruppe (Lufthansa, Austrian, Swiss, Brussels und ITA) ist aufgrund einer Sicherheitsbeurteilung bis auf Weiteres in den Nahen Osten eingestellt. Betroffen sind die Flüge nach Tel Aviv, Beirut, Amman, Erbil, Dammam und Teheran, die bis einschließlich 8. März ausgesetzt werden. Auch die Lufträume von Israel, Libanon, Jordanien, Irak, Katar, Kuwait, Bahrain, Dammam und Iran werden bis einschließlich 8. März nicht genutzt. Darüber hinaus setzt die Lufthansa-Group Flüge von und nach Dubai bis einschließlich 4. März aus. Zudem wird der Luftraum der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) bis einschließlich 4. März nicht genutzt (Quelle: Homepage Lufthansa-Group; Stand: 03.03.2026, 11:43 Uhr). Auch Fluglinien aus dem Nahen Osten wie Qatar Airways, Emirates oder FlyDubai haben den Regelflugbetrieb derzeit eingestellt.

Welche Alternativen gäbe es bzw. können die „Herkules“ aus der Wartung für den Einsatz genommen werden?

 

Dem Außenministerium steht es jederzeit offen, zivile Luftfahrzeuge für Passagiertransporte anzumieten.

Es gibt internationale und bilaterale militärische Kooperationsprogramme in Europa, welche derzeit alle geprüft werden und in Beurteilung sind; dies hat vor allem mit der Sicherheitslage im Nahen Osten zu tun.

Die beiden verbliebenen C-130K „Herkules“ können derzeit aus technischen Sicherheitsgründen (Flight Safety Critical) nicht in den Flugbetrieb genommen werden. Dies würde die Sicherheit der österreichischen und europäischen Staatsbürger sowie der Luftfahrzeugbesatzung gefährden.

Können Maschinen des ÖBH in gesperrte Lufträume fliegen bzw. was wird dafür benötigt?

 

Militärluftfahrzeuge dürfen ohne Genehmigung nicht einfach über Länder oder in gesperrte Lufträume einfliegen oder diese überfliegen; somit ist ein Einflug im Nahen Osten derzeit nicht möglich.

Um es für ein österreichisches Staatsluftfahrzeug (Militär, Polizei und Zoll) zu ermöglichen, wird vom jeweiligen Land eine Überflugsgenehmigung (Diplomatic Clearance) benötigt. Derzeit sind jedoch alle Lufträume im Nahen Osten gesperrt. Internationale Flughäfen sind nicht nutzbar: weder für zivile noch für militärische Luftfahrzeuge.

Dies ist durch die wechselhafte Sicherheitslage zu begründen; diese kann sich kurzfristig ändern.

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