1. Welche Kernaussagen finden sich in der kürzlich verabschiedeten Deklaration von Paris?
Die Deklaration umfasst mehrere zentrale Punkte: die Überwachung und Überprüfung eines Waffenstillstands in der Ukraine unter US-Führung, die langfristige Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte, die zusätzliche Stationierung multinationaler Streitkräfte in der Ukraine, gewisse Verpflichtungen gegenüber der Ukraine im Falle eines erneuten Angriffs sowie die Vertiefung der Verteidigungszusammenarbeit.
Die entscheidenden Fragen bleiben jedoch: In welchem Ausmaß sind die USA künftig tatsächlich bereit, sich verbindlich an multinationalen Streitkräften in der Ukraine zu beteiligen – sowohl in Friedenszeiten als auch im Fall von erneuten Kampfhandlungen nach einem Waffenstillstand? Und zu welchen Bedingungen Russland einem Waffenstillstand oder sogar einem Friedensabkommen zustimmt?
Solange diese Fragen unbeantwortet bleiben, relativieren sich viele der in Paris getroffenen Aussagen. Denn die in Paris diskutierten europäischen Sicherheitsgarantien für die Ukraine greifen nur, wenn die USA sich dazu verpflichten, die eingesetzten europäischen Kräfte im Fall eines erneuten Angriffs auf die Ukraine zu unterstützen und dieses Risiko gering ist.
Offen bleibt auch, welche Zugeständnisse die Ukraine und ihre Unterstützer bereit sind, Russland zu machen, damit es einer dauerhaften Lösung zustimmt, die das Risiko erneuter Kampfhandlungen generell reduziert und einen Angriff auf allfällige Truppen der Koalition nahezu ausschließen lässt.
Ohne eine US-Zusage und eine realistische Einschätzung des künftigen Verhaltens Russlands und des Verhältnisses zu diesem sind weitere Schritte unrealistisch. Es liegt nun also an den USA, entsprechende Verbindlichkeiten einzugehen sowie den Druck auf Russland dauerhaft und zugleich zielorientiert aufrechtzuerhalten. Inwiefern das unter der Administration Trump möglich ist, bleibt offen. Eine bindende Zusage erscheint aus mehreren Gründen derzeit nicht wahrscheinlich.
Was passiert, wenn europäische Truppen in der Ukraine angegriffen werden und die USA nicht militärisch eingreifen? Angesichts der begrenzten militärischen Fähigkeiten Europas stellt sich die Frage, ob es überhaupt möglich wäre, sich ohne amerikanische Hilfe wirksam zu verteidigen. Besitzt Europa – rein konventionell betrachtet – tausende ballistische Raketen, Marschflugkörper oder zehntausende Angriffsdrohnen zur Abschreckung gegen Russland?
Ziel ist eigentlich, im Rahmen eines umfassenden Abkommens mit der Russischen Föderation eine solche, weitere Angriffsabsicht politisch einzuhegen und militärisch zu verwehren.
Die Deklaration sieht vor, einen funktionierenden Mechanismus zur Überwachung und Kontrolle eines Waffenstillstands einzurichten. Das bedeutet auch, dass militärische Fähigkeiten in allen Domänen eingesetzt werden müssen – zu Land, zu Wasser, in der Luft, im Cyberraum und im Weltraum. Notwendig wäre etwa ein aktuelles Lagebild („in time“) entlang der gesamten ukrainischen Front sowie in der Tiefe dahinter. Ebenso muss es die Fähigkeit geben, auf Angriffe schnell reagieren zu können – mit Kräften in allen Dimensionen.
2. Was ist hinsichtlich der Zusage robuster Sicherheitsgarantien für Europa und die Ukraine von den USA zu erwarten?
Die USA unter Präsident Trump haben zuletzt in Venezuela demonstriert, wozu sie militärisch bereit und fähig sind – auch wenn dies nicht mit einem Russland-Ukraine-Szenario vergleichbar ist. Die anschließenden Ankündigungen in Richtung Kuba und Grönland zeigten klar die strategische Entschlossenheit. Die militärischen Fähigkeiten der Vereinigten Staaten sind unbestritten – und das Signal an Gegner ist eindeutig: Bereitschaft zu Verhandlungslösungen aufgrund des Respekts vor der amerikanischen Macht.
Gleichzeitig hat das Vorgehen jedoch das Vertrauen vieler europäischer Partner beschädigt und vor allem im globalen Süden die Angst vor imperialen Handlungsmustern verstärkt. Auf welche Verträge oder Zusagen ist künftig noch Verlass? Gilt das Völkerrecht noch – oder nur das Recht des Stärkeren?
Schutz- und Unterstützungsversprechen können nur dann Wirkung entfalten, wenn sich die Partner darauf verlassen können – wie in einem Eheversprechen: in guten wie in schlechten Zeiten. Europa ist der schwächere Partner. Es hat derzeit nicht jene militärischen Mittel, um potenzielle Angreifer abzuschrecken oder realistischen Druck auf Friedensbrecher auszuüben, damit diese ihr Verhalten ändern und zu Verhandlungslösungen bereit sind.
Wenn Trump spöttisch anmerkt, Dänemark verfüge militärisch lediglich über Hundeschlitten, zeigt das, wie wenig Wertschätzung die USA nunmehr ihren Partnern entgegenbringen und in welchem Zustand sie europäische militärische Fähigkeiten einschätzen. Gleichwohl machen Hundeschlitten in der Geographie Grönlands sehr wohl Sinn und sind Teil der bewährten dänischen SIRIUS-Fernspähfähigkeiten. Die USA wissen das – nicht zuletzt, weil Dänemark auch einer ihrer engsten Verbündeten im Kampf gegen den Terrorismus und speziell in Afghanistan war.
Die Deklaration sieht vor, einen funktionierenden Mechanismus zur Überwachung und Kontrolle eines Waffenstillstands einzurichten. Das bedeutet auch hier, dass militärische Fähigkeiten in allen Domänen eingesetzt werden müssen – zu Land, zu Wasser, in der Luft, im Cyberraum und im Weltraum. Notwendig wäre etwa ein aktuelles Lagebild („in time“) entlang der gesamten ukrainischen Front sowie in der Tiefe dahinter. Ebenso muss es die Fähigkeit geben, auf Angriffe schnell reagieren zu können – mit Kräften in allen Dimensionen.
3. Was ist im Falle eines russischen Angriffs auf europäische Truppen zu berücksichtigen?
Ohne Unterstützung der USA – insbesondere ihrer speziellen militärischen Fähigkeiten – und einem Verständnis mit Russland ist es derzeit undenkbar, dass europäische Streitkräfte im großen Umfang in der Ukraine stationiert werden. Das gilt umso mehr, solange Russland in der derzeitigen Konstellation westliche Soldaten auf ukrainischem Boden als legitime militärische Ziele betrachtet.
Ein solcher Einsatz würde auf bilateralen Abkommen beruhen – nicht auf einem UN-Mandat. Auch Artikel 5 des NATO-Vertrags greift nicht, da sich diese Truppen außerhalb des NATO-Gebiets befinden. Ein russischer Angriff auf europäische Soldaten in der Ukraine würde also keine automatische Beistandsverpflichtung der NATO auslösen.
Denkbar wäre, diesen Fall des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung nach Artikel 51 der VN-Charta in einem eigenen völkerrechtlichen Vertrag zu regeln. Auch hier müssten jedoch nationale Parlamente zustimmen – ein politisch komplexer und langwieriger Prozess.
In der Vergangenheit war entweder ein UN-Mandat oder ein unilaterales, völkerrechtlich zumeist umstrittenes Vorgehen der USA (etwa im Rahmen einer „Koalition der Willigen“) ausschlaggebend für ein europäisches Eingreifen. Fehlt beides, stehen die Europäer nun vor der Herausforderung, die damit verbundenen Risiken abzuwägen.
Derzeit gibt es keine gesamteuropäische Ambition zur Stationierung europäischer Truppen in der Ukraine. Neben der fehlenden militärischen Fähigkeit und dem politischen Willen europäischer Staaten, abseits der eigenen Verteidigung in einen Krieg gegen Russland einzutreten, ist der eigentliche Zweck der möglichen Stationierung von Kräften in der Ukraine, ein bedingtes Abschreckungsdispositiv in deren Tiefe aufzustellen.
Daher haben die Ukraine, Frankreich und Großbritannien eine Absichtserklärung zur Entsendung multinationaler Streitkräfte unterzeichnet. Ziel ist es, die Verteidigung, den Wiederaufbau und die strategische Stabilität der Ukraine zu unterstützen. Weitere Staaten – darunter auch Deutschland – haben Interesse an einer Beteiligung (aber nur in Nachbarstaaten) bekundet.
Dieser Schritt ist bemerkenswert. Er zeigt, dass Europa handlungswillig ist – trotz aller Risiken.