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FAQs: Die wichtigsten Fragen zum Bericht der Sonderkommission "Aktive Luftraumüberwachung"

Hier finden Sie die Antworten.

FAQs Luftraumüberwachung:

Seit wann verfügt Österreich über eine eigene Luftraumüberwachung?

Nach der Unterzeichnung des Staatsvertrages im Jahr 1955 verfügte Österreich über keine eigene Luftraumüberwachung, Luftraumverletzungen mussten tatenlos hingenommen werden. Seit 1957 verfügt das Bundesheer über Düsenflugzeuge zur Überwachung des österreichischen Luftraums.

Auf welchen Rechtsgrundlagen beruht die Luftraumüberwachung?

Seit 1975 ist das Bekenntnis der Republik Österreich zur umfassenden Landesverteidigung in der Bundesverfassung verankert. Nach Art. 9a Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, soll insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität durch die umfassende Landesverteidigung die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes bewahrt werden.
Darüber hinaus ist in der verteidigungspolitischen Teilstrategie des BMLVS (MBG ยง26 Militärische Luftraumüberwachung) aus dem Jahr 2014 die Überwachung und Sicherung des Luftraumes mit dem Ziel der Erhaltung der Souveränität als militärische Kernfähigkeiten verankert. Zusätzlich zur Durchsetzung der österreichischen Souveränität und Neutralität sind der Schutz der Bevölkerung gegen terroristische Bedrohungen aus der Luft sowie die Abhaltung des unbefugten Eindringens von militärischen oder verdeckt militärisch genutzten "hybriden" Luftfahrzeugen im Rahmen regionaler Konflikte wesentliche Aufgabenstellungen, die zur Gänze dem Österreichischen Bundesheer zugeordnet werden.

Welche Aufgabe erfüllt die Luftraumüberwachung?

In der Teilstrategie Verteidigungspolitik wird klar ausgeführt, dass "die Luftsouveränität und Luftraumüberwachung in Österreich gewährleistet sein müssen". Vor allem für einen neutralen Staat sind die Möglichkeiten zur Wahrung der Lufthoheit und die eigenständige Regelung der Benutzung seines Luftraumes, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Souveränität und Neutralität, von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus dient die Luftraumüberwachung zum Schutz der Bevölkerung gegen terroristische Bedrohungen aus der Luft und zur Abhaltung des unbefugten Eindringens von militärischen oder verdeckt militärisch genutzten "hybriden" Luftfahrzeugen.

Braucht Österreich überhaupt Abfangjäger zur Luftraumüberwachung?

Überschall-Abfangjäger sind zur Sicherung der Luftsouveränität der Republik Österreich unverzichtbar. In der Teilstrategie Verteidigungspolitik wird klar ausgeführt, dass "die Luftsouveränität und Luftraumüberwachung in Österreich gewährleistet sein müssen". Dem Österreichischen Bundesheer fällt die Aufgabe der Überwachung und Sicherung des Luftraums zu. Um diese Aufgabe zu erfüllen, braucht das Österreichische Bundesheer Kampfflugzeuge mit Lenkwaffen, die wetter- und tageszeit-unabhängig einsetzbar und in der Lage sind, sogenannte "sehr schnelle Luftfahrzeuge", die mehr als 900 km/h fliegen, abzufangen.

Wie wird Österreichs Luftraum derzeit überwacht und gesichert?

Das Österreichische Bundesheer betreibt zwei Flotten von Düsenluftfahrzeugen zur aktiven Luftraumüberwachung. Einerseits stehen 15 Eurofighter Typhoon der Tranche 1 mit Lenkwaffen im Einsatz; diese Flugzeuge können Überschall fliegen. Ergänzend dazu sind Saab 105 OE-Düsenflugzeuge, bewaffnet mit Bordkanonen, bis längstens 2020 in Verwendung. Darüber hinaus verfügt das Österreichische Bundesheer zur passiven Luftraumüberwachung über ein militärisches Luftraumbeobachtungssystem, das auch nicht kooperative Flugziele erfassen kann.

Wie oft finden Alarmstarts von Abfangjägern statt?

1,3 Millionen Flugzeuge durchqueren jährlich den österreichischen Luftraum. Alle 7 bis 10 Tage werden Abfangjäger eingesetzt, um verdächtige Flugzeuge im österreichischen Luftraum abzufangen, zu identifizieren und ihr weiteres Verhalten zu beobachten.

Welche Aufgabe erfüllt der Eurofighter derzeit zur Luftraumüberwachung?

Österreich braucht zur Sicherung seines Luftraums moderne Überschallflugzeuge. Das Österreichische Bundesheer stellt derzeit mit 15 Eurofighter Typhoon der Tranche 1 und Saab 105 OE die Sicherheit des österreichischen Luftraums sicher. Aber es ist kein Geheimnis, dass die 15 derzeit in Österreich eingesetzten Eurofighter sehr kostenintensive Abfangjäger sind. Aufgrund erforderlicher Nachrüstungsmaßnahmen muss mit weiteren Kostensteigerungen gerechnet werden. Darüber hinaus können sie leider nicht alle Aufgaben erfüllen, die sie zur 100-prozentigen Luftraumüberwachung Österreichs erfüllen sollten.

Was kostet der laufende Betrieb der 15 Eurofighter-Abfangjäger?

Die 15 derzeit in Österreich eingesetzten Eurofighter sind aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit und ihres spezifischen Nachrüstungsbedarfs im Betrieb sehr kostenintensive Abfangjäger. Ab Erreichen des Vollbetriebs (1050 bis 1200 Flugstunden p.a.) von 2010 bis zum Jahr 2016 stiegen die jährlichen systemspezifischen Betriebskosten von EUR 30 Millionen auf über EUR 70 Millionen und werden 2017 bei ca. EUR 80 Millionen liegen. Es ist damit zu rechnen, dass die Betriebskosten in den nächsten Jahren auf mehr als EUR 100 Millionen per anno steigen. Durch die notwendige Nach- und Aufrüstung der Eurofighter der Tranche 1 sind weitere Kostensteigerungen zu erwarten, die derzeit noch nicht abschätzbar sind.


FAQs SOKO Aktive LRÜ:

Was war der Auftrag der Sonderkommission "Aktive Luftraumüberwachung"?

Aufgabe der Sonderkommission "Aktive Luftraum6uuml;berwachung" gemäß Ministerweisung Nr. 253/2017 vom 02. März 2017 war es, bis Ende Juni 2017 alle milit¨risch effektiven und betriebswirtschaftlichen Optionen zur Sicherstellung der Luftraumüberwachung der Republik Österreich zu untersuchen und ihre Empfehlungen bis Ende Juni diesen Jahres vorzulegen.

Warum wurde die Sonderkommission "Aktive Luftraumüberwachung" einberufen?

Das Österreichische Bundesheer betreibt derzeit zwei Flotten von Düsenluftfahrzeugen zur aktiven Luftraumüberwachung: 15 Eurofighter Typhoon der Tranche 1 und ergänzend dazu Saab 105 OE-Flotte, längstens bis 2020 in Verwendung, da sie aus technischen Gründen außer Dienst gestellt werden müssen. Die Nachbeschaffung eines Unterschallflugzeuges als Nachfolge wäre erforderlich. Der österreichische Eurofighter der Tranche 1 ist aufgrund seiner technischen Ausrüstung nicht vollumfänglich einsatzf¨hig und insbesondere auf Grund steigender Betriebskosten eine hohe budgetäre Belastung.
Bundesminister Mag. Hans Peter Doskozil hat die im Februar 2017 gegen die Airbus Defence and Space GmbH und gegen Eurofighter Jagdflugzeuge GmbH erhobene Strafanzeige zum Anlass genommen von einer Sonderkommission bis Ende Juni 2017 die Luftraumüberwachung in Österreich neu zu bewerten und Optionen für eine effektive aktive Luftraumüberwachung zu evaluieren.

Welche Empfehlungen gibt die Sonderkommission "Aktive Luftraumüberwachung" hinsichtlich der Luftraumüberwachung?

Die Sonderkommission "Aktive Luftraumüberwachung"unter der Leitung des Kommandanten der Luftstreitkräfte, Brigadier Karl Gruber, empfiehlt in ihrem Bericht aus militärischer und sicherheitsstrategischer Sicht die Herstellung der uneingeschränkten Einsatzfähigkeit der Überschallflugzeuge bei Tag und bei Nacht, die Herstellung der Reaktionsfähigkeit auf das unbefugte Eindringen nicht kooperativer Kampfflugzeuge durch die Ausrüstung der Abfangjäger mit einem zeitgemäßen Selbstschutzsystem und Allwetterlenkwaffen, die hundertprozentige Abdeckung der aktiven Luftraumüberwachung durch Überschallflugzeuge und damit den Umstieg vom derzeitigen "Zwei-Flotten-System" (15 Eurofighter Typhoon/ Saab 105 OE) auf ein Ein-Flotten-System mit 15 bewaffneten Einsitzern und 3 bewaffneten Doppelsitzern an zwei Standorten ab 2020.

Welche Schritte werden auf Basis des Berichts der Sonderkommission "Aktive Luftraumüberwachung" eingeleitet?

Auf Basis des Berichts der 26-köpfigen Sonderkommission "Aktive Luftraumüberwachung" wird in Zukunft der österreichische Luftraum zu 100 Prozent durch ein Ein-Flotten-System mit einer bewaffneten Flotte von 15 einsitzigen und 3 doppelsitzigen Überschallflugzeugen gesichert. Der Umstieg auf eine überschallschnelle, mit Allwetterlenkwaffen bestückte Flotte mit uneingeschränkter Einsatzfähigkeit bei Tag und Nacht erfolgt ab 2020.

Welche Anbieter wurden bei der Berechnung der Sonderkommission "Aktive Luftraumüberwachung" einbezogen?

Die Sonderkommission hat Gespräche sowohl mit Airbus als auch mit alternativen Anbietern und mit Regierungen geführt und in der Folge 19 denkbare Varianten der Luftraumüberwachung Österreichs sowohl nach militärischen als auch nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten bewertet. Das Ergebnis: Die sicherheitsrelevanten und betriebswirtschaftlichen Vorgaben werden entweder durch die Beschaffung einer leistungsfähigen alternativen Abfangjägerflotte unter Ausphasung der bestehenden Eurofighter-Flotte oder aber durch die entsprechende Nachrüstung der 15 Eurofighter Typhoon der Tranche 1 und die Beschaffung von 3 gebrauchten Eurofighter Typhoon Doppelsitzern realisiert.

Warum steigt Österreich auf ein Ein-Flotten-System um?

Österreich braucht zur Wahrung der Neutralität und Souveränität leistungsfähige Überschallflugzeuge. Das Österreichische Bundesheer stellt derzeit mit zwei Flotten, 15 Eurofighter Typhoon der Tranche 1 und Saab 105 OE, die Sicherheit des österreichischen Luftraums sicher. Die 15 derzeit in Österreich eingesetzten Eurofighter sind kostenintensiv und erfüllen nicht alle Aufgaben, die sie zur 100-prozentigen Luftraumüberwachung Österreichs erfüllen sollten. Daher wird das Zwei-Flotten-System durch ein leistungsfähiges und im Betrieb wirtschaftlich günstigeres Ein-Flotten-System ersetzt. Das Österreichische Bundesheer wird ab 2020 aus dem System Eurofighter schrittweise aussteigen und Österreichs Luftraum mit alternativen, bewaffneten Überschallflugzeugen mit 15 Einsitzern und 3 Doppelsitzern sichern.

Wann kommt es zu einer Neuausschreibung der Saab 105 OE?

Die Saab 105 OE stehen noch bis längstens 2020 zur Verfügung. Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Bericht der Sonderkommission "Aktive Luftraumüberwachung" im BMLVS unter der Leitung von Brigadier Karl Gruber, wird es keine Nachbeschaffung der Saab 105 OE geben. In Zukunft wird der österreichische Luftraum in einem militärisch effektiven und wirtschaftlich effizienten Ein-Flotten-System sichergestellt. Der Generalstab wird dazu einen Beschaffungsvorgang für 18 bewaffnete Überschallflugzeuge, 15 Einsitzer und 3 Doppelsitzer, einleiten. Der mit einem hohen Kostenrisiko verbundene Betrieb der derzeit im Einsatz befindlichen 15 Eurofighter Typhoon der Tranche 1 in ihrem beschränkten Ausrüstungsstand wird ab 2020 schrittweise ausgephast.

Werden die Eurofighter in Österreich stillgelegt?

Der mit einem hohen Kostenrisiko verbundene Betrieb der derzeit im Einsatz befindlichen 15 Eurofighter Typhoon der Tranche 1 in ihrem beschränkten Ausrüstungsstand wird ab 2020 schrittweise ausgephast.

Welche Kosten entstehen durch die Stilllegung des Eurofighters?

Der Umstieg auf ein alternatives "Ein-Flotten-System" ist wirtschaftlich effizienter als die geplante Nachbeschaffung der Saab 105OE und der Weiterbetrieb der 15 einsitzigen Eurofighter Typhoon der Tranche 1 im aktuellen Ausrüstungsstand im Zwei-Flotten-System. Alleine der Weiterbetrieb der 15 Eurofighter (ohne der notwendigen Neubeschaffung der Saab 105 OE) bis zum Ende der garantierten Nutzungsdauer (30 Jahre, davon noch 20 Jahre) würde das Budget des Österreichischen Bundesheeres bis 2039 mit Kosten zwischen EUR 4,4 und 5,1 Milliarden belasten. Das spezifische Kostenrisiko der Tranche 1 und die notwendigen Adaptierungen nach 30 Jahren Nutzungsdauer sind dabei noch nicht berücksichtigt. Bis Ende 2016 waren für Anschaffung, Wartung und Betrieb der Eurofighter insgesamt ca. EUR 2,5 Milliarden aufzuwenden.

Warum werden im Bericht der Sonderkommission keine Typen genannt?

Die Republik Österreich ist verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Anbieter zu wahren. Daneben gilt es, der Republik Österreich in einem zukünftigen Beschaffungsvorgang die in einem Bieterwettbewerb möglichen Vorteile zu erhalten.

Für welche Modelle wurden unverbindliche Preisauskünfte eingeholt?

Es wurden Modelle von jenen Anbietern bewertet, welche die drei vorab von der Sonderkommission festgelegten Erfordernisse erfüllen. Diese umfassen Vorgaben im militärischen Bereich (rund um die Uhr einsatzfähig, Selbstschutz etc.) sowie budgetäre Vorgaben und vor allem die Verfügbarkeit des Modells zu einem Zeitpunkt 2020/2023.
Jedes Modell, das diese Anforderungen erfüllt, kann an einem künftigen Beschaffungsprozess teilnehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir zurzeit, vor allem vor der Einleitung des Beschaffungsvorgangs, keine Auskunft über die Anbieter geben können. Die Republik Österreich ist verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Anbieter zu wahren. Daneben gilt es, der Republik Österreich in einem zukünftigen Beschaffungsvorgang die in einem Bieterwettbewerb möglichen Vorteile zu erhalten.

Auf welche Berechnungen der Alternativflotten stützen sich die Ergebnisse?

Bei den Varianten mit einer Alternativflotte (Variante 3 und 6) wurden Richtofferte von zwei Abfangjägermodellen zusammengefasst. Im Bericht dargestellt sind die niedrigsten und die höchsten zu erwartenden Lebenszykluskosten (Investitions-, Betriebs- und Ausbildungskosten) der beiden Systeme. Zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, wozu die Republik Österreich verpflichtet ist, werden die Anbieter der Richtofferte nicht genannt. Daneben gilt es, der Republik Österreich in einem zukünftigen Beschaffungsvorgang die in einem Bieterwettbewerb möglichen Vorteile zu erhalten.

Wie ergibt sich eine derart große Bandbreite im Einsparungspotenzial der Alternativflotte?

Der Mittelwert zwischen zu erwartenden Minimal- und Maximalkosten der Referenzvariante ("15 ES EFT & 10 AJT") entspricht dem Nullpunkt der Grafik. Die tatsächlichen Lebenszykluskosten der Refe-renzvariante liegen in einer Bandbreite von EUR 661 Mio. über oder unter diesem Mittelwert.
Dem Nullpunkt gegenübergestellt werden die minimalen und maximalen Lebenszykluskosten der 6 berechneten Beschaffungs- und Betriebsvarianten. Die große Bandbreite betrifft vor allem jene Varianten einer Alternativflotte (Varianten 3 und 6). Bei beiden Varianten wurden die Richtofferte von zwei Abfangjägermodellen zusammengefasst. Dargestellt sind die niedrigsten und die höchsten zu erwartenden Lebenszykluskosten (Investitions-, Betriebs- und Ausbildungskosten) der beiden Systeme. Dies erklärt auch die in diesen beiden Varianten besonders hohe Bandbreite zwischen Minimal- und Maximalkosten. Die Bandbreite wird mit verbindlichen Preisauskünften präziser werden.

Worum handelt es sich bei einem Regierungsgeschäft (government to government)?

Bei einem Regierungsgeschäft, einem sogenannten "government-to-government"-Abkommen, handelt es sich um einen Vertrag direkt zwischen der Republik Österreich und einer anderen Nation. Österreich kann mittels eines Regierungsgeschäfts neue oder gebrauchte Abfangjäger von einer anderen Regierung kaufen oder leasen. Neben der Finanzierungsoption kann ein "government-to-government"-Abkommen wesentlich schneller abgewickelt werden als ein herkömmliches Ausschreibungsverfahren. Die Vorgabe der Sonderkommission, dass das neue Ein-Flotten-System zu einem Zeitpunkt 2020/2023 verfügbar ist, kann damit erfüllt werden.

Warum empfiehlt die Sonderkommission ein Regierungsgeschäft (government to government)?

Das Ein-Flotten-System, das in Zukunft den Österreichischen Luftraum sichert, muss drei wesentliche Vorgaben erfüllen. Diese umfassen Vorgaben im militärischen Bereich (rund um die Uhr einsatzfähig, Selbstschutz etc.) sowie budgetäre Vorgaben und vor allem die Verfügbarkeit des Modells zu einem Zeitpunkt 2020/2023. Die Sonderkommission empfiehlt daher die Beschaffung einer leistungsfähigen alternativen Abfangjägerflotte auf Basis eines Regierungsgeschäfts (government to government). Grund hierfür ist die rasche Abwicklungsdauer. Ein Regierungsgeschäft, ein sogenanntes "government-to-government"-Abkommen, kann wesentlich schneller abgewickelt werden, als ein internationales Ausschreibungsverfahren. Die Vorgabe der Sonderkommission, die Verfügbarkeit des Ein-Flotten-Systems zu einem Zeitpunkt 2020/2023, kann damit erfüllt werden. Ein übliches Ausschreibungsverfahren dauert zwischen 3 und 6 Jahren, eine Alternativflotte könnte somit erst ab 2023/2026 in Betrieb genommen werden.

Wie lange dauert die Umstellung von einem Zwei-Flotten auf ein Ein-Flotten-System?

Aus heutiger Sicht gehen die Experten der Sonderkommission "Aktive Luftraumüberwachung" davon aus, dass die Umstellung auf ein Ein-Flotten-System ab dem Jahr 2020 umgesetzt und innerhalb von 3 Jahren abgeschlossen werden kann. Die Umschulung der Piloten und Techniker kann ebenfalls in einem Zeitraum von rund 3 Jahren abgewickelt werden.

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