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Domainstreit "bundesheer.at"

Wien, 15. Juni 2001  - Seit geraumer Zeit bemüht sich das Bundesministerium für Landesverteidigung, den Internet-Usern auch unter dem Domainnamen "www.bundesheer.at" Informationen anbieten zu können. Etwa ab Jahresbeginn 2000 wurde in dieser Sache der Rechtsweg beschritten, weil der Domainname von einer Privatperson ohne Zustimmung des Bundesheeres benützt wird.

Das Verteidigungsministerium hat beim zuständigen Landesgericht eine Klage gegen den Besitzer des Domainnamens verbunden mit dem Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung eingebracht. Der Rechtsfall stellt - mindestens in Österreich - in vieler Hinsicht eine Neuheit dar und wird vom Fachpublikum aufmerksam verfolgt.

Mittlerweile ist über die Einstweilige Verfügung in drei Instanzen entschieden. Im Hauptverfahren liegt das Urteil der ersten Instanz vor; es ist nicht rechtskräftig, da die Beklagte Partei Rechtsmittel angemeldet hat.

Nachfolgend wird der Text der bisher ergangenen Gerichtsentscheidungen zur Verfügung gestellt, um die teilweise hochinteressanten juristischen Überlegungen einem breiteren Publikum - etwa auch für wissenschaftliche Zwecke - zugänglich zu machen.

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